Eintrittstermin in der Bewerbung nennen: Warum stellt sich die Frage?

Eintrittstermin in der Bewerbung nennen: Warum stellt sich die Frage?

Professionell bewerben | 24.11.2023

Personaler möchten oft sehr schnell eine freie Stelle besetzen. Dementsprechend schalten sie eine Stellenanzeige mit der Bemerkung, dass die Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins des Bewerbers im Bewerbungsschreiben erwünscht ist. Das ist ein sicheres Zeichen für latenten Besetzungsdruck im betreffenden Unternehmen. Wenn Ihnen die Stellenanzeige zusagt und der Wunsch zu Ihren Intentionen passt, weil sie selbst möglichst schnell den Job antreten möchten, können Sie angeben, wann Sie die Stelle antreten könnten. Sollen Sie das nun generell in jeder Bewerbung so halten? Wenn ja: Wie formulieren Sie das?

WANN KÖNNEN SIE ÜBERHAUPT DIE STELLE ANTRETEN?

Wenn der frühestmögliche Arbeitsbeginn vonseiten des inserierenden Unternehmens “sofort” wäre, müssen Sie mit ihrer Bereitschaft, den Job annehmen zu wollen, oft vorsichtig agieren. Das gilt in jedem Fall dann, wenn Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Sie haben dann nämlich eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt, wenn es keine andere Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag gibt, vier Wochen zum Ende des Monats oder zum 15. (§ 622 BGB).

Es ist auch möglich, dass Sie vertraglich längere Kündigungsfristen vereinbart haben. Das kann Ihren schnellen Jobwechsel behindern. Sollten Sie nun diese Frist dem neuen Arbeitgeber mitteilen, könnte sich dieser für einen anderen Kandidaten entscheiden, der die Stelle zu dem frühen Eintrittstermin antreten kann.

Doch es ist auch möglich, mit Ihrem gegenwärtigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Ob er zustimmt, wissen Sie momentan noch nicht. Eine Kündigung von seiner Seite sollten Sie nicht durch ein Fehlverhalten provozieren. Das bringt Ihnen auf lange Sicht eher Nachteile; es beschädigt Ihren Lebenslauf und Ihren Ruf insgesamt. In dieser Situation haben Sie nur eine Möglichkeit: Sie müssen das Vorstellungsgespräch mit dem neuen Arbeitgeber anstreben und dabei Ihre gegenwärtige Vertragssituation schildern. Wenn er Ihnen den Job fest zusagt, streben Sie den Aufhebungsvertrag an. Dieses Szenario spräche dagegen, dass Sie schon vorab den möglichen Eintrittstermin in der Bewerbung nennen - Sie kennen ihn eigentlich gar nicht.

EINTRITTSTERMIN (FAST) SOFORT: WANN IST DAS MÖGLICH?

Es gibt vier Szenarien, bei denen Sie den sofortigen oder fast sofortigen Eintritt ins neue Unternehmen bedenkenlos zusagen können. Wenn eines dieser Szenarien zutrifft, erwähnen Sie das unbedingt in Ihrer Bewerbung:

►Nummer 1: Sie sind momentan arbeitslos und auf der Suche nach einem Job.

►Nummer 2: Sie befinden sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis,  wollen in Ihrer gegenwärtigen Firma aber auf jeden Fall kündigen und müssen nur die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

►Nummer 3: Sie haben schon gekündigt, der Austrittstermin aus Ihrem gegenwärtigen Unternehmen steht fest und liegt in sehr naher Zukunft (wenige Tage oder Wochen).

►Nummer 4: Sie haben mit Ihrem gegenwärtigen Chef schon über Ihre Absicht gesprochen, zu kündigen. Er hat Ihnen den Aufhebungsvertrag fest zugesagt, falls Sie eine andere Stelle finden und sofort antreten können. So viel Kulanz ist allerdings selten anzutreffen.

►Nummer 5: Sie arbeiten derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis und Ihre Beschäftigung läuft in wenigen Wochen aus.

Eintrittstermin im Anschreiben nennen: Vor- und Nachteile

Viele Bewerber sind unsicher, ob sie in ihrem Anschreiben ein konkretes Eintrittsdatum angeben sollen oder nicht, wenn dies nicht explizit in der Stellenanzeige gefordert ist. Dies kann nämlich sowohl Vor- als auch Nachteile haben. 

Einerseits könnte das Weglassen dieser Information den Eindruck erwecken, dass Sie sich weniger für die Stelle engagieren. Andererseits könnte die Angabe den Eindruck erwecken, dass Sie nicht so flexibel sind wie andere Bewerber.
Durch einen willkürlich gewählten Eintrittstermin könnten Sie sich unnötigerweise selbst ausschließen, wenn der Arbeitgeber jemanden sucht, der sofort anfangen kann. Außerdem haben Sie einen Wettbewerbsnachteil, wenn Sie einen späteren Eintrittstermin als andere Bewerber angeben. Und schließlich kann ein zu früh gewählter Eintrittstermin Sie bedürftig erscheinen lassen und Ihre Verhandlungsposition schwächen.

Letztendlich ist es Sache des einzelnen Bewerbers, die Risiken und Vorteile der Angabe eines Anfangsdatums in seinem Anschreiben abzuwägen und eine Entscheidung auf der Grundlage seiner eigenen Umstände zu treffen, weshalb hierfür keine allgemeingültige Empfehlung ausgesprochen werden kann. Sollten Sie sich selbst nicht sicher sein, gilt als Faustregel: Lassen Sie im Zweifelsfall den Starttermin weg oder wählen Sie eine allgemeine Formulierung wie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "nach Vereinbarung". Ist die Angabe entsprechend offen formuliert, ein zeitnaher Einstieg aber als voraussichtlich möglich kommuniziert, zeigen Sie einerseits ein Bewusstsein für eine mögliche Dringlichkeit aufseiten des Arbeitgebers, ohne sich selbst zu sehr festzulegen.

Frühestmöglicher Eintrittstermin - Formulierungen im Anschreiben

Bewerber können im Anschreiben auf folgende Formulierungen zurückgreifen: 

  • "Derzeit befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Unter Einhaltung meiner Kündigungsfrist stehe ich Ihnen ab dem xx.xx.xxxx zur Verfügung." 
  • "Mein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis endet regulär zum 31.08.2020. Insoweit wäre der frühestmögliche Eintrittstermin in Ihrem Unternehmen der 01.09.2020."
  • "Die Kündigungsfrist meiner aktuellen Beschäftigung beträgt XXX."
  • "Hinsichtlich des Einstiegstermins in Ihrem Unternehmen bin ich flexibel, da ich derzeit nicht vertraglich gebunden bin." 

Fazit: Bleiben Sie transparent - das hilft Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Es kann auf jeden Fall Ihre Chancen auf den Job erhöhen, wenn Sie einen Eintrittstermin ins neue Unternehmen anstandslos benennen können - selbst wenn es bis zu diesem Termin noch einige Wochen sind. Der Personalchef dieses Unternehmens kann dann planen. Sollten Sie wirklich der bestmögliche Kandidat für diese Stelle sein, hält er sie Ihnen frei und achtet auf den von ihnen genannten Wunschtermin. Wenn Sie also einen für ihn brauchbaren Termin nennen können, dann nennen Sie ihn.
Wenn die Lage aber unklar ist, bleiben Sie ehrlich und machen im Anschreiben keine konkreten Angaben. Hier sollten Sie im Vorhinerin kommunizieren, dass Sie dem Personalchef in einem Vorstellungsgespräch Ihre arbeitsrechtliche Lage genau schildern werden.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.