Welche Regeln gelten für den Zweitjob?

Welche Regeln gelten für den Zweitjob?

Berufsleben | 12.10.2018

Der Zweitjob gehört für viele Arbeitnehmer dazu, sie benötigen dieses Einkommen. Doch wie wird dieser Verdienst besteuert und was ist dabei sonst noch zu beachten? Erfahren Sie hier die wichtigsten Regeln zum Nebenverdienst.

Zweitjob: Regeln im Arbeitsvertrag der Hauptanstellung

Zunächst einmal regeln viele Arbeitgeber per Vertrag, inwieweit ihre Angestellten überhaupt einer zweiten Beschäftigung nachgehen dürfen und ob diese meldepflichtig ist. Hierbei gibt es unterschiedliche Varianten:

  • Die Nebenbeschäftigung kann anstandslos erlaubt sein. Der Arbeitgeber muss nicht einmal informiert werden. Sie darf nur nicht den Hauptberuf beeinträchtigen und selbstverständlich auch nicht während einer Krankschreibung durchgeführt werden.
  • Die Nebenbeschäftigung kann per Wettbewerbsklausel bei in Betrieb derselben Branche verboten sein.
  • Der Nebenjob muss angezeigt werden.
  • Der zweite Job muss schriftlich beim Hauptarbeitgeber beantragt werden. Dieser entscheidet, ob und in welchem Umfang sie durchgeführt werden darf.

Letzteres trifft beispielsweise auf Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes zu. Beamte dürfen keine Nebenjobs annehmen, die gegen das Beamtenrecht verstoßen.

Grundsätzliche Regeln für den Zweitjob

Arbeitgeber dürfen einen Nebenjob nicht generell verbieten. In der Regel haben sie auch nichts dagegen, es gibt aber grundsätzliche Regeln:

  • Die Gesamtarbeitsdauer darf auch mit Nebenbeschäftigungen nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich betragen.
  • Vor dem Beginn der hauptberuflichen Tätigkeit ist eine Ruhezeit von minimal 11 Stunden vorgeschrieben. Das verbietet eine zusätzliche Nachtschicht vor der Tagschicht des Hauptberufs.
  • Nebenjobs dürfen auch im Urlaub nicht zu Vollzeitjobs ausgebaut werden. Der Hauptarbeitgeber bezahlt die Urlaubstage zum Zwecke der Erholung.
  • Das Wettbewerbsverbot und das Verbot der Arbeit während einer Krankschreibung wurden schon angesprochen.

Verdienstmöglichkeiten im Nebenerwerb

Es gibt Minijobs und natürlich auch Nebenbeschäftigungen mit einem deutlich höheren Verdienst. Der Minijob gilt als Idealfall. Der Arbeitnehmer verdient maximal 450 Euro pro Monat steuerfrei dazu. Er muss nicht einmal die Rentenversicherung bezahlen, weil er sie schon im Hauptberuf bezahlt. Doch es gibt auch Nebenjobs mit höheren Einkünften. Der Arbeitnehmer wird dann sozialversicherungspflichtig und erhält vom Arbeitgeber des Zweitjobs auch Krankengeld. Wenn er einen der beiden Jobs verliert, hat er Anspruch auf Teilarbeitslosengeld. Andererseits ist der höhere Verdienst auch zu versteuern. Er wird jedoch einer eigenen Steuerklasse (der Lohnsteuerklasse VI) zugeordnet, während der zu einer der fünf anderen Steuerklassen gehört. Die Steuerklasse VI für den Nebenjob ist diejenige mit den höchsten Steuern.

Alternativer Nebenverdienst: Selbstständigkeit

Es ist natürlich möglich, nebenberuflich eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Das hat bezüglich des Hauptberufs und der Selbstständigkeit Vorteile. Im Hauptberuf ist die Kontrolle der oben genannten Arbeitszeitregelungen kaum durchführbar, sie passen wenig zur Selbstständigkeit. In der Selbstständigkeit wiederum geht der nebenberuflich tätige Arbeitnehmer ein wesentlich geringeres Risiko ein, weil ihn sein Hauptberuf finanziell abfedert. Er kann Geschäftsideen testen und nötigenfalls ein wenig investieren, ohne sofort Gewinn erzielen zu müssen. Vor allem für Geschäfte, die einen gewissen Vorlauf brauchen, ist das ein sehr großer Vorteil. Das Wettbewerbsverbot des Hauptarbeitgebers gilt aber auch in diesem Fall. So dürfte ein fest angestellter Webdesigner keinesfalls eigene Projekte in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber durchführen - eventuell sogar noch bei dessen Kunden. Diese Versuchung könnte durchaus aufkommen, doch der Beschäftigte riskiert nicht nur die Kündigung, sondern auch erhebliche Schadenersatzforderungen und/oder eine Vertragsstrafe.

Selbstständigen Zweitjob organisieren

Wer den Nebenerwerb selbstständig erzielen möchte, muss diesen beim Gewerbeamt anmelden. Ein Nebengewerbe darf nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich beanspruchen, doch diese Regelung ist wie erwähnt ebenso unpraktikabel wie die Einhaltung der 11-stündigen Ruhefrist vor dem Beginn der hauptberuflichen Tätigkeit. Allerdings schauen das Finanz- und das Gewerbeamt durchaus hin, wenn der Nebenerwerb sehr hohe Einkünfte abwirft. Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung an das Finanzamt weiter, dieses teilt dem Selbstständigen eine Steuernummer zu. Damit ist er verpflichtet, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abzugeben (einmal jährlich). Er darf nicht die Einkommensgrenze der Krankenkasse überschreiten. In der Regel starten selbstständige Nebenberufler als Kleinunternehmer und sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Eine weitere Möglichkeit des Nebenverdienstes ist die Ehrenamtspauschale für Tätigkeiten in Vereinen, die bis 720 Euro jährlich steuerfrei bleibt. Bis zu 2.400 Euro dürfen sogar Übungsleiter steuerfrei als Aufwandsentschädigung erhalten. Übungsleitertätigkeiten sind nicht nur im sportlichen Bereich oder bei Musikgruppen zu finden, auch Dozenten, Erzieher und Ausbilder profitieren von dieser Regelung.

Der Nebenverdienst im Home-Office

Sehr beliebt sind Zusatzverdienste im Home-Office, die auf selbstständiger Basis durchgeführt werden. Es sind unter anderem Recherchearbeiten am PC, die reine Datenerfassung und -kontrolle oder die Adresslistenpflege, die Teilnahme an Umfragen, Übersetzungen, eine Tätigkeit als Texter, Programmierer oder Tester sowie kleine Verkäufe zum Beispiel auf eBay. Interessenten sollten darauf achten, dass entsprechende Arbeitsangebote seriös sind und keine Vorkasse gefordert wird.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.