Mit welcher Begründung können Sie ein Vorstellungsgespräch verschieben?

Mit welcher Begründung können Sie ein Vorstellungsgespräch verschieben?

Berufsleben | 19.11.2018

Wenn Sie nach dem Bewerbungsmarathon eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten, möchten Sie nichts lieber, als diese wahrzunehmen - doch es kann immer etwas dazwischenkommen. Können Sie das Vorstellungsgespräch verschieben, und wenn ja, wie begründen Sie das? Erfahren Sie in diesem Beitrag alles zur richtigen Vorgehensweise.

Vorstellungsgespräch verschieben: Fingerspitzengefühl bei der überzeugenden Absage

Für die Verschiebung eines Vorstellungsgesprächs benötigen Sie eine glaubhafte Begründung. Gelegentlich stehen Sie vor dem Dilemma der Überschneidung, denn zwei Firmen haben Sie gleichzeitig am selben Tag zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Sie müssen nun schnell reagieren, denn der Personaler erwartet von Ihnen innerhalb von zwei Werktagen die Terminbestätigung oder -absage. Wenn Sie dieses Zeitfenster nicht einhalten können, entsteht sehr schnell der Eindruck, dass Ihnen der Job nicht allzu wichtig ist. Es ist aber gleichzeitig eine bekannte Tatsache, dass sich Arbeitsuchende heute gleichzeitig bei mehreren Unternehmen bewerben. Dadurch entstehen zwangsläufig Terminüberschneidungen bei den Vorstellungsgesprächen.

Bei Ihnen dürfte nun die Sorge bestehen, dass eine Verschiebung des Termins bei einem Arbeitgeber Ihre Chancen deutlich schmälert. Diese Sorge ist aber unbegründet, denn dem Personalchef ist klar, dass Sie auch andere Termine - gleich welcher Art - haben. Das macht Sie als Kandidaten sogar interessant. Sie scheinen ein aktiver Mensch zu sein.

Nur Fingerspitzengefühl bei der Terminabsprache sollten Sie unbedingt aufbringen. Gute Arbeitgeber bitten Sie in der Einladung zum Vorstellungsgespräch um eine Terminbestätigung oder - falls Ihnen der Termin nicht recht ist - um einen Alternativvorschlag. Wer schon mit Bewerbern so großzügig umgeht, dürfte sich auch im späteren Berufsalltag kulant zeigen. Daher kann diese Terminverschiebung ein guter Anlass sein, den Arbeitgeber etwas näher kennenzulernen.

Vorstellungsgespräch verschieben: Welche Gründe können Sie nennen?

Es gibt gute und weniger gute Gründe für die Verschiebung dieses Termins. Was auch immer Sie als Grund angeben: Sie sollten dabei glaubwürdig bleiben. Schauen wir uns die Varianten einmal an.

Gute Gründe

  • Geschäftstermin: Wenn Sie noch beschäftigt sind, könnten Sie einen geschäftlichen Termin haben. Sie müssten extra für das Vorstellungsgespräch mindestens einen Tag Urlaub einreichen, der bei Ihrem gegenwärtigen Arbeitgeber Fragen aufwirft und - noch wichtiger - wegen eines dringenden Geschäftstermins nicht genehmigt werden könnte. Das versteht auch Ihr neuer Arbeitgeber in spe.
  • Privattermin: Es gibt private Verpflichtungen, die lassen sich nicht aufschieben. Die Klassiker sind Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen, aber auch ein schon länger geplanter Urlaub wird in dieser Hinsicht akzeptiert.
  • Erkrankung: Natürlich könnten Sie oder Ihr Kind kurz vor dem Vorstellungstermin erkrankt sein. Dieser Absagegrund ist nur dann glaubwürdig, wenn der Termin unmittelbar bevorsteht. Dass Sie in zwei Wochen krank sein werden, glaubt Ihnen natürlich niemand.

Schlechte Gründe

  • Bewerbungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber: Dieser Grund mag stimmen, Ihre Ehrlichkeit schätzt gewiss jedermann. Dennoch wirkt es wie ein Affront, dass Sie das andere Gespräch bevorzugen - schließlich hätten Sie auch dieses verschieben können. Damit wäre der Arbeitgeber, den Sie nun um eine Terminverschiebung bitten, nur die zweite Wahl für Sie. Diesen Minuspunkt holen Sie wahrscheinlich nie wieder auf. Erfinden Sie in so einem Fall lieber eine Legende.
  • Therapietermin: Wenn Sie chronisch krank sind und immer mittwochs um 10.00 Uhr wegen Ihrer Rückenschmerzen zur Physiotherapie oder - noch schlimmer - wegen Ihrer Depressionen zur Psychotherapie gehen, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf Ihre Leistungsfähigkeit. Sie müssen sich auch nicht offenbaren, dazu sind Sie nicht verpflichtet. In so einem Fall ist ebenfalls eine kleine Notlüge angebracht.
  • Vorsorgeuntersuchung beim Arzt: Eine akute Krankheit - Grippe, Zahnschmerzen, vielleicht sogar eine Verletzung bei Skifahren - gilt als verzeihlich und ist daher ein guter Grund für die Terminverschiebung. Eine Vorsorgeuntersuchung beim Arzt hingegen könnten Sie zugunsten des Vorstellungsgesprächs verschieben. Das erwartet der neue Arbeitgeber von Ihnen. Ziehen Sie diese Vorsorgeuntersuchung seinem Termin vor, scheinen Ihnen Ihre Arztbesuche wichtiger als der berufliche Einsatz zu sein.

Sehr prekär wäre es, wenn Sie gar keine Begründung liefern. Dann können Sie diesem Arbeitgeber auch gleich absagen. Sie müssen zwingend einen guten Grund nennen, wenn Sie ein Vorstellungsgespräch verschieben.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.

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