Arbeiten in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz

Berufsleben | 29.11.2019

Der demokratische und föderalistische Staat in Mitteleuropa lockt nicht nur Touristen, sondern auch Arbeitssuchende aus aller Welt an. Das neutrale Land punktet mit überdurchschnittlich hohen Löhnen, guten Jobaussichten, einem hohen Lebensstandard und einem hohen Maß an Sicherheit.

Warum in der Schweiz arbeiten?

Wenn Sie als Grenzgänger in Deutschland leben, jedoch in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie von den verhältnismäßig geringen Lebenshaltungskosten in Deutschland und dem hohen Lohnniveau in der Schweiz profitieren.

Sollten Sie vorhaben, in die Schweiz auszuwandern und einen Job anzunehmen, so können Sie von einem hohen Gehalt und einem geringen Steuersatz profitieren. Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, zahlt im Durchschnitt nur 12 Prozent an Steuern.

Das Nachbarland wartet speziell in der Industrie, IT-Branche, Gastronomie und Tourismusbranche mit ausgezeichneten Jobaussichten auf.

Ebenso können Sie im Handels-, Finanz- und Gesundheitswesen, in der Gastronomie und in der Tourismusbranche eine Bewerbung aufgeben, da fachkundige Mitarbeiter aus dem Ausland gesucht werden.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Löhne in dem kleinen Alpenstaat verhandelt werden. Es liegt also an Ihrem Verhandlungsgeschick, einen hohen Lohn auszuhandeln.

Da einige Berufsbilder in dem neutralen Staat besonders gefragt sind, haben Sie ausgezeichnete Chancen auf einen attraktiven Lohn.

Da es sich um einen Nachbarstaat von Deutschland handelt, können Sie Ihrer Heimat häufig einen Besuch abstatten.

Wenn Ihnen neben einer sehr gut bezahlten Arbeitsstelle auch Sicherheit, Sauberkeit, hohe ethische Werte, ein hoher Lebensstandard ebenso wie Umwelt- und Tierschutz am Herzen liegen, ist die Alpenrepublik für Sie ideal.

Wer darf in der Schweiz arbeiten?

Wenn Sie Angehöriger eines EU-27- oder EFTA-Staates sind, gilt für Sie Personenfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass Sie in diesen Staat einreisen dürfen und es Ihnen erlaubt ist, hier einem Job nachzugehen und zu leben.

Deutsche erfüllen diese Bedingungen und somit besteht die Möglichkeit, entweder als Grenzgänger in der Alpenrepublik zu arbeiten oder den Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen.

Wenn Sie einer kurzen Erwerbstätigkeit nachgehen, die nicht länger als drei Monate oder 90 Tagen je Kalenderjahr andauert, benötigen Sie keine Bewilligung. Diese Regelung gilt sowohl für Staatsangehörige der EU-27 als auch für Angehörige eines EFTA-Staates.

Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht, Ihre Erwerbstätigkeit anzumelden. Dieses elektronische Meldeverfahren muss spätestens einen Tag vor der Aufnahme Ihrer Arbeit abgewickelt werden.

Sollten Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die länger als drei Monate andauert, so ist eine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Diese Regelung bezieht sich auf Staatsangehörige der EFTA und EU-27.

Bevor Sie Ihre Stelle antreten, muss die Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgen.

Sie sind verpflichtet, entweder Ihren gültigen Pass oder Ihre gültige Identitätskarte vorzuweisen.

Sollten Sie einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie zusätzlich die Arbeitsbescheinigung wie beispielsweise Ihren Arbeitsvertrag oder die Einstellungserklärung Ihres Arbeitgebers vorweisen.

Die Vorlage der Geschäftsbücher dient zum Beleg, dass Sie in der Lage sind, Ihren Unterhalt zu bestreiten.

Sobald Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, wird Ihnen Ihr Aufenthaltsrecht entzogen.

Was gilt es beim Arbeiten in der Schweiz zu beachten?

Anbei finden Sie wertvolle Tipps, die Sie beachten sollten, wenn Sie im kleinen Alpenstaat einer Beschäftigung nachgehen möchten.

Als EU/EFTA-Staatsangehöriger dürfen Sie zur Stellensuche in den neutralen Staat einreisen. Dauert die Stellensuche weniger lang als drei Monate, so ist keine Bewilligung notwendig.

