Nebenverdienst: Regeln beachten, Jobs finden

Nebenverdienst: Regeln beachten, Jobs finden

Berufsleben | 18.11.2019

Immer mehr Arbeitnehmer, aber auch viele Rentner, suchen sich einen Nebenjob, bzw. gehen einem Nebenjob nach. Oft ist es der Wunsch nach Abwechslung zum Hauptjob oder auch ein Hobby, das sich mit einem Zweitjob verbinden lässt, der die Suche nach einer solchen Tätigkeit begründet. Meistens spielen jedoch finanzielle Gründe die ausschlaggebende Ursache für die Ausübung eines Nebenjobs. Denn mit einem Nebenjob gibt es auch einen Nebenverdienst.

Was bedeutet Nebenverdienst?

Von solch einem Verdienst wird immer dann gesprochen, wenn neben dem Haupteinkommen ein Nebenverdienst durch einen Zweitjob oder durch eine Selbstständigkeit verdient wird.

Was gilt als Nebenverdienst?

Jede Tätigkeit, mit der Sie Geld verdienen, die nicht Ihr eigentlicher Job ist, gilt als Nebenverdienst. Hierbei ist es vollkommen egal, wie gut Sie mit Ihrem Zweitjob verdienen.

Nebenverdienst: Was ist zu beachten?

Generell gilt es zu beachten, dass Sie Ihren Arbeitgeber Ihres Jobs, den Sie hauptberuflich ausüben, über Ihren Zweitjob informieren. Zwar sehen kaum Tarifverträge eine solche Pflicht vor, dennoch ergibt sich häufig aus Ihrem Arbeitsvertrag eine Anzeigepflicht eines Nebenjobs. Wenn Sie Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst sind, benötigen Sie sogar eine Erlaubnis Ihres Arbeitgebers. In allen anderen Fällen reicht eine Anzeige des Nebenjobs. Trotzdem muss Ihr Unternehmen Ihren Zweitjob nicht akzeptieren und darf ihn verweigern, wenn Sie beispielsweise bei der Konkurrenz arbeiten.

Haben Sie Urlaub von Ihrem Hauptberuf oder sind Sie krankgeschrieben, ist eine Ausübung des Nebenjobs nicht zulässig. Vernachlässigen Sie eventuell auch Ihre hauptberuflichen Pflichten, kann eine Kündigung drohen.

Zusätzlich sollten Sie beachten, dass Sie einen Job, den Sie auf selbstständiger Basis, neben Ihrem Hauptberuf ausüben, bei Ihrer Krankenkasse anzumelden ist. Haben Sie einen festen Hauptberuf, zahlen Sie für Ihren Zweitjob trotzdem keine Sozialversicherungsbeiträge. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Krankenkasse Ihre Auffassung zum Nebenjob teilt. Es gibt zwar keine festgeschriebenen Grenzen, bis wann ein Nebenjob ein Nebenjob ist, die Krankenkassen orientieren sich für diese Festsetzung jedoch oft an der Arbeitszeit. Liegt Ihre Arbeitszeit bei weniger als 20 Wochenstunden, haben Sie keine Angestellten und fällt Ihr Gewinn nicht allzu hoch aus, liegt wohl eine Nebentätigkeit vor. Kommt die Krankenkasse zu einer anderen Einschätzung, müssen Sie sich gesetzlich freiwillig oder privat krankenversichern. Dies gilt auch für Studenten und Rentner.

Neben der Anzeige Ihrer Tätigkeit gegenüber Ihrem Unternehmen und Ihrer Krankenkasse müssen Sie Ihre Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen, zumindest dann, wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Hierfür gibt es ein spezielles Formular zur steuerlichen Erfassung.

Welche Arten von Nebenverdienst gibt es?

