Ausbilder: Voraussetzungen, Ausbildung & Aufgaben
Ein Ausbilder bzw. eine Ausbilderin erfüllt eine Reihe unterschiedlicher Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten sind. Die Pflichten eines Ausbilders umfassen verschiedene Aspekte, die sowohl die fachliche Eignung als auch soziale Fähigkeiten voraussetzen.
Mit dem sogenannten AdA-Schein (Ausbilderschein) haben Sie optimale Chancen, in Ihrem Unternehmen aufzusteigen oder eine höhergestellte und auch besser vergütete Stelle in einem anderen Betrieb zu erhalten.
Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe setzen die Inhalte, die in den jeweiligen Ausbildungsrahmenplänen vorgesehen sind, in die Praxis um. Sie wählen die neuen Auszubildenden aus, überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes und kontrollieren auch das Berichtsheft (Ausbildungsnachweise der Auszubildenden). Zudem unterweisen Ausbilder die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dafür müssen die einzelnen Lernschritte in angemessenen Unterrichtssequenzen aufbereitet und in einer verständlichen Art und Weise an die Azubis vermittelt werden.
Ausbilder und Ausbilderinnen melden zudem die Auszubildenden zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer an. Nach der Ausbildung beraten sie im Unternehmen die Geschäftsleitung in Fragen der Übernahme der Azubis und stellen die Ausbildungszeugnisse aus. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Ausbilder.
Das Wichtigste auf einen Blick
Berufsbild Ausbilder ( m w d)
- Die Zukunft und der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens im wettbewerbsorientierten Umfeld hängen maßgeblich von tüchtigen Nachwuchskräften ab, die eine sehr gute Qualifikation mitbringen. Aus diesem Grund kommt dem Ausbilder eine zentrale Rolle zu, denn er gibt seine Fachkenntnisse an die künftigen Mitarbeiter weiter, führt die Auszubildenden und ebnet somit den Weg zum beruflichen Erfolg.
- Ausbilderinnen und Ausbilder sind laut der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in einem Betrieb die Personen, die mit der beruflichen Ausbildung von Auszubildenden betraut sind. Sie sind der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um Qualifikation und Berufsausbildung.
- Um Ausbilder sein zu können, ist sowohl eine fachliche Ausbildereignung als auch eine persönliche Eignung erforderlich. Diese Voraussetzungen werden in der Ausbildereignungsverordnung - kurz AEVO - geregelt und mit der Ausbildereignungsprüfung bestätigt.
- Die Übernahme der Lehrposition in einem Ausbildungsbetrieb ist nur möglich, wenn Sie ausreichend Berufserfahrung mitbringen. Das heißt, dass Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein erfolgreich absolviertes Studium und bereits eine gewisse Arbeitserfahrung im Unternehmen mitbringen.
Inhalt:
- Ausbildungsberechtigung vs. Ausbildungsbefähigung - wo ist der Unterschied?
- Was macht ein Ausbilder ( m w d) ?
- Ausbildung der Ausbilder – Voraussetzungen, Dauer und Inhalte Ausbildungsdauer und Lernorte
- Gehalt & Ausbildungsvergütung: Was verdienen Ausbilder?
- Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten
Ausbildungsberechtigung vs. Ausbildungsbefähigung - wo ist der Unterschied?
Um den Ausbilderschein erwerben zu können, müssen Sie nicht zwangsläufig ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Sie haben auch ohne die Möglichkeit, eine AdA-Prüfung bzw. eine Ausbildereignungsprüfung abzulegen. Diese Ausbildereignungsprüfung, die von der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgelegt wird, stellt sicher, dass Sie die erforderlichen fachlichen, pädagogischen und rechtlichen Kenntnisse besitzen, um Azubis mit viel Kompetenz anzuleiten und zu betreuen. Haben Sie die Ausbilderprüfung mit Erfolg bestanden, erhalten Sie eine Ausbildungsbefähigung - das heißt den Nachweis der arbeitspädagogischen und berufspädagogischen Eignung.
