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... über einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrganges II verfügen oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom-FH) gem. § 8 Abs. 6 Nds. Vereinbarung-VerwLG, der
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...n Gymnasien).Als Lehrkraft für Politik: Sie verfügen über einen einschlägigen Master-Abschluss oder Hochschulabschluss der Sie formal und inhaltlich befähigt, das Fach Politik zu unterrichten