Wohnbereichsleiter

Wohnbereichsleiter: Berufsbild, Ausbildung, Gehalt

Die Wohnbereichsleitung - kurz WBL - ist die erste mögliche Führungsposition im Bereich der Kranken- und Altenpflege. Ein/e WohnbereichsleiterIn (m/w/d) trägt die organisatorische und pflegerische Verantwortung für den übertragenen Wohnbereich. Lernen Sie in diesem Artikel die wesentlichen Fakten zu diesem Beruf.

Das Wichtigste auf einen Blick

Berufsbild "Wohnbereichsleiter"

  • Verantwortliche Fachkraft für die Leitung eines Wohnbereichs in Pflegeeinrichtungen
  • Koordiniert Pflege und Betreuung der Bewohner
  • Erstellt Dienstpläne und Einsatz des Personals
  • Ansprechpartner für Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter
  • Überwacht Umsetzung von Pflegekonzepten
  • Kontrolliert Arbeitsabläufe und Qualitätsstandards
  • Beratung und Eingewöhnung neuer Bewohner
  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten etc.
  • Verwaltung und Dokumentation
  • Wirtschaftlicher und effizienter Betrieb
  • Leitung, Motivation und Kontrolle der Mitarbeiter
  • Kontrolle der Hygiene- und Sicherheitsstandards
  • Gehälter zwischen 1.860 und 3.100 Euro, Ø 2.680 Euro
  • Voraussetzung: Ausbildung in Pflegeberuf + Weiterbildung

Was macht ein Wohnbereichsleiter?

In Alten- und Pflegeheimen herrscht ein hoher Organisationsgrad, gleichzeitig muss die Belegschaft auf die Bedürfnisse der Insassen eingehen - und das bei einer persönlich sehr hohen Arbeitsbelastung. Die Führungsetage in Form der WBL muss nicht nur die Einrichtung inklusive aller Arbeitsabläufe organisieren, sondern auch in oft konfliktreichen, in jedem Fall aber anspruchsvollen Situationen vermitteln können.

Darüber hinaus sind die MitarbeiterInnen der Einrichtung optimal einzusetzen, zu leiten und zu motivieren. Ein/e WBL hat im Wohn- und Pflegeheim eine ähnliche Position inne wie der Stationsleiter in einer Klinik. Es sind Therapien und Maßnahmen der Pflege zu koordinieren, Dienstpläne für Mitarbeiter zu erstellen und die übliche Hausverwaltung sowie die Versorgung der PatientInnen und Pfleglinge zu organisieren.

Die WBL hat sich dabei an die Vorgaben zu halten, welche Leitung der Einrichtung erlassen hat. Dazu gehören in hohem Maße wirtschaftliche Kennzahlen. Darüber hinaus ist die WBL der Ansprechpartner für jedermann in der Einrichtung. Umgangssprachlich verkürzt werden die WBLer oft einfach “Stationsleiter“ genannt, die offizielle Berufsbezeichung lautet aber “Verantwortliche Fachkraft für Wohnbereichsleitung / Stationsleitung nach § 71 SGB XI”. Diesen Titel erhalten die beschäftigten nach einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung, deren wichtigste Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung für einen der Bereiche Kinder-, Kranken- oder Altenpflege ist. Auch Heilerziehung oder ein Studium der Pflege kämen infrage.

