Die Wirtschaftslage in Deutschland kann sich schnell ändern, deshalb setzen Unternehmen und Betriebe zunehmend auf freie Mitarbeiter. Beschäftigte mit diesem Status bringen Arbeitgebern Vorteile, da so genannte Freelancer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Sie bekommen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zudem gilt für sie der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Vorteilhaft für freie Mitarbeiter ist, dass sie ihre Arbeitszeit frei einteilen können und an keinen Ort gebunden sind. Außerdem können sie ihr Honorar selbst aushandeln. Nachteilig ist allerdings, dass sie meist einzelne Projekte betreuen und kein festes Einkommen haben. Zudem besteht kein Anspruch auf Urlaubs-, Weihachts- oder Krankengeld . Freelancern kann einfach gekündigt werden. Zudem müssen sie über ein gutes Zeit-Management verfügen und sich um Sozialversicherungen und Steuern selbst kümmern. Zusätzliche Kosten entstehen für Kundenakquise und Werbung. Eine günstige Art für sich zu werben, sind Business-Plattformen, auf denen Freelancer Kontakte knüpfen und sich präsentieren können.
Freie Mitarbeiter gibt es vor allem in der Medien- und Kulturbranche, so arbeiten oftmals Journalisten als Freiberufler. Auch bei Rechtsanwälten und Piloten ist eine freischaffende Beschäftigung üblich. In der Werbebranche und im IT-Bereich spricht man in der Regel von Freelancern. Die Arbeitskräfte erbringen ihre Leistung mit eigenen Mitteln und einer entsprechenden Austattung. Das unternehmerische Risiko tragen sie alleine. Einsteigern wird deshalb empfohlen, vorab gründlich zu prüfen, welche Preise sie für ihre Leistungen verlangen können. Über branchenübliche Honorare kann man sich bei den entsprechenden Berufsfachverbänden informieren. Kann ein Freelancer ein Projekt nicht alleine bewerkstelligen, darf er Aufgaben an Dritte weitergeben. Auch hier besteht Informationsbedarf.
Ein weit verbreitetes Problem in diesem Bereich ist die "Scheinselbständigkeit" - Arbeitnehmer werden von angeblich freischaffenden Mitarbeitern ersetzt, wodurch der Arbeitgeber der Beitragspflicht für Sozialversicherungen entgeht. Die Versicherungen kontrollieren verschärft, ob es sich bei Freelancern eigentlich um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer handelt. Dem Arbeitgeber drohen hohe Strafen. So muss ein freier Mitarbeiter mehrere Auftraggeber nachweisen können, um nicht scheinselbständig zu sein. Ansonsten handelt es sich um ein verdecktes Arbeitnehmerverhältnis. Wer sich selbständig macht, kann Fördergelder zur Existenzgründung beantragen. Im Internet finden sich von staatlichen und privaten Stellen hilfreiche Tipps zum Einstieg in die Selbständigkeit. Eine gängige Lösung in der Medienbranche ist die Beschäftigung von "festen Freien". Diese arbeiten auf Lohnsteuerkarte, die Sozialabgaben werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.