Stellenangebot: Lehrgang zum amtlichen Fachassistenten (m/w/d)
49377 Vechta Vollzeit
Der Landkreis Vechta bietetfür interessierte Personen einen
Schulungslehrgang für die Ausbildung zum amtlichen Fachassistenten (Rotfleisch und Weißfleisch) (m/w/d) an.
(ehemals: Fleischkontrolleur/-in bzw. Geflügelfleischkontrolleur/-in)
Beginn des Lehrgangs:
- 09.02.2026 oder 08.06.2026
Nach Beendigung des Schulungslehrgangs ist beabsichtigt, Absolventinnen und Absolventen mit erfolgreichem Lehrgangsabschluss beim Landkreis Vechta für den Einsatz im Sachgebiet Fleisch- und Geflügelfleischhygiene des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzustellen.
Das vorgesehene Aufgabengebiet erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Durchführung der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung in den Schlachtbetrieben (Schwein, Rind, Geflügel) im Landkreis Vechta.
Wissenswertes zum Schulungslehrgang:
Der Schulungslehrgang gliedert sich in die Bereiche Rotfleisch (vor allem: Schwein und Rind) und Weißfleisch (Geflügel; vor allem: Masthähnchen, Legehühner, Puten, Wassergeflügel).
Der Kurs ab Februar 2026 beginnt voraussichtlich am 09.02.2026, umfasst einen Zeitraum von rund 7 Monaten und wird voraussichtlich im August 2026 abgeschlossen sein. Der Kurs ab Juni 2026 beginnt voraussichtlich am 08.06.2026 und wird voraussichtlich im Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Schulungsteil.
Der theoretische Unterricht findet in mehreren, jeweils mehrwöchigen Unterrichtsblöcken (insgesamt ca. 360 Stunden) im IHK Bildungszentrum in Weißenfels, Markt 6, in 06667 Weißenfels statt.
Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils zwischen den Theorieblöcken in mehrwöchigen Ausbildungsmodulen (insgesamt ca. 450 Stunden) in den Rotfleisch- und Weißfleischschlachtbetrieben innerhalb des Landkreises Vechta.
Die Bereiche des Schulungslehrgangs schließen mit mündlichen (ggf. auch schriftlichen), theoretischen und praktischen Prüfungen (vor einer Prüfungskommission) ab.
Das erfolgreiche Ablegen dieser Prüfungen ist Voraussetzung für eine mögliche, spätere Anstellung beim Landkreis Vechta.
Ihr Anforderungsprofil:
- erfolgreicher Abschluss einer Hauptschule oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Kommunikations- und Diskussionsfähigkeit, wichtig für eine eindeutige und sichere Rechtsanwendung)
- persönliche Kompetenz:
- körperliche und geistige Unversehrtheit (Nachweis durch ärztliches Attest)
- persönliche Zuverlässigkeit (Nachweis durch amtliches Führungszeugnis)
- Entscheidungsfähigkeit und Entscheidungssicherheit, Durchsetzungsvermögen
- soziale Kompetenz:
- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaf
- physische und psychische Belastbarkeit und Ausdauer
- in Hinsicht auf eine mögliche spätere Anstellung:
- Flexibilität und Bereitschaft für den Einsatz an verschiedenen Schlachthöfen innerhalb des Landkreises Vechta, an allen Schlachttagen, zu wechselnden Arbeitszeiten (auch in Früh- und Spätschichten)
Wir bieten Ihnen:
Die für den Schulungslehrgang anfallenden Kosten wie Lehrgangsgebühren sowie ggf. entstehende Prüfungsgebühren trägt der Landkreis Vechta.
Für den Fall einer Übernahme in ein Anstellungsverhältnis nach erfolgreich absolviertem Schulungslehrgang richten sich Einstellung, Arbeitsverhältnis und Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung).
Der Arbeitseinsatz erfolgt nach Bedarf. Ein Vollzeitarbeitsplatz kann nicht garantiert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitsbereich der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung überwiegend stehende Tätigkeiten unter teilweise feuchten und kalten Arbeitsbedingungen umfasst.
Bewerbungen:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise) bis spätestens zum 23.11.2025. Bewerbungen sind ausschließlich online über das Bewerbungsportal einzureichen.
Für fachliche Fragen steht Ihnen der Sachgebietsleiter für Fleisch- und Geflügelfleischhygiene im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Herr Dr. Rudic (Tel. 04441 / 898-1820) gerne zur Verfügung.
Allgemeine Fragen beantwortet Ihnen Herr Fischer (Tel. 04441 / 898-1214) aus dem Sachgebiet Personal des Amtes für zentrale Aufgaben.
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