Möglichkeiten eines Nebenverdiensts gibt es unzählige. Welche Möglichkeit für Sie die passende ist, hängt von Ihnen selbst ab. Auch für Nebenjobs gilt, dass Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen eine wichtige Rolle spielen, welche Jobs Sie ausüben können. Ebenso wird zwischen Nebenjobs, die Sie zuhause als Heimarbeit absolvieren können und zwischen solchen Jobs, die Sie bei einem Unternehmen ableisten unterschieden. In Heimarbeit zuhause können Sie beispielsweise als Übersetzer, Daten- und Adresserfasser arbeiten oder beispielsweise selbsterstellte Produkte verkaufen. Haben Sie Möglichkeiten, auch online Ihrer Heimarbeit nachzugehen, eignet sich ein Job als Autor für Webseiten, Internetrecherchen oder auch ein Job als Webdesigner für Sie. Die Möglichkeiten sind schier unbegrenzt. Speziell bei online Heimarbeit sollten Sie jedoch auf seriöse Unternehmen achten. Leider hat sich hier eine ganze Bandbreite an unseriösen Anbietern von online Heimarbeit angesammelt. Auch wenn sich solche Angebote gut mit dem Familienleben vereinbaren lassen, informieren Sie sich am besten gut im Vorfeld darüber, ob Ihr Anbieter von Heimarbeit ein seriöser Anbieter ist.

Wie muss den Nebenverdienst versteuern?

Üben Sie einen Zweitjob auf, haben Sie bestimmte Aufzeichnungspflichten. Sie müssen jährlich Ihre Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sowie eventuell Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Sind Sie nebenberuflich selbstständig, verfügen Sie über einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Beachten Sie bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit allerdings darauf, nicht nur für einen Auftraggeber zu arbeiten. Sollte dies der Fall sein, kann es bei einer Prüfung zu der Annahme einer Scheinselbstständigkeit führen. In diesem Fall müssten Sie Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen. Für eine Bewertung, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird jeweils die Gesamtsituation betrachtet. Hierbei gilt es zu klären, inwieweit Sie Weisungsgebunden gegenüber Ihrem Auftraggeber sind oder inwieweit Sie aufgrund eines fehlenden Marktauftritts für andere Auftraggeber auffindbar wären. Achten Sie also am besten darauf, dass Sie nicht nur für ein Unternehmen arbeiten.

Wie viel Nebenverdienst steuerfrei?

Jedes zusätzliche Geld, das Sie aufgrund Ihres Jobs neben Ihrem Hauptberuf erzielen, ist grundsätzlich steuerpflichtig. Liegt Ihr zusätzliches Geld im Monat bei weniger als 450 Euro, wird es pauschal mit zwei Prozent versteuert. Verdienen Sie mehr als 450 Euro monatlich, arbeiten Sie auf Lohnsteuerkarte. Das heißt, Ihr Arbeitgeber, für den Sie Ihren Job nebenbei ausüben, versteuert Ihr Einkommen anhand Ihrer Steuerklasse.

Wie hoch darf mein Nebenverdienst bei Arbeitslosigkeit sein?

Im Falle eines Jobs während einer Arbeitslosigkeit gilt es zu beachten, dass Sie nur ein begrenztes zusätzliches Einkommen erwirtschaften dürfen. Für Empfänger von Arbeitslosengeld I gilt, dass Sie lediglich 15 Stunden pro Woche arbeiten dürfen und Ihr Einkommen lediglich um 165 Euro anrechnungsfrei aufbessern dürfen. Im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II gilt zwar keine zeitliche Befristung, allerdings dürfen Sie nur noch 100 Euro zusätzlich verdienen.

Wie hoch darf mein Nebenverdienst bei Kindergeldbezug sein?

Auf den reinen Bezug von Kindergeld hat ein Zweitjob keine Auswirkung. Anders verhält es sich während des Bezugs von Elterngeld. Sind Sie Bezieher von Elterngeld, dürfen Sie anrechnungsfrei nichts dazuverdienen. Beziehen Sie Elterngeld Plus, dürfen Sie 50 Prozent Ihres anrechnungsfähigen Einkommens hinzuverdienen.

Wie viel Nebenverdienst darf ich während des Bafög-Bezugs hinzuverdienen?

Im Falle eines Bezugs von Bafög gilt, dass Ihr zusätzliches Einkommen in Form eines Nebenverdiensts im Bewilligungszeitraum maximal 4.410 Euro im Jahr betragen darf. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht.

Aktuelle Jobs für den Nebenverdienst finden

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Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.