Bewerben nach der Elternzeit

Bewerben nach der Elternzeit

Karriereplanung | 11.10.2018

Sie haben sich für Ihr Kind eine Auszeit genommen und suchen jetzt nach der Elternzeit nach einer neuen Herausforderung? Dann lernen Sie in diesem Artikel, auf was es ankommt, um einen neuen Arbeitgeber von sich zu überzeugen.

Die Bewerbung nach der Elternzeit will durchdacht sein, denn der Wiedereinstieg verläuft nicht immer einfach. Das ist kurioserweise gerade dann der Fall, wenn die junge Mutter an ihren alten Arbeitsplatz zurück möchte (seltener auch der Vater). Der vorherige Arbeitgeber hat nämlich die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt - zwar ausdrücklich temporär, doch die neue Kollegin könnte sich gut eingearbeitet haben und den Arbeitsplatz nicht mehr verlassen wollen. Der Arbeitgeber möchte sie vielleicht auch nicht mehr gehen lassen. Das erschwert die Rückkehr der jungen Mutter an ihren angestammten Platz.

Bewerbung nach der Elternzeit gut planen

Es sind überwiegend Mütter, die in Deutschland die Elternzeit in Anspruch nehmen. Das hat natürlich Konsequenzen: Die Rentenansprüche sinken, bei einer Scheidung könnten die Frauen sogar in die Armutsfalle geraten. Sie sollten sich daher schnellstmöglich nach der Elternzeit neu bewerben, wenn sie nicht auf den alten Arbeitsplatz zurück wollen. Zur Planung gehören folgende Überlegungen:

  • Zielsetzung: Warum soll es nicht der alte Arbeitsplatz sein? Wie sehen bessere Alternativen aus? Haben sich vielleicht Ansprüche und Ziele geändert?
  • Weiterbildung: Die Elternzeit sollte für eine Auffrischung von Kenntnissen und auch den Neuerwerb bestimmter Fähigkeiten genutzt werden. Eine prekäre Begleiterscheinung der Elternzeit ist der Stillstand des eigenen Know-hows.
  • Fristen für die Bewerbung und die mögliche Kündigung: Wer den Arbeitgeber wechseln möchte, muss rechtzeitig kündigen und sehr zeitig mit der Jobsuche beginnen.
  • Option auf Teilzeit: Mütter, die eigentlich den Arbeitsplatz wechseln wollen, aber nicht so schnell einen neuen Job finden, können auf der alten Stelle vorübergehend in Teilzeit arbeiten. Das schafft zeitliche Ressourcen für Bewerbungen.

Warum nicht auf die alte Stelle zurückkehren?

Der eigene Job ist für die Zeit nach der Elternzeit gesichert, daher wäre der Wiedereinstieg rein juristisch problemlos möglich. Das oben beschriebene Szenario der Verdrängung durch die Elternzeit-Aushilfe gibt es zwar, es kann unangenehm sein. Doch wenn eine Mutter den alten Arbeitsplatz haben möchte, bekommt sie ihn. Jedoch muss selbst unter sehr günstigen Bedingungen die Aufnahme der vorherigen Tätigkeit nicht die erste Wahl sein. Viele Mütter wechseln den Arbeitgeber, den Job oder beides, manche lassen sich auch intern versetzen. Hierfür gibt es vielfältige Gründe:

  • Am vorherigen Arbeitsplatz gibt es ein verändertes Team. Vielleicht war die vorherige Stelle aber gerade wegen des Teams so reizvoll, während die Tätigkeit selbst eher aus Routineaufgaben bestand. Das könnte ein guter Grund sein, sich nun neu zu orientieren.
  • Veränderte Aufgaben am alten Arbeitsplatz können diesen ebenfalls unattraktiv machen.
  • Während der Elternzeit lernen viele ArbeitnehmerInnen tatsächlich - wie empfohlen - viel hinzu und möchten sich aus rein fachlichen Gründen nun neu orientieren. Wenn die alte Stelle keine adäquaten Aufgaben bietet, wäre das ein sehr wichtiger Grund, sie neu zu bewerben - erst recht, wenn damit vielleicht eine Gehaltserhöhung verbunden ist.
  • Die veränderte Familiensituation erzwingt manchmal andere Arbeitsmodelle. Die Mutter muss vielleicht zu anderen Zeiten arbeiten, auch der Arbeitsweg kann nicht mehr passen. Daher soll ein neuer Job bessere Rahmenbedingungen schaffen.
  • Die Karrierechancen waren auf der alten Stelle möglicherweise schon immer eingeschränkt. Während der Elternzeit sind Überlegungen gereift, den eigenen beruflichen Erfolg bei einem anderen Arbeitgeber zu forcieren.

Ist die Bewerbung nach der Elternzeit riskant?

Natürlich ist es ein Risiko, einen sicheren Arbeitsplatz gegen einen neuen Job zu tauschen. Letzterer muss ohnehin erst einmal gefunden werden, doch selbst nach dem Vertragsabschluss muss sich die Arbeitnehmerin auf der neuen Stelle nicht zwingend wohlfühlen. Um den angestrebten neuen Job relativ sicher zu erhalten, sollte BewerberInnen ihren Lebenslauf geschickt gestalten. Dazu gehört auch die Angabe zur Elternzeit. Wer während dieser Zeit weiter angestellt ist, kann die Elternzeit unter dem aktuellen Arbeitsverhältnis eintragen. Wer nicht angestellt ist (vielleicht auch, weil ein befristeter Vertrag während dieser Zeit ausläuft), trägt diese als weiteren Punkt in eine neue Rubrik des Lebenslaufs (“Aktuell” oder gleich “Elternzeit“) ein. Das ist glaubwürdig und authentisch. Der Personaler verwechselt dann nicht die Elternzeit mit einer Phase der Arbeitslosigkeit. Des Weiteren sollten Weiterbildungen während der Elternzeit unbedingt erwähnt werden. Diese machen einen erstklassigen Eindruck. Manche Arbeitgeber sehen diese Phase leider immer noch skeptisch. Nachweise zu einer Weiterbildung wirken solchen Vorurteilen entgegen. Das Kind oder mehrere Kinder sollten ebenfalls erwähnt werden, und zwar samt der gewählten Betreuungsform, um dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass die geforderte Arbeitszeit problemlos geleistet werden kann.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.