Berufe mit einem Bruttogehalt um 2.500 Euro
Ein Bruttogehalt von 2.500 Euro ist häufig in folgenden Berufsfeldern und Positionen anzutreffen, wobei dies stark von Berufserfahrung, Branche, Unternehmensgröße und Region abhängt:
- Kaufmännische Angestellte / Sachbearbeiter/in (oftmals Einstiegsgehalt oder nach wenigen Jahren Berufserfahrung)
- Erzieher/in (insbesondere zu Beginn der Karriere)
- Pflegefachkraft (je nach Erfahrung und Einrichtung)
- Handwerker/in (Geselle/Gesellin in vielen Gewerken)
- Einzelhandelskaufmann/frau (mit einiger Erfahrung oder erster Verantwortung)
- Restaurantfachmann/frau oder Hotelfachmann/frau (nach der Ausbildung)
- Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
- Call-Center-Agent/in (oftmals auch mit Boni)
- Industriemechaniker/in oder Elektroniker/in (Einstiegsbereich)
Einflussfaktoren auf das Nettogehalt
Wie viel Netto von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Lohnsteuer: Je nach Steuerklasse meist der größte Abzugsposten
- Steuerklasse: Abhängig von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, alleinerziehend etc.). Sie bestimmt die Höhe der Lohnsteuer.
- Sozialversicherungsbeiträge: gesetzlich festgelegte Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Krankenkassen-Zusatzbeitrag: variiert je nach Krankenkasse
- Kinderfreibeträge: reduzieren die steuerliche Belastung für Eltern
- Kirchensteuer: fällt an, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (8 Prozent oder 9 Prozent der Lohnsteuer je nach Bundesland).
- Solidaritätszuschlag: Wird bei diesem Gehalt nicht mehr fällig
- Bundesland: beeinflusst die Höhe der Kirchensteuer und den Beitragssatz zur Pflegeversicherung (Sachsen hat eine Sonderregelung).
- Alter: Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt ein höherer Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
- Art der Krankenversicherung: gesetzlich oder privat versichert (Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden anders berechnet).
- Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge hierfür können das Bruttogehalt und somit die Abzüge und das aktuelle Netto reduzieren, dienen aber dem Vermögensaufbau fürs Alter.
Nettogehalt nach Steuerklasse (bei 2.500 Euro Brutto)
Nettogehalt nach Steuerklasse (bei 2.500 Euro Brutto)
- Steuerklasse 1: ca. 1.746,59 €
- Steuerklasse 2: ca. 1.866,59 €
- Steuerklasse 3: ca. 1.973,75 €
- Steuerklasse 4: ca. 1.746,59 €
- Steuerklasse 5: ca. 1.437,93 €
- Steuerklasse 6: ca. 1.390,60 €
Sozialabgaben bei 2.500 Euro Brutto
Von 2.500 Euro Bruttogehalt müssen zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, die für alle Steuerklassen gleich sind (es sei denn, es bestehen Besonderheiten wie private Krankenversicherung oder Zuschläge für Kinderlose). Die Sozialabgaben werden bis auf wenige Ausnahmen / Zuschläge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Die hier genannten Beträge sind die Arbeitnehmeranteile:
- Rentenversicherung (RV): 9,3% = 232,50 €
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3% = 32,50 €
- Krankenversicherung (KV), allg. Beitrag: 7,3% = 182,50 €
- KV-Zusatzbeitrag (angenommen 0,85%): 0,85% = 21,25 € (Hinweis: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz kann abweichen)
- Pflegeversicherung (PV):
- Für Kinderlose ab 23 Jahren: 2,3% = 57,50 €
- Für Eltern (1 Kind): 1,7% = 42,50 €
- (In Sachsen gelten andere Arbeitnehmeranteile)
- Summe Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil):
- Für Kinderlose: ca. 526,25 €
- Für Eltern (1 Kind): ca. 511,25 €
Lohnsteuer nach Steuerklasse (bei 2.500 Euro Brutto)
Die Höhe der Lohnsteuer variiert stark je nach Steuerklasse. Hinzu kommt ggf. noch die Kirchensteuer. Solidaritätszuschlag fällt bei diesem Gehalt nicht an.
- Steuerklasse 1: 208,41 € Lohnsteuer
- Steuerklasse 2: 122,16 € Lohnsteuer
- Steuerklasse 3: 0,00 € Lohnsteuer
- Steuerklasse 4: 208,41 € Lohnsteuer ((Annahme: Identisch zu SK1)
- Steuerklasse 5: 491,58 € Lohnsteuer
- Steuerklasse 6: 535,00 € Lohnsteuer
Die Steuerklassen im Überblick
- Steuerklasse 1: Für ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kinder (oder ohne Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende). Auch für Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners. Dies ist die Standardklasse für viele Singles. Die steuerliche Belastung ist moderat.
- Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben. Voraussetzung ist u.a., dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld bezogen wird, und keine weitere volljährige Person (außer eigenen Kindern) im Haushalt lebt. Die steuerliche Belastung ist durch den Entlastungsbetrag geringer als in Steuerklasse 1.
- Steuerklasse 3: Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, wenn ein Partner deutlich mehr verdient und der andere Partner Steuerklasse 5 wählt. Auch für Verwitwete im Jahr des Todes und im Folgejahr. Bietet die höchsten Freibeträge und somit die geringste Lohnsteuerbelastung, was zu einem hohen Netto führt. Sinnvoll bei großen Gehaltsunterschieden der Partner.
- Steuerklasse 4: Standardklasse für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Partner Arbeitslohn beziehen und ähnlich viel verdienen. Beide Partner werden dann in Steuerklasse 4 eingestuft. Die Lohnsteuer entspricht hier in etwa der in Steuerklasse 1. Führt zu einer fairen Verteilung der Steuerlast während des Jahres.
