Gratifikation: Boni und wann sie gezahlt werden

Gratifikation: Boni und wann sie gezahlt werden

Berufsleben | 06.01.2021

Wenn von Gratifikationen die Rede ist, sind Sonderzuwendungen seitens des Arbeitgebers gemeint, die verschiedene Anlässe zur Ursache haben können. Sie würdigen das Arbeitsverhalten der Angestellten, sind eine Prämie auf erbrachte Leistungen und sollen gute Arbeitskräfte weiterhin an das Unternehmen binden. Wann eine Gratifikation zu erwarten ist und ob Sie dafür Voraussetzungen erfüllen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Was sind Gratifikationen?

Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber neben den regelmäßigen Lohnzahlungen weitere finanzielle Zuwendungen erhalten. Dazu gehören beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die als Gratifikationen bezeichnet werden. Auch Jubiläumszahlungen, die als Anerkennung für geleistete Arbeit zu verstehen sind oder Bonuszahlungen, Tantiemen und Prämien, die aufgrund einer erreichten Zielvereinbarung ausgezahlt werden, fallen unter diesen Begriff.

Leistungsabhängige und leistungsunabhängige Gratifikationen

Sonderzahlungen lassen sich hinsichtlich ihrer Zweckgebundenheit unterscheiden. Leistungsabhängige Sonderzahlungen werden für erfolgte Arbeitsleistungen gezahlt. Hierzu zählt das 13. Monatsgehalt. Andauernde Arbeitsunfähigkeit oder Erziehungsurlaub bewirken, dass eine entsprechende Zahlung nicht verlangt werden kann. Demgegenüber zählen Zahlungen zur Belohnung für Betriebstreue zu den leistungsunabhängigen Gratifikationen. Der Arbeitgeber zahlt diese aus, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht werden muss (außer dem Betrieb die Treue zu halten).

Wie hoch können Gratifikationen ausfallen?

Dies liegt allein im Ermessen des Unternehmens und variiert in jedem Unternehmen. Größere Unternehmen können sicher tiefer in die Tasche greifen, um ihr Personal an sich zu binden. Schwierig wird es mit den außerordentlichen Zahlungen wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Erfolgt die Kündigung vor einem Stichtag, der für die Zahlung der Gratifikation festgelegt wurde, kann die Zahlung unterbunden werden. Wenn Sie beispielsweise zum Mai kündigen, der Stichtag aber erst im September liegt, entfällt für Sie laut Arbeitsrecht die gesamte Zuwendung. 

Anders verhält es sich für das 13. Monatsgehalt, das an die Arbeitsleistung des Angestellten gebunden ist. Endet das Arbeitsverhältnis kurz vor dem Stichtag für die Auszahlung desselben, wird dieses trotzdem überwiesen. Da der Arbeitnehmer fast das gesamte Jahr gearbeitet hat, würde eine Verweigerung eine unangemessene Benachteiligung darstellen. 

Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag auch dahingehend konkretisieren, dass Gratifikationen nicht gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird. Auch die betriebsbedingte Kündigung kann ein Grund sein, um einen Angestellten von der Sonderzuwendung auszuschließen. Dabei muss es sich allerdings um Sonderzahlungen handeln, die die zukünftige Firmentreue unterstützen und fördern sollen. Verlässt der Angestellte das Unternehmen, stehen ihm natürlich keine weiteren finanziellen Unterstützungen zu.

Diese individuellen Regelungen müssen vertraglich fixiert sein, damit sie rechtlich anwendbar sind.

Beispiele für Gratifikationszahlungen

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Gratifikationen um zusätzliche finanzielle Zuwendungen des Arbeitgebers neben dem regulären Gehalt. An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen die gängigsten zusätzlichen Zuwendungen und ordnen ein, inwieweit es sich es bei ihnen um eine Gratifikation handelt. 

Gratifikation oder 13. Monatsgehalt: Ist das nicht das Gleiche?

Im Arbeitsvertrag kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zahlung eines 13. Monatsgehaltes vereinbart worden sein.

Das 13. Monatsgehalt zählt dann nicht als Gratifikation, da diese Zahlung durch den Vertrag arbeitsrechtlich festgeschrieben wird und die erbrachten Arbeitsleistungen der vergangenen Zeiten belohnen soll. Die Arbeitstätigkeit ist hier die Grundlage für diese Sonderzahlung. Im Gegenzug bedeutet Krankheit und damit keine geleistete Arbeit, dass auch der Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt mit dem Ende des Anspruches auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) entfällt. Als Ausnahme wird die Situation gewertet, wenn eine Mutter aufgrund von Mutterschaft nicht arbeiten kann oder darf. Trotz fehlender Arbeitsleistung wird in diesem Fall die Vergütungspflicht nicht komplett aufgehoben.

Ist in Arbeitsverträgen eine solche Zahlung nicht festgehalten, kann eine solche dennoch als Gratifikation erfolgen. Umgangssprachlich wird eine außerordentliche Zahlung neben der regulären Vergütung am Ende des Jahres pauschal als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet, es lohnt sich jedoch, genau hinzuschauen, ob dem Arbeitnehmer hierauf ein Anspruch aus dem Vertrag zusteht oder nicht.

Das Urlaubsgeld

Beim sogenannten Urlaubsgeld müssen Sie wissen, dass es sich hier gerade nicht um die Lohnfortzahlung handelt, die Ihnen während des Urlaubs zusteht. Auch das Urlaubsgeld ist eine Gratifikation; eine zusätzliche finanzielle Zuwendung, die die Urlaubskasse etwas verstärken soll und unabhängig vom monatlichen Entgelt gezahlt wird.

Unterschiedliche Bräuche

Gratifikationen sind von Unternehmen zu Unternehmen verschieden und werden neben den bekannten Anlässen beispielsweise auch für landestypische oder innerbetriebliche Bräuche und Traditionen gezahlt. So erhalten Arbeitnehmer in einigen Betrieben im Raum Bodensee einmal jährlich "Seehasengeld", damit sie am Seehasenfest im Juli teilnehmen können.

Habe ich einen Anspruch auf eine Gratifikation?

Schon der Name verneint einen Rechtsanspruch. Da es sich um Zuwendungen handelt, geht es um Zahlungen, die der Arbeitgeber aus eigenem Entschluss vergibt. Ist die Sonderzuwendung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgehalten, ergibt sich jedoch ein Rechtsanspruch auf die Zahlung. Dabei ist auch eine mündliche Zusage des Arbeitgebers bindend.

Wird eine Gratifikation geleistet, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass beispielsweise Weihnachtsgelder für alle Angestellten gezahlt werden müssen, ohne Teilzeitkräfte zu benachteiligen. In diesem Fall wird anteiliges Weihnachtsgeld gezahlt. Bei geringfügig Angestellten muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Entlohnung und das anteilige Weihnachtsgeld zusammen nicht die Verdienstgrenze für geringfügiges Einkommen überschreiten.

Die betriebliche Übung

Die Gewährung von Gratifikationen unterliegt der freien Entscheidung eines Unternehmers und ist in den Gesetzen zum Arbeitsrecht nicht geregelt. Entsprechende Vereinbarungen finden sich daher häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung, oder gar in einem Einzelvertrag.

Aber auch ohne vertragliche Vereinbarung kann sich ein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Zahlungen für Betriebstreue ergeben. Dazu wird das Verhalten des Unternehmers herangezogen. Zahlt dieser mehrere Boni, ohne dass diese vertraglich geregelt sind, greift hier die stillschweigende Vereinbarung, dass auch zukünftig Zahlungen dieser Art zu erwarten sind. Erfolgen die Zahlungen nicht nur einzelnen Angestellten gegenüber, sondern erhält die gesamte Belegschaft regelmäßige Bonuszahlungen, geht das Arbeitsrecht von der sogenannten betrieblichen Übung aus:

Wird in drei aufeinander folgenden Jahren eine Sonderzuwendung in gleicher Höhe vorgenommen, darf der Angestellte davon ausgehen, dass ihm diese Zahlungen auch in den kommenden Jahren zustehen. Wird die Zahlung mehrmals im Jahr in unterschiedlicher Höhe gewährt, handelt es sich in diesem Fall nicht mehr um eine betriebliche Übung.

