Logo Landkreis Vechta
Landkreis Vechta

Stellenangebot: Ausbildung zum amtlichen Veterinärassistenten (m/w/d)

49377 Vechta Vollzeit

Der Landkreis Vechta bietet ab April 2026 für interessierte Personen (m/w/d) eine

Ausbildung zum amtlichen Veterinärassistenten (m/w/d)

an.

Nach Beendigung der Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss ist eine Übernahme beim Landkreis Vechta für den Einsatz im Sachgebiet Tierhaltung des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beabsichtigt.

Wie sieht der spätere Aufgabenbereich aus?

Die Aufgaben eines amtlichen Veterinärassistenten (m/w/d) erstrecken sich schwerpunktmäßig auf die Überwachung gemäß § 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) unter der fachlichen Aufsicht eines Amtstierarztes.

Dies umfasst im Wesentlichen die:

  • Begleitung und Unterstützung der Amtstierärzte bei Kontrollen vor allem in den Rechtsgebieten Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimittel und tierische Nebenprodukte,
  • eigenständige Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (inkl. Vor- und Nachbereitung und Dokumentation) in den oben genannten Fachbereichen,
  • eigenständige Durchführung von Kontrollen der Viehwagenwaschhallen (inkl. Vor- und Nachbereitung und Dokumentation) bei den im Landkreis Vechta ansässigen Schlachtbetrieben
  • laufende Entnahme von Proben in Tierhaltungsbetrieben (inkl. Vor- und Nachbereitung, Dokumentation)
  • Mitwirkung bei der Überwachung der Räumung sowie der Reinigung und Desinfektion von Betrieben und Tierbeständen im Tierseuchenfall
  • Umsetzung des Kontrollplanes für Kontaminanten in Lebensmitteln (KOPKONT) für alle Sachgebiete des Amtes
  • zentrale Organisation des Probenversands (Sicherstellung Probenlogistik)

Bei der Tätigkeit als amtlicher Veterinärassistent haben Sie Kontakt zu unterschiedlichen Personen und Berufsgruppen und sind Teil eines aufgeschlossenen, motivierten und fröhlichen Teams.

Diese Qualifikationen bringen Sie mit:

  • erfolgreicher Abschluss einer Hauptschule oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss oder ein höherer Schul- oder Bildungsabschluss,
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt, Tierwirt, Tiermedizinischen Fachangestellten, Tierpfleger, Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten oder in einem mit den vorgenannten Berufen im Wesentlichen ähnlichen Beruf
    oder
    eine mindestens dreijährige Beschäftigung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung (z. B. als amtlicher Fachassistent), in der Veterinär- oder Landwirtschaftsverwaltung oder im Polizeidienst

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Interesse und Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen und am Umgang mit Tieren
  • sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort, Schrift, Kommunikation, Diskussion und Verhandlung (mindestens Sprachniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
  • Entscheidungsfähigkeit, Entscheidungssicherheit und Durchsetzungsvermögen
  • Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft, sicheres Auftreten
  • physische und psychische Belastbarkeit und Ausdauer
  • gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft, den eigenen, privaten PKW zu dienstlichen Zwecken zu nutzen (gegen Erstattung der dabei anfallenden Reisekosten)
  • gute Kenntnisse im Umgang mit der Standardbürosoftware (Microsoft Office: Word, Excel, Power Point, Outlook etc.) und die Bereitschaft, sich in weitere fachspezifische Software einzuarbeiten und diese anzuwenden

In Hinsicht auf eine mögliche spätere Anstellung:

  • Flexibilität und Bereitschaft auch für den sachgebietsübergreifenden dienstlichen Einsatz im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Sowohl im Innen- als auch im Außendienst, erforderlichenfalls (z. B. Tierseuchen- oder Krisenfall) auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (frühmorgens / spätabends / nachts / am Wochenende)

Darüber hinaus sind berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Gewinnung oder Verarbeitung von Lebensmitteln (z.B. Fleisch) bzw. im landwirtschaftlichen Bereich vorteilhaft und wünschenswert, aber nicht Bedingung.

Wissenswertes zum Ablauf der Ausbildung:

Die Ausbildung richtet sich nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss). Die Ausbildung wird voraussichtlich im April 2026 beginnen. Sie umfasst einen Zeitraum von 12 Monaten und wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 abgeschlossen sein. Sie gliedert sich in einen berufspraktischen Abschnitt, einen fachtheoretischen Abschnitt und einen Prüfungsabschnitt.

Der berufspraktische Abschnitt umfasst eine Dauer von 9 Monaten und erfolgt im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Vechta.

Der fachtheoretische Abschnitt umfasst eine Dauer von 300 Unterrichtsstunden innerhalb von 2 ½ Monaten und findet beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (v. a. Oldenburg / Hannover) statt.

Der Prüfungsabschnitt umfasst eine Dauer von ½ Monat und dient der Prüfungsvorbereitung und der Durchführung der Abschlussprüfung.

Die Ausbildung schließt mit einer praktischen Prüfung und einer mündlich-theoretischen Prüfung (jeweils vor einer Prüfungskommission) ab.

Eine erfolgreich bestandene Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Amtliche/r Veterinärassistent/in“. Sie ist Voraussetzung für eine spätere Anstellung beim Landkreis Vechta.

Was bieten wir:

  • Ausbildung mit Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 TVöD
  • Übernahme der Kursgebühren sowie der entstehenden Prüfungsgebühren
  • Eine spannende und vielfältige Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen mit einem hohen Praxisbezug.
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • ein gutes Miteinander und nette Kollegen*innen

Für den Fall einer Übernahme in ein reguläres Anstellungsverhältnis nach erfolgreich absolvierter Ausbildung richten sich Einstellung, Arbeitsverhältnis und Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die grundsätzliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und es erfolgt eine Eingruppierung und Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 TVöD.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise) bis spätestens zum 25.01.2026.

Für weitergehende fachliche Fragen zum Inhalt und zum Ablauf der Ausbildung stehen Ihnen der Leiter des Sachgebietes Tierhaltung im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Herr Dr. Fuchs (Tel. 04441 / 898-1840, Mail: 1840@landkreis-vechta.de) sowie der Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Herr Dr. Schmidt (Tel. 04441 / 898-1800, Mail: 1800@landkreis-vechta.de) gerne zur Verfügung.

Allgemeine und organisatorische Fragen zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen gerne Herr Fischer (Tel. 04441 / 898-1214, Mail: 1214@landkreis-vechta.de) aus dem Sachgebiet Personal des Amtes für zentrale Aufgaben.

Weitere Stellenangebote von Landkreis Vechta

Logo Landkreis Vechta

Weitere Stellenangebote nach Standort

Vechta Niedersachsen