Barrierefreier Arbeitsplatz: Rollstuhlgerecht arbeiten

Barrierefreier Arbeitsplatz: Rollstuhlgerecht arbeiten

Berufsleben | 18.11.2018

Der barrierefreie Arbeitsplatz ist unverzichtbar, damit Unternehmen Menschen mit Handicap beschäftigen können. Die betreffenden Mitarbeiter sind dafür sehr dankbar, denn ihr Leben verlangt durch die Behinderung viel Kraft, Disziplin und Engagement. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie ein Arbeitsplatz beschaffen sein muss, damit er als wirklich barrierefrei gilt.

Warum ist der barrierefreie Arbeitsplatz so wichtig?

Barrierefreiheit bringt einerseits große Erleichterungen im beruflichen Alltag der gehandicapten MitarbeiterInnen mit sich, andererseits gibt es auch gesetzliche Vorgaben. Diese müssen Arbeitgeber einhalten, wenn sie so einen Arbeitsplatz einrichten, überdies schreibt das deutsche Baurecht die Barrierefreiheit bei neu erbauten Bürogebäuden und Arbeitsstätten vor. Damit sollen die Möglichkeiten und Rechte von Personen mit einer Behinderung gestärkt werden.

Die bautechnischen Normen wurden daher in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder angepasst. Konkrete Anforderungen enthalten die Landesbauordnungen, übergreifend gaben schon länger die DIN 18025 und die DIN 18024 die Normen für das barrierefreie Bauen vor. Seit 2010 wurden diese beiden Normen durch die DIN 18040 schrittweise ersetzt. Nur durch die Einhaltung solcher Normen ist der barrierefreie Zugang zum Arbeitsplatz gewährleistet.

Was gehört alles zur Barrierefreiheit?

Die Barrierefreiheit beginnt schon auf dem Firmenparkplatz, der entsprechend gekennzeichnet sein und genügend Raum zum Aus- und Einsteigen bieten muss. Im Gebäude ermöglichen Rampen und Aufzüge das Erreichen des eigentlichen Arbeitsplatzes.

Der Zugang zum Gebäude muss auch für einen Rollstuhlfahrer absolut hindernisfrei beschaffen sein. Mit Rampen können Stufen überwunden werden. Sie dürfen keine maximale Steigung über sechs Prozent aufweisen. Darüber hinaus wird ein ausreichender Platz für das gefahrlose Rangieren verlangt. Auch ein Quergefälle darf es nicht geben. Aus Sicherheitsgründen sind Rampen sinnvollerweise mit beidseitigen Radabweisern und Handläufen ausgestattet.

Aufzüge schaffen den Zugang zu höheren Stockwerken, sie müssen für einen Rollstuhl ausreichend groß sein. Die Türen der Aufzüge und alle sonstigen Türen im Gebäude benötigen 90 cm Mindestbreite, nur dann kommen Rollstuhlfahrer ungehindert hinein und heraus.

Im Gebäude unterstützen ein antistatischer, rutschhemmender Bodenbelag in allen Räumen und unverstellte Flächen für eine ausreichende Bewegungsfreiheit die Barrierefreiheit. Hierzu ist wichtig zu wissen, dass ein Rollstuhl einen Wenderadius von 1,50 x 1,50 m hat. Zudem muss das Gebäude eine ausreichende Flurbreite aufweisen, damit zwei sich begegnende Rollstuhlfahrer noch aneinander vorbeikommen. Bei einem Weg oder Flur über 15 m Länge schreibt der Gesetzgeber die Mindestbreite von 1,80 m vor.

Hinzu kommen behindertengerechte Sozialräume und Sanitäreinrichtungen. Eine barrierefreie Toilette lässt sich nötigenfalls von außen entriegeln, ihre Ausstattungselemente sind komplett in sitzender Position zu erreichen. Weitere Merkmale sind:

  • Einhebelarmaturen oder alternativ berührungslose Armaturen mit einer Voreinstellung des Heißwassers auf maximal 45 °C
  • Bewegungsfreiheit für das Wenden auf 1,50 x 1,50 m Fläche
  • Erreichbarkeit der Papierhandtuchspender, Einhand-Seifenspender, Händetrockner und Abfallbehälter in sitzender Position unweit des Waschtisches
  • Ablagefläche neben dem Waschtisch
  • seitenverstellbares WC oder Bewegungsfläche von 90 cm neben dem WC
  • Rückenstütze und seitliche Griffe für eine ausreichende Stabilität
  • nicht zu hohes WC-Becken

Der barrierefreie Arbeitsplatz im Büro

Am häufigsten arbeiten gehandicapte MitarbeiterInnen im Büro. Der dortige Arbeitsplatz benötigt ebenfalls ausreichende Bewegungsfreiheit, die auch Wendemanöver mit dem Rollstuhl zulässt. Der Schreibtisch kann mit dem Rollstuhl bequem unterfahren werden. Der Greifbereich liegt zwischen 40 cm bis maximal 1,50 m. In dieser Entfernung kann ein Rollstuhlfahrer alle Schalter, Geräte und Schränke in seiner sitzenden Position erreichen.

Diese Rahmenbedingungen gelten für den eigentlichen Arbeitsplatz und für Besprechungsräume. Übrigens bringt ein solcher auf Barrierefreiheit ausgerichteter Arbeitsplatz große ergonomische Vorteile auch für MitarbeiterInnen ohne Handicap.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.