Nimmt die Stellensuche länger als drei Monate in Anspruch, so erhalten Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung für Angehörige der EU-27 oder EFTA. Die Gültigkeitsdauer dieser Kurzaufenthaltsbewilligung erlaubt es Ihnen, drei Monate pro Kalenderjahr bzw. sechs Monaten als Gesamtaufenthalt im Alpenstaat zu verweilen.

Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen finanziellen Mittel für Ihren Lebensunterhalt mitbringen.

Die Grenzgängerbewilligung wird von Ihrem Arbeitgeber beantragt. Den Ausweis G erhalten sowohl Deutsche als auch EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, die für ein Unternehmen im föderalistischen und demokratischen Staat tätig sind.

Neben dem Arbeitsvertrag müssen Sie hierfür auch ein Passfoto beilegen.

Als Grenzgänger benötigen Sie für den Eingang Ihres Gehaltes ein Schweizer Bankkonto. In den meisten Fällen ist auch ein Bankkonto in Deutschland erforderlich, damit Sie Ihre Miete, Ihre Versicherungen und sonstige Abbuchungen durchführen lassen können.

Das Lohnniveau ist im neutralen Nachbarland extrem hoch, jedoch sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass auch die Lebenshaltungskosten deutlich höher sind als in den meisten EU-Staaten.

Einer der wichtigsten Tipps ist, einen Blick auf den Kaufkraft-Rechner zu werfen. Vergleichen Sie Preise und verschaffen Sie sich einen groben Überblick über die anfallenden Lebenshaltungskosten. Nicht selten entscheiden sich Arbeitnehmer aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten dafür, als Grenzgänger zu arbeiten.

Als EU-Bürger ist für alle Jobs eine Arbeitsbewilligung Voraussetzung! Beantragen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber.

In der Schweiz herrschen vier Landessprachen vor. Neben Deutsch und Französische wird in diesem Land auch Italienisch und Rätoromanisch gesprochen.

Arbeiten in der Schweiz:  Der Stellenmarkt 

Wenn Sie auf Jobsuche sind, grenzen Sie Ihre Suche auf jene Regionen ein, in welchen Sie sich verständigen können. Nehmen Sie nur Jobangebote aus Regionen an, in jenen Sie die Landessprache beherrschen! Die jeweilige Landessprache sollte bei der Arbeitssuche Priorität haben!

Beachten Sie, dass in zahlreichen Berufen nicht nur 38 bis 40, sondern 60 Arbeitsstunden je Woche erwartet werden!

Tipps: 

Informieren Sie sich nicht nur über das Gehalt, sondern auch die Arbeitszeiten!

Holen Sie sich Informationen in puncto Jahresurlaub ein, da in diesem Land im Durchschnitt vier Wochen üblich sind.

Beachten Sie, dass im Falle eines längeren Krankenstands Ihr Urlaub gekürzt werden kann.

Da die gesetzliche Krankenversicherung von Ihrem Gehalt bezahlt wird, müssen Sie diese Ausgaben zu den Lebenshaltungskosten hinzufügen!

Beachten Sie, dass die Kündigungsfristen je nach Betrieb ein bis drei Monate beträgt.

Während Ihrer Probezeit können Sie innerhalb von sieben Tagen gekündigt werden.

Arbeiten in der Schweiz: Das sollten Sie wissen

Wenn Sie im neutralen Nachbarstaat arbeiten, sollten Sie sich darum bemühen, nicht in ihrem Dialekt bzw. in Hochdeutsch zu sprechen. Bemühen Sie sich, das sogenannte Schwyzerdütsch zu erlernen.

Als Grenzgänger sind Sie in Deutschland steuerpflichtig. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber 4,5 Prozent von Ihrem Bruttolohn einbehält. Hierbei handelt es sich um eine Quellsteuer, also ein Doppelsteuerabkommen zwischen der Alpenrepublik und der Bundesrepublik. Den Rest Ihres Lohnes müssen Sie in der Bundesrepublik versteuern.

Beachten Sie, dass die Quellensteuer in der Bundesrepublik angerechnet wird.

Damit der Ablauf reibungslos verläuft, ist eine Anmeldung beim hiesigen Finanzamt notwendig. Nach der Ausstellung der Ansässigkeitsbescheinigung müssen Sie diese bei Ihrem Schweizer Arbeitgeber vorweisen.

Die deutsche Einkommenssteuer wird vierteljährlich erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Vorauszahlung Ihrer Einkommenssteuer, die im März, Juni, September und Dezember fällig ist.

