Altersteilzeit: Bedingungen, Anspruch, Modelle

Altersteilzeit: Bedingungen, Anspruch, Modelle

Berufsleben | 09.11.2019

Die Altersteilzeit beschreibt eine Möglichkeit den Übergang in die Rente fließend zu gestalten. Während der normale Übergang in die Rente von heute auf morgen geschieht, ist die Altersteilzeit so geregelt, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, einen gleitenden Übergang in den Rentenanspruch zu finden. Hierbei wird die Arbeitszeit Schritt für Schritt auf die Hälfte reduziert und so der Übergang in den Ruhestand erleichtert.

Der Vorteil an diesem Renteneintritt ist, dass der Einschnitt und der Wechsel des Lebensabschnittes nicht so hart sind, wie bei einem normalen Eintritt in die Rentenzeit. Grundlage für dieses Arbeitszeitmodell im Arbeitsrecht ist das Altersteilzeitgesetz, welches zum 01. August 1996 eingeführt wurde. Es wurde seitdem immer mal wieder geändert, die Grundbestimmungen des Altersteilzeitgesetz sind jedoch unverändert geblieben. Weitere Gesetze im Arbeitsrecht regeln Randbestimmungen für dieses Modell.

Wer von dieser Form gebrauch machen will, profitiert davon, dass die restliche Arbeitszeit bis zum Ruhestand halbiert wird. Um die Verluste zu minimieren, wird das reduzierte Gehalt vom Unternehmen und durch Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt. Die Vorteile liegen hierbei auf der Hand. Zum einen gewinnt der Arbeitnehmer mehr Zeit, die er im Alter für sich nutzen kann und der Chef profitiert vom Know-how des älteren Arbeitnehmers. Potentielle Nachfolger können so bereits eingearbeitet werden.

Altersteilzeit: Welche Voraussetzungen gibt es?

Nicht jeder hat einen Anspruch auf einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit Sie dieses Angebot nutzen können.

Sie müssen:

  • älter als 55 Jahre sein,
  • noch mindestens drei Jahre arbeiten, bis Sie Ihren Rentenanspruch erreichen,
  • in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass auch eine Arbeitslosigkeit in die Zeit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zählt. Jedoch nur wenn Sie auch Leistungen bezogen haben.

Haben Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen und eine entsprechende Vereinbarung mit Ihm abschließen. Die Vereinbarung muss mindestens so lange gelten, wie Ihr frühestmöglicher Renteneintritt möglich wäre.

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Es gibt zwei verschiedene Modelle, das Blockmodell und das Teilzeitmodell.

Blockmodell

Das Blockmodell gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase arbeiten die Arbeitnehmer wie gewohnt weiter, reduzieren jedoch Ihre Bezüge. Im Anschluss an die erste Phase wird der Arbeitnehmer vollkommen freigestellt, erhält jedoch das reduzierte Gehalt bis zum Eintritt in den Ruhestand weiter. Eine Altersteilzeit im Blockmodell über acht Jahre bedeutet daher, dass Sie nur in den ersten vier Jahren arbeiten. Sie bauen sozusagen erst Überstunden auf, die Sie danach Abbummeln dürfen.

Teilzeitmodell

Das Teilzeitmodell baut auf einem anderen Prinzip auf. Hierbei reduziert der Arbeitnehmer seine regelmäßige Arbeitszeit schrittweise. Wie Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, hängt von der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Chef ab. Ob Sie nun täglich weniger arbeiten oder ganze Tage frei haben, hängt von Ihnen und Ihrem Chef ab. Sie folgen Ihrer Beschäftigung solange nach, bis Sie Ihren Rentenanspruch erreicht haben.

Das Regelmodell, immerhin entscheiden sich mehr als 90 Prozent der Arbeitnehmer dafür, ist das Blockmodell. Sie profitieren so davon, dass Sie eher in Rente gehen können, haben allerdings nicht so hohe Abschläge. Vollkommen egal, welches Modell Sie wählen, Sie haben immer nur noch Ihr halbes Gehalt plus einer mindestens 20-prozentigen Aufstockung durch Ihren Chef. Neben dieser Aufstockung, die auch durchaus höher ausfallen kann, können Sie auch weitere geldwerte Vorteile erhalten.

Diese Beiträge der Aufstockung durch Ihren Arbeitgeber sind sozialversicherungs- und steuerfrei. Eine Anrechnung der Beiträge bei der Steuererklärung erhalten Sie allerdings trotzdem. Weiterhin zahlt Ihr Arbeitgeber seine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie ein. Diese Rentenbeiträge sind jedoch nur in Höhe von 80 Prozent des Regelsatzes des reduzierten Gehalts, dass Sie während der Altersteilzeit erhalten. Sie zahlen also weniger Rentenbeiträge ein, als wenn Sie normal Arbeiten würden.