Einsatz der Wohnbereichsleitung

Die Einsatzmöglichkeiten hängen von der beruflichen Grundausbildung ab. Infrage kommen verschiedenste Einrichtungen im Gesundheit- und Sozialwesen. Die Aufgabenstellungen sind sehr vielfältig. Es geht um die individuelle und ganzheitliche Betreuung und Pflege, welche entscheidend die Zufriedenheit und Lebensqualität der Bewohner beeinflusst. Ein/e WohnbereichsleiterIn muss darüber hinaus bestimmte Unternehmensziele erfüllen. Zu diesen gehören:

  • wirtschaftliche, effiziente Betriebsführung
  • Umsetzung des vorgegebenen Pflegekonzeptes
  • Sicherung der Bewohner- und Arbeitszufriedenheit, wozu Führungskompetenz und Konfliktfähigkeit gehören
  • Verwaltung, Organisation und Kooperation mit Fachdiensten wie etwa der Physio- oder Beschäftigungstherapie
  • exakte Datenverwaltung
  • Kontrolle von Pflegestufen Kooperation mit den Gutachtern des MDK
  • Anleitung von Personal, Ausfertigung von Arbeitszeugnissen, Vertretung von Personalinteressen
  • Information der Verwaltung
  • Ausübung des Hausrechts nach BGB
  • wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeiten wie die Aufgabe von Bestellungen (Medikamente, Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel),
  • Lagerung von Material, Betriebssicherheit von Apparaturen
  • Integration des Wohnbereiches innerhalb der gesamten Einrichtung

Es kommen umfangreich Aufgaben in der Kinder-, Kranken- oder Altenpflege (je nach Art der Einrichtung) hinzu. Der/die WBL leitet die Pflege an, überwacht die durchgeführten Maßnahmen, sichert die bedürfnisorientierte Betreuung der Bewohner und sorgt auch für die optimale Versorgung von Sterbenden. Zu diesem Aufgabenbereich gehören des Weiteren Pflegeplanungen und -anamnesen. Dabei ist die Kooperation mit den Bewohnern, deren Angehörigen, Krankenpflegern, Ärzten, Betreuern und Therapeuten erforderlich.

Periphere Aufgaben von Wohnbereichsleitern 

Zum Aufgabenfeld gehören viele periphere Aufgaben beispielsweise in der Beratung, in der Mitorganisation von Veranstaltungen und bezüglich der Information von Bereichsbewohnern und der Förderung der Kommunikation. Neue Bewohner brauchen Hilfestellungen in ihrer Eingewöhnungsphase. Des Weiteren sind Kontakte zu Ärzten, Sozialarbeitern und Seelsorgern zu halten. Auch das Qualitäts- und Beschwerdemanagement sowie das Vorschlagswesen sind wichtige Aufgabenbereiche. Das Betreuungskonzept muss umgesetzt und kontrolliert werden, es sind Visiten und Besprechungen zu organisieren sowie Ereignisse und Tätigkeiten zu dokumentieren.

Neue Mitarbeiter arbeitet ein WBL ein, er ermittelt den Fortbildungsbedarf und motiviert die Mitarbeiter zur Weiterbildung. Nicht zuletzt obliegt Wohnbereichsleitern die Dienstaufsicht über ihren Wohnbereich und die Beschäftigten. Dazu können auch Korrekturen, Ermahnungen und die Meldungen von Dienstvergehen gehören. WBLer kontrollieren die Schüler- und Praktikantenausbildung, sie überwachen die Einhaltung der Arbeitszeiten und sorgen für den Ausgleich von Mehrarbeit. Ihr Verantwortungsbereich umfasst zu dem die Kontrolle der Hygiene sowie der Brandschutz- und Arbeitsverordnungen. Sie setzen das Personal nach Dienstplan ein und kümmern sich um die Erstellung von Urlaubs- und Dienstplänen. Ausfälle melden sie an die Pflegedienstleitung.

Gehalt: Was verdient ein Wohnbereichsleiter?

Je nach Größe und Art der Einrichtung sowie nach Bundesland werden Gehälter zwischen 1.860 Euro (Sachsen-Anhalt) bis 3.100 Euro (Hamburg) gezahlt. Das Durchschnittsgehalt liegt bei 2.680 Euro monatlich. Für diesen Beruf gibt es Weiterbildungsangebote, die sich an ausgebildete Alten-, Gesundheits- und Krankenpfleger richten.

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