Berufe mit einem Bruttogehalt von etwa 3000 Euro
Folgende Berufe weisen typischerweise ein monatliches Bruttogehalt von etwa 3000 Euro auf:
- Krankenpfleger/innen mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Erzieher/innen in leitender Position
- Industriemechaniker/innen
- Verwaltungsfachangestellte im öffentlichen Dienst
- Fachinformatiker/innen (Berufseinstieg)
- Bankkaufleute
- Versicherungskaufleute
- Technische Zeichner/innen mit Berufserfahrung
- Mediengestalter/innen
- Physiotherapeut/innen mit eigener Praxis
Vom Brutto zum Netto: Einflussfaktoren
Bei der Umrechnung von Brutto- zu Nettogehalt spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Steuerklasse: Die Wahl der Steuerklasse hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer.
- Sozialversicherungsbeiträge: Diese sind prozentual vom Bruttogehalt abhängig und umfassen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Kirchensteuer: In unserem Beispiel wurde keine Kirchensteuer berücksichtigt.
- Wohnort: Die Berechnungen basieren auf dem Bundesland Berlin.
Nettogehalt nach Steuerklassen
Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro monatlich ergeben sich folgende Nettogehälter:
Steuerklasse 1: 1984,34 Euro
Steuerklasse 2: 2030,84 Euro
Steuerklasse 3: 2235,84 Euro
Steuerklasse 4: 1984,34 Euro
Steuerklasse 5: 1662,01 Euro
Steuerklasse 6: 1626,10 Euro
Die Steuerklasse 3 bietet das höchste Nettogehalt, während die Steuerklassen 5 und 6 die niedrigsten Nettogehälter aufweisen.
Abzüge im Detail
Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro fallen folgende monatliche Abzüge an:
Sozialversicherungsbeiträge (identisch für alle Steuerklassen):
Rentenversicherung (9,3%): 279,00 Euro
Arbeitslosenversicherung (1,3%): 39,00 Euro
Krankenversicherung (7,3%): 219,00 Euro
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (0,85%): 25,50 Euro
Pflegeversicherung (2,3%): 69,00 Euro
Summe Sozialversicherungsbeiträge: 632,50 Euro
Lohnsteuer (variiert je nach Steuerklasse):
Steuerklasse 1: 383,16 Euro
Steuerklasse 2: 336,66 Euro
Steuerklasse 3: 131,66 Euro
Steuerklasse 4: 383,16 Euro
Steuerklasse 5: 705,49 Euro
Steuerklasse 6: 741,40 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt in allen Steuerklassen 0,00 Euro.
Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro monatlich beträgt das Nettogehalt je nach Steuerklasse zwischen 1626,10 Euro (Steuerklasse 6) und 2235,84 Euro (Steuerklasse 3). Die Differenz zwischen dem höchsten und niedrigsten Nettogehalt beträgt somit 609,74 Euro, was einem Unterschied von etwa 37,5% entspricht.
Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann daher einen erheblichen Einfluss auf das monatlich verfügbare Einkommen haben. Besonders für Ehepaare ist die Wahl der optimalen Steuerklassenkombination wichtig, um die Steuerbelastung zu minimieren.
Erläuterungen zu den Steuerklassen
Steuerklasse 1
Die Steuerklasse 1 gilt für alleinstehende oder verwitwete Personen ohne Kinder sowie für verheiratete Personen, die dauernd getrennt leben. Auch geschiedene Personen fallen in diese Steuerklasse. Es handelt sich um die Standardsteuerklasse für Singles und Alleinstehende.
Steuerklasse 2
Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen, die ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend sind und die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen. Dazu muss mindestens ein Kind im Haushalt leben, für das der Alleinerziehende Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. In dieser Steuerklasse profitieren Alleinerziehende von einem speziellen Entlastungsbetrag.