Was gilt es bei der Altersteilzeit zu beachten?

Auch wenn die Verlockung groß ist, planen Sie diesen Schritt in die Rente sorgfältig.

Gut zu wissen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Altersteilzeit auf freiwilliger Basis vereinbaren. Darüber hinaus finden sich Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Es gibt diverse Punkte zu beachten, die wichtigsten finden Sie hier:

Geld

Rechnen Sie Ihre monatlichen Ausgaben genau nach. Haben Sie in der Vergangenheit keine Rücklagen bilden können oder sonstige Altersvorsorge geleistet, kann es mit dem reduzierten Geld schnell eng werden. Vor einigen Jahren förderte auch die Arbeitsagentur bzw. Bundesagentur für Arbeit den Einstieg in den schrittweisen Übergang zur Rente, das ist jedoch mittlerweile abgeschafft.

Solche Förderungen der Arbeitsagentur bzw. Bundesagentur für Arbeit gibt es nur noch, wenn Sie vor dem Jahre 2010 ein entsprechendes Modell abgeschlossen haben. Für aktuelle Vereinbarungen gibt es keine Förderungen der Arbeitsagentur bzw. Bundesagentur mehr. Stellen Sie daher Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben genau auf den Prüfstand und beachten Sie, dass Sie sich auch während Ihrer Rente noch Geld für einen schönen Lebensabend brauchen.

Eine rechtzeitige private Altersvorsorge hilft hierbei, die finanzielle Lücke zu stopfen. Doch auch ohne Altersvorsorge ist es möglich, finanziell auszukommen.

Rentenversicherung

Lassen Sie sich von Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung beraten, dass gilt insbesondere dann, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen wollen. Holen Sie sich von Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung die notwendigen Informationen ein. Die deutsche Rentenversicherung berät Sie zu den Modalitäten einer solchen Vereinbarung.

Klären Sie auch unbedingt Ihr tatsächliches Renteneintrittsalter. Endet die Vereinbarung mit Ihrem Chef vor dem Eintritt in die Rente, kann es zu Problemen kommen. Auch bietet Ihnen die gesetzlichen Rentenversicherungen Probeberechnungen Ihrer Rentenleistung an, lassen Sie sich also am besten vorab berechnen, welche Auswirkungen eine Altersteilzeit für Sie hätte.

Arbeitgeber

Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, Sie können es sich leisten und mit Ihrer Rentenversicherung haben Sie auch gesprochen? Dann ist es an der Zeit, mit Ihrem Chef eine Vereinbarung zu treffen. Sprechen Sie mit Ihrem Chef und erläutern Sie ihm Ihre Pläne zu gehen. Beachten Sie jedoch, dass das Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine solche Regelung vorsieht. Einige Betriebe haben Betriebsvereinbarungen geschlossen, in anderen Branchen regeln Tarifverträge die Summe, die Ihr Chef Ihr Gehalt aufstockt. In anderen Fällen ist es Verhandlungssache. Klären Sie auch, welche der beiden Formen umsetzbar ist und einigen Sie sich darauf.

Fazit

Das Arbeitsrecht hat mit diesem Modell einen attraktiven Weg gefunden, früher in die Altersrente eintreten zu können. Bedenken Sie, dass es im Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine solche Regelung gibt. Planen Sie diesen Weg ausführlich und genau, holen Sie sich Informationen ein, die Sie brauchen.

Bedenken Sie, dass Sie bereits während der Altersteilzeitarbeit weniger finanziellen Spielraum zur Verfügung haben und auch Ihre Beiträge in die Rentenversicherung geringer sind. Haben Sie keine weitere Altersvorsorge getroffen, kann die Altersteilzeitarbeit bis zum Erreichen Ihres Rentenanspruchs schnell finanziell eng werden.

Haben Sie eine gesonderte Altersvorsorge getroffen, finanzielle Reserven oder können an gewissen Punkten, ist eine Beschäftigung im Rahmen dieses Modells ein sehr guter Weg, um früher in die Altersrente eintreten zu können und trotzdem noch eine Beschäftigung ausführen zu können, ohne vom plötzlichen Renteneintritt überrumpelt zu werden.

Eine gute Planung sorgt dafür, dass dieser Weg funktioniert. Generell gilt, planen Sie Ihren Eintritt in die Altersteilzeitarbeit und in die Altersrente sorgfältig. Haben Sie alles bedacht? Dann gehen Sie in Ruhe in Ihrem Lebensabend.

 

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/altersteilzeit

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.