- Steuerklasse 4 mit Faktor: Eine Variante von Steuerklasse 4, bei der das Finanzamt einen Faktor berechnet, der das Verhältnis der voraussichtlichen Lohnsteuerschulden beider Partner berücksichtigt. Ziel ist eine genauere Lohnsteuerverteilung während des Jahres, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- Steuerklasse 5: Das Gegenstück zu Steuerklasse 3 für verheiratete/verpartnerte Paare. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt diese Klasse. Hier werden kaum Freibeträge berücksichtigt, was zu einer hohen Lohnsteuerbelastung und einem niedrigen Netto führt. Die Kombination 3/5 optimiert das gemeinsame Haushaltsnetto.
- Steuerklasse 6: Für Arbeitnehmer mit einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis (Nebenjob), das nicht pauschal besteuert wird. In dieser Steuerklasse gibt es keine Freibeträge (Grundfreibetrag etc.), daher ist die Lohnsteuerbelastung am höchsten und das Netto entsprechend am niedrigsten.
Detailberechnung Netto nach Steuerklasse (Beispiele)
Annahmen: gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 0,85%, RV 9,3%, AV 1,3%. Kirchensteuer (KiSt) mit 8% der Lohnsteuer in Bayern oder Baden-Württemberg
Steuerklasse 1
Annahme: kinderlos, älter als 23 Jahre, KiSt 8%
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
2.500,00 € |
Lohnsteuer |
208,41 € |
Kirchensteuer (8%) |
18,75 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Steuern gesamt |
227,16 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
232,50 € |
Arbeitslosenversich. (1,3%) |
32,50 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
182,50 € |
KV-Zusatzbeitrag (0,85%) |
21,25 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
57,50 € |
Sozialabgaben gesamt |
526,25 € |
Nettogehalt |
1.746,59 € |
Steuerklasse 2
Annahme: 1 Kind, keine KiSt
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
2.500,00 € |
Lohnsteuer |
122,16 € |
Kirchensteuer (8%) |
0,00 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Steuern gesamt |
122,16 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
232,50 € |
Arbeitslosenversich. (1,3%) |
32,50 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
182,50 € |
KV-Zusatzbeitrag (0,85%) |
21,25 € |
Pflegeversicherung (1,7%) |
42,50 € |
Sozialabgaben gesamt |
511,25 € |
Nettogehalt |
1.866,59 € |
Steuerklasse 3
Annahme: Verheiratet, Partner in SK5, Kinderlos, älter als 23 Jahre, keine KiSt
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
2.500,00 € |
Lohnsteuer |
0,00 € |
Kirchensteuer (8%) |
0,00 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Steuern gesamt |
0,00 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
232,50 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
32,50 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
182,50 € |
KV-Zusatzbeitrag (0,85%) |
21,25 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
57,50 € |
Sozialabgaben gesamt |
526,25 € |
Nettogehalt |
1.973,75 € |
Steuerklasse 4
Annahme: Verheiratet, Partner in SK4, Kinderlos, älter als 23 Jahre, KiSt 8%
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
2.500,00 € |
Lohnsteuer |
208,41 € |
Kirchensteuer (8%) |
18,75 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Steuern gesamt |
227,16 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
232,50 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
32,50 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
182,50 € |
KV-Zusatzbeitrag (0,85%) |
21,25 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
57,50 € |
Sozialabgaben gesamt |
526,25 € |
Nettogehalt |
1.746,59 € |
Hinweis: Die Lohnsteuer in Steuerklasse 4 ohne Faktor entspricht oft der in SK1.
Steuerklasse 5
Annahme: Verheiratet, Partner in SK3, kinderlos, älter als 23 Jahre., KiSt 8%
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
2.500,00 € |
Lohnsteuer |
491,58 € |
Kirchensteuer (8%) |
44,24 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Steuern gesamt |
535,82 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
232,50 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
32,50 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
182,50 € |
KV-Zusatzbeitrag (0,85%) |
21,25 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
57,50 € |
Sozialabgaben gesamt |
526,25 € |
Nettogehalt |
1.437,93 € |
Steuerklasse 6
Annahme: Zweitjob, Kinderlos, älter als 23 Jahre., KiSt 8%
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
2.500,00 € |
Lohnsteuer |
535,00 € |
Kirchensteuer (8%) |
48,15 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Steuern gesamt |
583,15 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
232,50 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
32,50 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
182,50 € |
KV-Zusatzbeitrag (0,85%) |
21,25 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
57,50 € |
Sozialabgaben gesamt |
526,25 € |
Nettogehalt |
1.390,60 € |
Vergleichstabelle: 2.500 Euro Brutto nach Steuerklassen
Steuerklasse |
Bruttogehalt |
Steuern (LohnSt + KiSt) |
Sozialabgaben |
Nettogehalt |
1 |
2.500,00 € |
227,16 € |
526,25 € |
1.746,59 € |
2 |
2.500,00 € |
122,16 € |
511,25 € |
1.866,59 € |
3 |
2.500,00 € |
0,00 € |
526,25 € |
1.973,75 € |
4 |
2.500,00 € |
227,16 € |
526,25 € |
1.746,59 € |
5 |
2.500,00 € |
535,82 € |
526,25 € |
1.437,93 € |
6 |
2.500,00 € |
583,15 € |
526,25 € |
1.390,60 € |
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Beispielrechnungen handelt. Individuelle Faktoren wie der genaue KV-Zusatzbeitrag, Freibeträge, Bundesland oder private Versicherungen können zu Abweichungen führen.