Steuerklasse 3
Die Steuerklasse 3 kann von verheirateten Arbeitnehmern gewählt werden, wenn der Ehepartner in Steuerklasse 5 ist oder nicht arbeitet. Diese Steuerklasse ist besonders vorteilhaft für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der besserverdienende Partner wählt in der Regel die Steuerklasse 3, da hier die höchsten Steuerfreibeträge gewährt werden und somit die Steuerbelastung am geringsten ist.
Steuerklasse 4
Die Steuerklasse 4 gilt für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer, wenn beide Partner berufstätig sind und nicht die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt haben. In dieser Steuerklasse werden die Steuerfreibeträge gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Diese Steuerklasse ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen haben.
Steuerklasse 5
Die Steuerklasse 5 wird in Kombination mit der Steuerklasse 3 gewählt. Sie gilt für den Ehepartner, dessen Partner die Steuerklasse 3 hat. In dieser Steuerklasse ist die Steuerbelastung vergleichsweise hoch, da hier die wenigsten Freibeträge berücksichtigt werden. Diese Steuerklasse ist in der Regel für den geringer verdienenden Partner vorgesehen.
Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverhältnisse parallel haben und wird für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis angewendet. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge berücksichtigt, weshalb die Steuerbelastung hier am höchsten ist. Die Steuerklasse 6 wird auch angewendet, wenn die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt wurde.
Detaillierte Berechnung nach Steuerklassen
Steuerklasse 1
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
3.000,00 € |
Lohnsteuer |
383,16 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
279,00 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
39,00 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
219,00 € |
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (0,85%) |
25,50 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
69,00 € |
Summe Sozialversicherungsbeiträge |
632,50 € |
Nettolohn |
1.984,34 € |
Steuerklasse 2
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
3.000,00 € |
Lohnsteuer |
336,66 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
279,00 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
39,00 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
219,00 € |
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (0,85%) |
25,50 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
69,00 € |
Summe Sozialversicherungsbeiträge |
632,50 € |
Nettolohn |
2.030,84 € |
Steuerklasse 3
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
3.000,00 € |
Lohnsteuer |
131,66 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
279,00 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
39,00 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
219,00 € |
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (0,85%) |
25,50 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
69,00 € |
Summe Sozialversicherungsbeiträge |
632,50 € |
Nettolohn |
2.235,84 € |
Steuerklasse 4
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
3.000,00 € |
Lohnsteuer |
383,16 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
279,00 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
39,00 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
219,00 € |
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (0,85%) |
25,50 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
69,00 € |
Summe Sozialversicherungsbeiträge |
632,50 € |
Nettolohn |
1.984,34 € |
Steuerklasse 5
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
3.000,00 € |
Lohnsteuer |
705,49 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
279,00 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
39,00 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
219,00 € |
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (0,85%) |
25,50 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
69,00 € |
Summe Sozialversicherungsbeiträge |
632,50 € |
Nettolohn |
1.662,01 € |
Steuerklasse 6
Position |
Betrag |
Bruttogehalt |
3.000,00 € |
Lohnsteuer |
741,40 € |
Solidaritätszuschlag |
0,00 € |
Rentenversicherung (9,3%) |
279,00 € |
Arbeitslosenversicherung (1,3%) |
39,00 € |
Krankenversicherung (7,3%) |
219,00 € |
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (0,85%) |
25,50 € |
Pflegeversicherung (2,3%) |
69,00 € |
Summe Sozialversicherungsbeiträge |
632,50 € |
Nettolohn |
1.626,10 € |
Vergleichstabelle: So viel netto sind 3000 Euro brutto
Steuerklasse |
Nettogehalt |
Lohnsteuer |
Sozialversicherungsbeiträge |
SK 1 |
1984.34 € |
383.16 € |
632.50 € |
SK 2 |
2030.84 € |
336.66 € |
632.50 € |
SK 3 |
2235.84 € |
131.66 € |
632.50 € |
SK 4 |
1984.34 € |
383.16 € |
632.50 € |
SK 5 |
1662.01 € |
705.49 € |
632.50 € |
SK 6 |
1626.10 € |
741.40 € |
632.50 € |