Sie können die Kosten fürs Pendeln als Werbungskosten in Ihrem Steuerausgleich geltend machen.

Eine Ausnahme des Doppelsteuerabkommens stellt die 60-Tage-Regelung dar. Eine Klausel besagt, dass die Grenzgängerschaft entfällt, wenn Sie nach Arbeitsende nicht an Ihren deutschen Wohnort zurückkehren. Sollten Sie an mehr als 60 Tagen pro Jahr im Schweizer Nachbarland nächtigen, da Sie dort einer Arbeit nachgehen, wird Ihr gesamtes Gehalt auch dort versteuert.

Im neutralen Alpenland müssen sich Arbeitnehmer selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Eine Ausnahme stellen Grenzgänger dar. Diese haben ein Optionsrecht, also eine dreimonatige Wahlfrist. Sie können sich entweder für eine Krankenversicherung im neutralen Alpenstaat entscheiden oder Sie wählen die private oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung der Bundesrepublik.

Wenn Sie als Deutscher oder EU-Bürger einen unbefristeten Job annehmen, erhalten Sie ein Niederlassungsrecht und dürfen sich im Alpenstaat eine Wohnung suchen.

Welche Berufe und Branchen suchen Bewerber?

Die international ausgerichtete Wirtschaft des neutralen Staates ist Sitz zahlreicher Weltkonzerne und namhafter Unternehmen. Als Ausländer haben sich gute Jobchancen und somit ist eine Bewerbung lohnenswert.

Sie können Ihre Bewerbung bei einigen Firmen auch in Englisch abgeben, da Englisch in vielen Unternehmen die Geschäftssprache ist.

Das Bildungssystem ist im kleinen Alpenstaat ausgezeichnet. Entscheiden Sie sich entweder für ein duales Bildungssystem oder ein Studium an einer Hochschule oder Universität! Zusätzliche Aus- und Weiterbildungen machen Ihre Bewerbung für zahlreiche Jobs effektiver und Sie können ein höheres Gehalt aushandeln.

Der wichtigste Arbeitgeber im Dienstleistungssektor stellt der Handel und das hoch entwickelte und international renommierte Finanzwesen dar. Machen Sie im Ausland Karriere und bewerben Sie sich um einen Job bei einer Bank oder Versicherung. Der neutrale Staat ist für die weltgrößten Banken bekannt.

Sie können sich auch in der Tourismusbranche bewerben. In der Gastronomie werden regelmäßig Jobs in Teilzeit, Vollzeit oder für eine Saison ausgeschrieben. Geben Sie Ihre Bewerbung in einem Hotel oder Restaurant auf, da Fachkräfte immer wieder gesucht werden.

Die Industrie ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, in welchem auch Ausländer sehr gefragt sind und eine Karriere möglich ist. Bewerben Sie sich bei einem der national oder international bekannten Betrieben und profitieren Sie von einem hohen Lohn.

Neben dem Rohstoffhandel, der Maschinen- und Nahrungsmittelindustrie bietet auch die Pharmaindustrie Arbeitsplätze für Ausländer an.

Auch in der Landwirtschaft werden fachkundige Mitarbeiter aus dem Ausland gesucht.

Zögern Sie nicht und bewerben Sie sich in der Logistik-Branche, in welcher sich auch die Löhne sehen lassen können.

Machen Sie im Gesundheitswesen Karriere, in welchem die Löhne deutlich höher sind als jene in Deutschland.

Arbeiten in der Schweiz: Jobsuche

Wenn Sie in der Schweiz einen Job suchen, stellt das Jobportal Stellenmarkt.de die beste Anlaufstelle dar. Profitieren Sie vom herausragenden Service dieser Jobbörse, welche es Ihnen erlaubt, ein Profil anzulegen. Lassen Sie sich die Anzeigen für freie Jobs per Mail zusenden, damit Sie stets auf dem aktuellen Stand sind!

Ebenso können Sie selbst eine Bewerbung aufgeben. Geben Sie die Branche oder Berufsbezeichnung ein und entscheiden Sie sich für eine Stadt oder Region in der Schweiz. Dank dem ausgezeichneten Service von Stellenmarkt.de werden alle Anzeigen samt Informationen des Arbeitgebers, die Ihren Suchkriterien entsprechen, an Sie gesendet!

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die angebotenen Jobs und den jeweiligen Lohn. Wählen Sie die individuell passende Stellenausschreibung. Dank Stellenmarkt.de können Sie auch im Ausland Karriere machen.

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Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.