Dieses Zertifikat über die Ausbildungsbefähigung darf aber nicht mit der Ausbildungsberechtigung verwechselt werden. Eine Ausbilderberechtigung erhalten Sie erst dann, wenn Sie als Ausbilder eine fachliche Eignung nachweisen können. Das bedeutet, dass Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium in Ihrem Berufsfeld absolviert haben. Darüber hinaus muss Ihr Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer (HWK, IHK usw.) eingeschrieben sein. Um die Ausbildungsberechtigung zu erhalten, müssen neben der Ausbildungsbefähigung noch bestimmte betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Was macht ein Ausbilder ( m w d) ?
Aufgaben
Ausbilder begleiten Azubis auf ihrem Weg und führen den betrieblichen Teil der Ausbildung durch:
- Weiter- und Ausbildung planen sowie durchführen.
- Ausbildungsverträge mit neuen Auszubildenden im Namen des Unternehmens abschließen oder beim Abschluss mitwirken.
- Betriebliche Versetzungs- und Ausbildungspläne für die Azubis erstellen und die Einhaltung dieser Pläne überwachen.
- Formale und inhaltliche Kontrolle der Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
- Leistungen, Fortschritte beim Lernen und das Auszubildendenverhalten bewerten.
- Schwierigkeiten zwischen den Auszubildenden und den Mitarbeitern oder den Vorgesetzten klären.
- Alle Seiten der Ausbildungsakten pflegen.
- Theoretische und praktische Kenntnisse an Azubis vermitteln, bei Verständnisschwierigkeiten und Lernproblemen individuell fördern und unterstützen.
- Zielgruppenspezifische Lernprogramme einsetzen und ggf. entwickeln.
- Regelmäßigen Berufsschulbesuch der Azubis kontrollieren.
- Auszubildende zu Zwischen- und Abschlussprüfung sowie für wichtige Lehrgänge anmelden.
- Ausbildungszeugnisse verfassen oder für die Vorbereitung der Zeugnisse sorgen.
Darüber hinaus fallen folgende Tätigkeiten in das Aufgabenspektrum von Ausbildern:
- Ggf. in der überbetrieblichen Berufsausbildung in Theorie und Praxis mitwirken.
- Ggf. Azubis in persönlichen Problemsituationen oder bei Lernschwierigkeiten gezielt beraten.
- Ggf. im Prüfungs- oder Berufsbildungsausschuss einer Industrie- und Handwerks- oder Handelskammer mitwirken.
-
Verfügen Ausbilder über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) können sie auch Ausbildungsgänge für Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG bzw. nach § 42 HwO planen und durchführen.
Arbeitgeber & typische Arbeitsorte
Ausbilderinnen und Ausbilder finden in Unternehmen aller Branchen sowie im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung. Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe arbeiten hauptsächlich in Büroräumen sowie an betrieblichen Lernorten wie zum Beispiel in Produktionshallen oder (Lehr-)Werkstätten. Unter Umständen kann die Arbeit teilweise auch in Homeoffice oder mobil durchgeführt werden.
Arbeitsbedingungen
Im Rahmen der Tätigkeitsausführung müssen Ausbilder viele verschiedene Vorschriften und gesetzliche Vorgaben beachten, so zum Beispiel die Ausbildungsverordnung, den Ausbildungsrahmenplan sowie ggf. Rahmenlehrpläne des entsprechenden Ausbildungsberufes.
- Sie müssen Verantwortung für andere Menschen übernehmen und tragen vor allem auch die Verantwortung für den Wissenszuwachs und den Lernerfolg der Auszubildenden.
- Bei der Unterweisung von Azubis in Werkstätten ist eine Unfallgefahr gegeben.
- Ausbilder arbeiten mit technischen Anlagen, Geräten und Maschinen, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf von Bedeutung sind.
- Handarbeit, um Ausbildende in praktischen Unterweisungen zu lehren.
- Arbeit in Büroräumen
- Arbeit in Werk- und Produktionshallen sowie in Werkstätten
- Ausbilder arbeiten auch am Bildschirm, um etwa Schriftverkehr zu erledigen, Zeugnisse zu schreiben oder den betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen.
