Der Großteil der Deutschen sichert sich durch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ab, um die entstandenen Kosten in einem Krankheitsfall übernommen zu bekommen. Darüber hinaus erhält der in die Versicherung Einzahlende eine Altersrente, wenn er in den Ruhestand geht. Sozialversicherungsangestellte arbeiten bei Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften und werden in einer von fünf verschiedenen Fachrichtungen ausgebildet (allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, knappschaftliche Sozialverscherung und landwirtschaftliche Sozialversicherung). Ihre Hauptaufgabe besteht in der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, mit denen sie entsprechende Konzepte erarbeiten. Darüber hinaus fällt es in ihren Aufgabenbereich, den Anspruch auf Kostenübernahme für diverse Leistungen zu ermitteln, die der Versicherte in Anspruch genommen hat. Dabei kann es sich z.B. um die Kosten für Operationen oder andere Behandlungsformen handeln.
Nach entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit, als Verwaltungs- oder Sozialwirt, bzw. nach einem FH-Studium als Dipl.-Verwaltungswirt tätig zu werden.
Eine bestimmte Schulbildung ist zwar nicht vorgeschrieben, es wirt jedoch meistens die Mittlere Reife erwartet. Darüber hinaus zählen Verantwortungsbewusstsein sowie der gekonnte Umgang mit Menschen zu den wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf.