Raucherpause: Gibt es die eigentlich noch?

Raucherpause: Gibt es die eigentlich noch?

Berufsleben | 28.11.2018

Viele Berufstätige sind Raucher, weshalb sie sich fragen, ob und wie Ihr Arbeitgeber die Raucherpause regeln darf. Erfahren Sie hier, welche Grundsätze es dazu gibt.

Ist Rauchen am Arbeitsplatz noch erlaubt?

Während an vielen öffentlichen Orten inzwischen striktes Rauchverbot herrscht, könnte es ein Arbeitgeber am Arbeitsplatz erlauben. So eine Erlaubnis dürfte jedoch kaum noch irgendwo anzutreffen sein. Die gesellschaftliche Haltung zum Thema Rauchen hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Lange wurde es verharmlost und sogar verherrlicht, in älteren Filmen rauchen fast alle Protagonisten am laufenden Band. Das moderne Kino zeigt hingegen fast keine Raucher mehr, Rauchen ist heutzutage einfach nicht mehrheitsfähig.

Auch per Gesetz wird der Nichtraucherschutz kräftig gefördert, und das ist auch gut so. Die Raucherinseln werden seltener und kleiner, die Zigarettenpreise steigen, Warnhinweise erzeugen inzwischen einen Grusel beim Anschauen der Packungen. Diese Stimmung breitet sich natürlich auch in den Betrieben aus, wo es die vielen Freiheiten früherer Jahre für rauchende Arbeitnehmer inzwischen nicht mehr gibt.

Es dürfte wohl kaum noch ein Büro in Deutschland geben, in denen jemand mit qualmender Zigarette am Schreibtisch sitzt. Das hat auch rein juristische Gründe: Arbeitgeber müssen rauchfreie Arbeitsplätze schaffen (§ 5 Arbeitsstättenverordnung). Sie müssen auf jeden Fall Nichtraucher vor dem Passivrauchen schützen. Die Verordnung besagt sogar, dass der Arbeitgeber, wenn andere Regelungen (etwa separate Büros nur für Raucher) nicht möglich sind, ein allgemeines Rauchverbot oder Rauchverbote für bestimmte Bereiche der Arbeitsstätte erlassen muss.

Allerdings ergibt sich hierdurch auch ein juristischer Konflikt: Ein generelles Rauchverbot im gesamten Betrieb kollidiert mit grundsätzlichen Persönlichkeitsrechten, die auch Raucher haben. Daher gibt es solche generellen, das gesamte Betriebsgelände umfassenden Rauchverbote eher selten – es sei denn, überall auf dem Gelände lagern gefährliche und brennbare Stoffe. Der Kompromiss in den meisten Firmen lautet, dass das Rauchen in Raucherecken und -inseln erlaubt ist. Dorthin können sich die Arbeitnehmer in der Pause mit ihrer Zigarette zurückziehen, während das Rauchen am Arbeitsplatz nahezu durchweg verboten ist.

Haben die Raucher einen Anspruch auf die Raucherpause?

Nein, das haben sie nicht. Jedenfalls nicht auf die Art und Weise, wie es ihre Sucht ihnen vorgeben würde. Das würde nämlich bedeuten, dass sie sich etwa stündlich eine zehnminütige Auszeit mit der Zigarette gönnen.

Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten nach einer sechsstündigen Arbeitsphase. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus freiwillig Pausen gestatten, er könnte auch dem Raucher innerhalb der sechs Stunden drei zehnminütige Pausen für die Zigarette erlauben. Wenn der Raucher aber außerdem die 30 Minuten Pause nach sechs Stunden in Anspruch nehmen möchte, kann der Arbeitgeber verlangen, die Zeit der Raucherpausen nachzuholen.

Damit nicht genug: Arbeitgeber können sogar verlangen, dass Raucher über ihre Raucherpausen Buch führen. Das muss nur offiziell angeordnet werden, dann ist es eine Pflicht. Immerhin geht es um Gerechtigkeit gegenüber den Nichtrauchern, die sich diese häufigen Pausen nicht gönnen. Außerdem fehlt die Zeit effektiv an der Arbeitszeit.

Ein zusätzlicher, wichtiger Aspekt ergibt sich aus versicherungstechnischen Gründen: Während ihrer Raucherpausen sind Arbeitnehmer nicht versichert – weder während dieser Pause noch auf dem Weg zur Raucherinsel. All diese Schwierigkeiten können den Arbeitgeber dennoch nicht dazu bewegen, das Rauchen am Arbeitsplatz zu gestatten. Dem steht der oben erwähnte Nichtraucherschutz entgegen.

Müssen Arbeitgeber für einen Raucherraum sorgen?

Auch dazu sind sie nicht verpflichtet. Die Raucherpause findet daher nahezu durchweg vor der Tür statt, und das bei jedem Wetter. Wenn ein Arbeitgeber, der über die Verwendung seiner Räumlichkeiten frei entscheiden kann, doch so ein Zimmer zur Verfügung stellen würde, wäre das überaus großzügig. Solche Fälle sind dementsprechend wenig bekannt – im Gegensatz zu recht vielen Restaurants, die ihre rauchende Kundschaft mit Indoor-Raucherzonen binden wollen.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz?

So ein Verstoß zieht in der Regel sofort eine Abmahnung nach sich. Kommt er fortgesetzt vor, riskiert der rauchende Arbeitnehmer die Kündigung. Doch so viel Chuzpe, direkt am Arbeitsplatz (im Büro, an der Werkbank, am Fließband) trotz eines Rauchverbots zu rauchen, hat nur selten jemand.

Allerdings drohen durch die Raucherpausen an sich Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Letztere haben für diese Pausen naturgemäß kein Verständnis und fühlen sich bei ihrer Missbilligung moralisch grenzenlos überlegen. Die meisten Raucher stimmen ihnen sogar zu, weil heute kein Mensch mehr leugnet, dass Rauchen schädlich und eine große Dummheit ist.

Es ist aber auch eine schwere Sucht, die kein Mensch ohne Weiteres ablegen kann. Kluge Arbeitgeber arrangieren sich daher mit ihrer Belegschaft und sorgen für Gerechtigkeit zwischen den Fraktionen der Raucher und Nichtraucher – am besten mit dem Führen eines Raucherpausenbuches und dem arbeitszeitmäßigen Ausgleich der Raucherpausen. Die Raucher sollten für so einen Kompromiss dankbar sein und ihm zustimmen, wenn sie es nicht schaffen, das Rauchen aufzugeben.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.