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Arbeitszeugnis

Wichtige Unterlagen nach Kündigung

Nach einer Kündigung hat der Mitarbeiter Anspruch auf wichtige Unterlagen. Sie sind entscheidend für den Werdegang oder beim neuen Arbeitgeber einzureichen. Daher sollte der Anspruch zügig beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Arbeitspapiere, die ein scheidender Mitarbeiter mitnehmen sollte, sind das Arbeitszeugnis, die Arbeitsbescheinigung für den Arbeitslosengeldantrag, die Krankenkassen- und Lohnsteuerbescheinigung, die Lohnsteuerkarte, der Sozialversicherungsausweis, die Urlaubsbescheinigung sowie Unterlagen der vermögenswirksamen Leistungen und betrieblichen Altersvorsorge.

Besonders wichtig für die folgende Laufbahn ist das Arbeitszeugnis. Ein eng gewordener Arbeitsmarkt hat die Bedeutung eines guten Zeugnisses gesteigert. Arbeitgeber interessieren sich für die Beurteilung ihrer Bewerber. Zeugnisse dürfen also in einer Bewerbung nicht fehlen. Häufig ist dabei das zwischen den Zeilen lesen gefragt, denn es hat sich mittlerweile eine Geheimsprache entwickelt. Was oberflächlich positiv formuliert ist, kann sich als mittelmäßiges oder sogar schlechtes Zeugnis erweisen. Ein Personaler kann sogar durch ein Zeugnis eines Chefs ohne Wissen um die Spezialformulierungen unbeabsichtigt einem Missverständnis über den Bewerber aufsitzen. So bestätigt etwa die Zufriedenheit ohne zusätzliche Formulierungen nur ausreichende Leistungen. Gute oder sehr gute Beurteilungen zeichnen sich durch Zusätze wie "stets", "vollst" oder "jederzeit und in allen Belangen" aus. Für das Formulieren, Erstellen und Überprüfen von Arbeitszeugnissen finden sich online Übersetzungslisten der Geheimcodes, wie auch zahlreiche Muster und Beispiele.

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Zeugnis wird für weniger qualifizierte oder kurz ausgeübte Tätigkeiten erstellt. Es enthält neben den persönlichen und zeitlichen Angaben keine bewertenden Informationen, sondern ausschließlich Beschreibungen über den Tätigkeitsbereich und die Beendigungsgründe. Das qualifizierte Arbeitszeugnis dagegen ist um die Beschreibung und Beurteilung von der Leistung und Führung des Arbeitnehmers während der gesamten Betriebszugehörigkeit erweitert. Belastbarkeit, Initiative, Engagement und Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern werden bewertet. Das qualifizierte Zeugnis ist gängiger als das einfache Zeugnis und wird von Personalentscheidern häufig erwartet. Arbeitgeber, die Arbeitszeugnisse schreiben, haben dabei zwei Gebote zu beachten: oberster Grundsatz ist die Wahrheit der Beurteilung; der zweite ist das Wohlwollen des Arbeitgebers, dass die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschwert werden darf.

Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Generell gilt für Zeugnisse, dass sie auf Geschäftspapier des Arbeitgebers unter Angabe der vollständigen Adresse ausgestellt sein müssen. Enthalten sein muss die Überschrift (etwa "Arbeitszeugnis"), die persönlichen Daten des Zeugnisempfängers, die genaue Beschäftigungsdauer, eine Tätigkeitsbeschreibung, Informationen über Fertigkeiten, Spezialkenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters sowie die Leistungsbeurteilung. Außerdem sollten Fortbildungen erwähnt, das Sozial- und Führungsverhalten beurteilt und die Gründe zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses genannt sein. Es folgt die Schlussformel mit dem Bedauern über das Ausscheiden, Dank für das Engagement und guten Zukunftswünschen. Den Abschluss bildet die Angabe des Ausstellungsorts und -datums zeitnah zum Austrittsdatum. Die Unterschrift sollte Dienstgrad und Funktion des Unterzeichners beschreiben. Hier gilt: je ranghöher der Unterzeichnende, desto positiver für das Zeugnis.