Persönliche Kompetenzen
Nicht nur fachliche Fertigkeiten spielen für Ausbilder eine große Rolle, sondern auch persönliche Kompetenzen. Manche Merkmale des Sozial- und Arbeitsverhaltens sind in allen Berufen von zentraler Wichtigkeit und müssen an dieser Stelle nicht gesondert erklärt werden. Hierzu gehören beispielsweise Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Darüber hinaus sollten Ausbilder für die Durchführung dieses Berufs folgende berufsspezifische Fähigkeiten mitbringen:
- Einsatz- und Leistungsbereitschaft, so beispielsweise die Bereitschaft, mit schwierigen Auszubildenden zu arbeiten und pädagogische Ziele auch in angespannten Lehrsituationen mit Engagement durchzusetzen.
- Zielstrebigkeit und Durchhaltevermögen, etwa um langfristige Ausbildungsziele trotz zeitweiliger Rückschläge beharrlich weiterzuverfolgen.
- Sorgfalt
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbstständige Arbeitsweise
- Umsicht, um beim Unterweisen der Azubis beispielsweise auf die Unfallgefahr in Werkstätten und Produktionshallen zu achten.
- Psychische Belastbarkeit: Ausbilder müssen ihre volle Leistungsfähigkeit bewahren, trotz der parallelen Tätigkeit als Ausbilder und Betriebsmitarbeiter.
- Lernbereitschaft, um sich stets über die Aktualität von Ausbildungsordnungen und Ausbildungsrahmenplänen des jeweiligen Ausbildungsberufes auf dem Laufenden zu halten.
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktbereitschaft, um rasch und unkompliziert Kontakte zu den Azubis aufbauen und vertiefen zu können.
- Fähigkeit zur professionellen Konfliktlösung
- Beherrschtheit und gute Selbstkontrolle, etwa für die Arbeit mit schwierigeren Auszubildenden oder in angespannten Ausbildungssituationen im Betrieb.
- Selbstsicherheit, um auch in schwierigeren Unterweisungssituationen ein sicheres und souveränes Auftreten an den Tag zu legen.
- Einfühlungsvermögen
- Durchsetzungsvermögen
Ausbildung der Ausbilder – Voraussetzungen, Dauer und Inhalte Ausbildungsdauer und Lernorte
Ausbildungsdauer und Lernorte
- Für die Ausbildung zum Ausbilder können Sie sich an einer HWK (Handwerkskammer) an einer IHK (Industrie- und Handelskammer) oder an Volkshochschulen und Fernschulen anmelden.
- Im Allgemeinen dauern diese Lehrgänge in Deutschland bis zu 11 Monate, dies hängt jedoch davon ab, ob sie in Vollzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
Abschluss als: Ausbilder
Die regionalen Kammern wie HWK oder IHK bieten - je nach Größe - mehr als nur einen Termin für die Prüfung an. In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass Sie auch ohne die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs die Ausbilder Eignungsprüfung absolvieren können. Obwohl die Praxis sehr praxisorientiert ist, gibt es zunächst einen schriftlichen Prüfungsteil, der 180 Minuten dauert. Hier wird geprüft, ob Sie ihr theoretisches Know-how auch in die Fachpraxis übertragen können. Für den Ada-Ausbilderschein werden Prüfungsfragen zu Methoden, Grundlagen und Theorien mit Multiple-Choice-Antworten gestellt. Darüber hinaus werden Situationsaufgaben - zum Teil mit mehreren Unterfragen - gestellt, die sich an Alltagsbeispielen in realen Betrieben orientieren. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen unter Beweis zu stellen und die Antwort frei zu formulieren. Manchmal können Sie aber auch aus mehreren Vorgaben wählen (Multiple Choice).
Im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung können Sie dann zwischen der praktischen Durchführung einer konkreten Ausbildungssituation (Unterweisungsprobe) und einer Präsentation wählen. Im Fall einer Unterweisungsprobe erhalten Sie eine Viertelstunde Zeit, in der Sie unter Beweis stellen müssen, dass Sie den Herausforderungen eines Ausbilders gewachsen sind. Dazu können Sie sich an Ihrem eigenen Ausbildungsberuf orientieren oder auch ein allgemeines Thema wählen. Ihr gewähltes Fallbeispiel muss für alle Prüfer verständlich sein, da die Prüfer sich nicht automatisch mit Ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld auskennen.