Der Freiwilligkeitsvorbehalt

Möchte sich der Unternehmer nicht dauerhaft – etwa durch das Entstehen einer betrieblichen Übung- zur Zahlung einer Gratifikation verpflichten, muss er explizit Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung darauf hinweisen. In einem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt muss er schriftlich festhalten, dass trotz mehrfach gewährter außerordentlicher Zahlungen kein Rechtsanspruch auf diese besteht und die vorangegangenen Zahlungen freiwillig und ohne einen Bindungswillen erfolgten.

Rückzahlungsklauseln – wann muss eine Gratifikation zurückgezahlt werden?

Das Arbeitsrecht befürwortet bei Gratifikationen sogenannte Rückzahlungsklauseln, um Probleme nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters zu minimieren. Schon in der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag kann die Vereinbarung festgelegt werden, dass der Anspruch auf Sonderzahlungen nur besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem konkreten Datum des Folgejahres besteht. Scheidet der Angestellte wenige Wochen vor dem Termin aus dem Unternehmen aus und wurde die Sonderzahlung schon gezahlt, besteht die Pflicht der Rückzahlung. Wichtig ist hierbei der genaue Wortlaut, der sich im jeweiligen Vertrag findet.

Beschränkung von Rückzahlungsklauseln

Wichtiger Hinweis: Rückzahlungsklauseln sind nicht unbeschränkt einsetzbar:

  • Beläuft sich die Sonderzuwendung auf bis 200 Euro, muss diese nicht zurückgezahlt werden.
  • Liegt die Höhe der Gratifikation zwischen 200 Euro und unter dem Betrag der regulären monatlichen Vergütung, darf das Geld bis zum 31.3. zurückgefordert werden.
  • Liegt die Höhe der außerordentlichen Zahlung über der Höhe eines Monatseinkommens, kann diese bis zum 30.6. eingefordert werden.

Stichtagsregelungen im Folgejahr 

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2018 ist es zulässig, den Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr abhängig zu machen.

Müssen Gratifikationen versteuert werden?

Wie auch die regulären Lohnzahlungen müssen Gratifikationen als Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit versteuert werden. Die Höhe der zu entrichtenden Steuern hängt dabei von Ihrer Steuerklasse ab.

Für das Jahr 2020 wurde durch das Bundesfinanzministerium eine Sonderregelung erlassen. Gratifikationen für Arbeitnehmer dürfen durch den Arbeitgeber zwischen dem 1. März und 31. Dezember steuerfrei ausgezahlt werden. Dabei muss es sich um reine Sonderzahlungen handeln, die nicht Bestandteil des Arbeitslohnes sind. Diese Steuer- und Beitragsfreiheit gilt als Anerkennung der Arbeitsleistungen während der Corona-Krise.

Gratifikation vs. Geldwerter Vorteil

Geldwerte Vorteile sind Sachleistungen, die der Arbeitgeber für seinen Angestellten bereitstellt. Es erfolgt also keine Bezahlung in Geldform. Dafür können dem Arbeitnehmer Sachwerte bis zu einem Preis von 44 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt werden. Geldwerte Vorteile werden im § 8 EStG genau definiert. Praktische Beispiele hierzu sind:

  • Überlassung des Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Geschenke zu Feiertagen oder für persönliche Anlässe
  • Benzin- und Kinogutscheine
  • Gutscheine für die Verpflegung auf Dienstreisen
  • Zuschüsse zur Wohnung
  • Zuschüsse für die Kindergartenkosten
  • Ausrichtung von Betriebsfesten, die auf Kosten des Unternehmens gehen
  • verbilligtes Essen in der Kantine

Überschreiten die Sachleistungen einen Wert von 44 Euro monatlich, sind auch diese zu versteuern.

Fazit

Eine Gratifikation ist eine finanzielle Zuwendung, zu der sich ein Arbeitgeber verpflichten kann, aber nicht muss. Es besteht also in der Regel kein rechtlicher Anspruch auf ihre Zahlung. Gibt es keine vertraglichen Festlegungen, können Sie trotzdem auf diese Bezahlung hoffen, wenn der Unternehmer bisher ohne Erklärung eines Freiwilligkeitsvorbehalts regelmäßig Boni zahlte.

Diese Art der Zuwendung sind als Dankeschön zu verstehen, mit denen Unternehmer die Arbeitsleistung und Treue zur Firma honorieren. Achten Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrages daher auch auf die Klauseln, die Angaben über entsprechende außerordentliche Zahlungen enthalten.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.