Im Anschluss an den praktischen Prüfungsteil gibt es noch ein ca. 15-minütiges Fachgespräch: Hier werden weitere theoretische Fragen an Sie gestellt und Sie müssen erneut Ihre Kenntnisse unter Beweis stellen.
Bestehen Sie die Ausbildereignungsprüfung, so erhalten Sie nach Ihrem Abschluss den Ausbilderschein AdA, der bundesweit Gültigkeit besitzt. Bei der Industrie- und Handelskammer ist es der sogenannte IHK-Ausbilderschein.
Anforderungen und erwünschte Schulbildung
Wer andere Menschen ausbilden möchte, muss selbst bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen:
Persönliche Eignung: Sie dürfen nur Azubis einstellen, wenn Sie persönlich geeignet sind. Diese Voraussetzung ist beispielsweise nicht gegeben, wenn Sie Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder wenn wiederholte Mal gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen wurde.
Fachliche Eignung: Neben der persönlichen Eignung spielt für die Tätigkeit des Ausbilders auch die fachliche Eignung eine sehr wichtige Rolle. Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzt. Das heißt, dass sie als Ausbilder einen bestimmten Wissensstand in Ihrem Fachgebiet mitbringen und über eine fundierte Qualifikation verfügen müssen.
Sie gelten als fachlich geeignet, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Absolvent eines entsprechenden Studiums an einer Universität oder Hochschule.
- Erfolgreicher Abschluss in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie andere unterweisen möchten.
- Langjährige Berufserfahrung im jeweiligen Tätigkeitsfeld.
- Erwerben weiterer entsprechender Qualifikationen über Seminare, Fortbildungen oder Workshops.
Wichtige Informationen: Es gibt die sogenannten "Freien Berufe", in denen kein Ausbilderschein notwendig ist. Hier reicht die Zulassung zum jeweiligen Beruf aus. Das ist etwa bei Rechtsanwälten, Ärzten, Steuerberatern oder Apothekern der Fall.
Ausbildungsinhalte & Kosten
Die Höhe der Ausbildungskosten hängen in Deutschland grundsätzlich vom Anbieter sowie vom jeweiligen Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung zum Ausbilder absolvieren möchten. Dabei sollten Sie zwei große Kostenpunkte nicht aus dem Blick verlieren:
- Die anfallenden Gebühren für die Ausbildereignungsprüfung in Höhe von rund 100 - 200 Euro.
- Die Kosten für die AdA-Vorbereitung (Vorbereitungskurse) in Höhe von ca. 400 - 600 Euro.
So sollten Sie für die Ausbildung mit ca. 600 bis 750 Euro Kosten für die Prüfungs- und Vorbereitungskurse rechnen. In Fernschulen können Sie für die Ausbildung zum Ausbilder mit Kosten in Höhe von rund 750 - 1.300 Euro rechnen. In dieser Summe sind die Gebühren für die Prüfung allerdings noch nicht inbegriffen, denn die Prüfung müssen Sie immer bei der für Sie zuständigen Kammer ablegen.
Im Rahmen Ihrer Ausbildung zum Ausbilder lernen Sie vier verschiedene Handlungsfelder kennen:
- Ausbildungsvoraussetzungen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung der Azubis mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen.
Gehalt & Ausbildungsvergütung: Was verdienen Ausbilder?
Wenn Sie als Ausbilder arbeiten, verdienen Sie aller Voraussicht nach mindestens 37.000 Euro im Jahr und ca. 3.083 Euro monatlich. Im besten Fall können Sie mit einem Jahresverdienst in Höhe von 53.700 Euro und einem Monatseinkommen von 4.475 Euro rechnen. Das durchschnittliche Jahresgehalt liegt bei 44.500 Euro, das Durchschnittsmonatsgehalt bei 3.708 Euro. Das Einstiegsgehalt für einen Ausbilder liegt im Allgemeinen bei rund 40.150 Euro brutto pro Jahr.
Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten
Mit einer "Ausbildung zum Ausbilder" werden Sie auf dem Arbeitsmarkt zu einer gefragten Fachkraft und können somit Ihre eigenen Karrierechancen deutlich verbessern.
Unsere heutige Welt befindet sich in einem stetigen Wandel, ganz egal ob es um innovative Technologien, Digitalisierung oder Klima geht. Die äußeren Umstände zwingen regelrecht zu einer stetigen Anpassung der beruflichen Welt. Dementsprechend müssen Sie sich auch nach einer erfolgreich absolvierten Ausbilder Eignungsprüfung immer wieder auf den neuesten Stand bringen, um neue Entwicklungen in Ihrer Branche keinesfalls zu verpassen und diese immer hochaktuell in die Ausbildung einbinden zu können. Generell sollten Sie ungefähr drei Workshops jährlich einplanen, um Ihr fachliches Wissen immer weiter zu vertiefen.
Darüber hinaus gibt es einen Qualitätsstandard einzuhalten. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) prüft aus diesem Grund die fachliche Eignung und regelt die Qualifikation in einem gesetzlichen Rahmen. Was eher seltener überprüft wird, ist die soziale Eignung des Ausbilders, doch auch das umfangreichste fachliche Know-how reicht nicht aus, um einem Azubi in seiner Ausbildung die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln. Als Ausbilder müssen Sie gut auf Menschen eingehen können und einen angemessenen Umgang zwischen Lehr- und Bezugsperson sicherstellen.
Nicht außer Acht zu lassen ist auch die Doppelfunktion des Ausbilders. Neben der ausbildenden Funktion dürfen Sie nämlich Ihre eigene Tätigkeit im Unternehmen nicht vernachlässigen. Ausbilder müssen somit immer eine ausgewogene Balance zwischen diesen Pflichten im Unternehmen erzielen.
Digitalisierung für Ausbilder
Die zunehmend fortschreitende Digitalisierung der Berufs- und Arbeitswelt kann die Aufgabenfelder und die Anforderungsprofile deutlich verändern. So eröffnen sich auch für Ausbilder anerkannter Ausbildungsberufe unter Umständen ganz neue Chancen, die sich mit folgenden Verfahren, Systemen oder Technologien befassen:
- Mithilfe einer digitalen Tafel lassen sich berufliche Weiterbildung und Ausbildung durchführen.
- Für bestandene Prüfungseinheiten oder Kurse können den Auszubildenden digitale Lernzertifikate ausgestellt werden.
- Ausbildungspläne, Arbeitszeugnisse oder Lernmittel lassen sich mithilfe eines digitalen Dokumentenmanagements (DMS) leichter verwalten.
- Hausaufgaben und Projektarbeiten können auf Lernplattformen zur Vorbereitung bereitgestellt werden (Blendet Learning)
- Mit einer Dokumentenkamera lassen sich hochauflösende Bilder von einzelnen Unterrichtsmaterialien präsentieren.
- Durch virtuelle Trainingssimulationen lässt sich das Bedienen sowie das Programmieren von Maschinen üben.
- Lernroboter lassen sich ebenfalls in der Ausbildung einsetzen, um beispielsweise naturwissenschaftlich-technische Zusammenhänge zu vermitteln.
- Lernapps und Lernplattformen sind ideal, um den Azubis zusätzliches Lernmaterial, Aufgaben oder Aufgabenlösungen zur Verfügung zu stellen.
- Digital verfügbar gestellte Informationen für den Unterricht lassen sich mithilfe von Inverted Classroom Model (ICM) zur Grundlage für die Veranstaltungen in Präsenz machen.
- Über Open Educational Resources (OER) lassen sich lizenzfreie Unterrichtsmaterialien zur Gestaltung der Weiter- und Ausbildung nutzen.
Welche Kerntätigkeiten im Beruf Ausbilder kann in Zukunft die KI übernehmen?
Nach aktuellem Stand sind keine Kerntätigkeiten eines Ausbilders automatisierbar. Technologien entwickeln sich jedoch stetig weiter und so werden sich auch in Zukunft Tätigkeitsprofile wandeln. Es ist möglich, dass auch in Ihrem Wunschberuf künftig einige Tätigkeiten von der KI übernommen werden könnten. In welchem Ausmaß das jedoch stattfinden wird, lässt sich aktuell nicht sagen.
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