Midijob: Was ist das eigentlich und wer darf ihn ausüben?

Midijob: Was ist das eigentlich und wer darf ihn ausüben?

Berufsleben | 25.11.2021

Haben Sie schon einmal vom Midijob gehört? Was der Unterschied zum Minijob ist, was Sie verdienen und welche Regelungen dazu gelten, lesen Sie in diesem Artikel.

Midijob: Mehr als nur ein geringer Nebenverdienst

Wer sich als Student, Rentner oder Hausfrau bzw. Hausmann etwas dazu verdienen möchte, strebt in der Regel einen 450-Euro-Job an. Der Minijob hat viele Vorteile und bringt monatlich ein kleines Entgelt von bis zu 450 Euro ein.

Seitdem der Anstieg des Mindestlohns eingeführt wurde, ist die Obergrenze von 450 Euro jedoch schnell erreicht. Das macht es für Minijobber schwer, die Regelungen einzuhalten. An diesem Punkt kommt der Midijob ins Spiel: Er beginnt an der Stelle, wo der Minijob aufhört. Dafür sind die Begriffe Gleitzone bzw. Übergangsbereich wichtig zu kennen.

Was es damit auf sich hat, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie die Unterschiede der einzelnen Beschäftigungen sind, erfahren Sie im Weiteren.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob gehört zu den zahlreichen Beschäftigungsmodi, die in Deutschland möglich sind. Ein Midijob zählt zum sogenannten Übergangsbereich, der das Bindeglied zwischen Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit darstellt. In diesem Bereich dürfen Arbeitnehmer, die beschäftigt sind, zwischen 450,01 und 1.300 Euro monatlich verdienen.

Der Übergangsbereich wird auch Gleitzone genannt: Dieser Begriff stammt vor allem aus der Zeit vor dem 30. Juni 2019. Seitdem gilt laut § 20 Abs. 2 SGB IV eine höhere Obergrenze von 1300 Euro, die zuvor bis 850 Euro monatlich galt. Das ergibt sich auch für mehrere Beschäftigungen, die zusammen berechnet werden.

Oberhalb dieser Grenze arbeitet der Arbeitnehmer also voll oder als Teilzeitkraft. Bei den Sozialabgaben des Midijobbers macht sich im Vergleich dazu ein großer Unterschied bemerkbar: Denn alles rund um das Versicherungspflichtige wird mit einem reduzierten Beitragssatz angerechnet. Die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie weiter unten im Artikel.

Der Minijob mit einer Grenze von 450 Euro bringt monatlich das gesamte Arbeitsentgelt ein. Davon müssen keine Sozialabgaben geleistet werden, wobei der Minijobber auch nicht in die Rentenversicherung einzahlt. Diese Beschäftigungen sind vorrangig für

  • Studenten,
  • Rentner
  • Hausmänner und -frauen

gedacht. Sie arbeiten also nur nebenbei und müssen nicht voll verdienen, da der Fokus liegt auf der eigentlichen Tätigkeit bzw. auf dem Ruhestand.

Das Wichtigste zum Midijob

Möchten Sie mehr über den Midijob erfahren? Dann erhalten Sie wichtige Informationen zu diesem Thema im folgenden Abschnitt.

Diese Arbeitszeit erwartet Sie in einem Midijob

Da es eine Obergrenze von 1300 Euro gibt, dürfen Sie natürlich auch nur eine bestimmte Arbeitszeit leisten. er als Midijobber beschäftigt ist, darf monatlich beim aktuellen Mindestlohn von 9,60 Euro (Stand Juli 2021) lediglich 135,42 Stunden arbeiten. Ist der Stundenlohn über dem Mindestlohn, reduziert sich die Arbeitszeit dementsprechend.

Denken Sie zudem daran, sich an das Arbeitszeitgesetz zu halten: Demzufolge dürfen Sie auch als Midijobber nicht mehr als acht Stunden täglich und wöchentlich bis zu maximal 48 Stunden arbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Einhalten der Pausen, die Ihnen zustehen.

Das Gehalt für Midijobber

Das Gehalt des Midijobbers richtet sich zwischen 450 und 1300 Euro und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Achten Sie darauf, wie hoch der Stundenlohn ist und wie viele Arbeitszeit Sie verrichten. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt, das die Gleitzone nicht unter- bzw. überschreiten darf.

Haben Midijobber einen Urlaubsanspruch?

Wie bei anderen Arbeitnehmern auch haben Sie ein Anrecht auf Urlaubstage: Für Midijobber mit einer Sechs-Tage-Woche sind 24 Urlaubstage möglich, bei Arbeitnehmern mit einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Urlaubstage.

Wie sieht es mit Krankheitstagen aus?

Sind Sie einmal krank und sorgen Sie sich, keine Lohnfortzahlung zu erhalten? Das brauchen Sie nicht, denn im Arbeitsschutzgesetz ist klar definiert, dass sowohl Mini- als auch Midijobber ein Recht auf Krankheitstage haben. Das gilt - wie in Voll- und Teilzeitbeschäftigungen auch - für die Dauer von sechs Wochen.

Midijob und Sozialversicherung

Als Midijobber genießen Sie den absoluten Schutz in der Kranken­-, Renten­-, Arbeitslosen-­ und Pflegeversicherung. Im nächsten Abschnitt lesen Sie alles Wissenswerte rund um die Sozialversicherungsbeiträge, die Rentenversicherung und die Krankenversicherung beim Midijob. 

Ist ein Midijob sozialversicherungspflichtig?

Ein Arbeitnehmer, der voll oder in Teilzeit arbeitet und einem Arbeitsentgelt von über 1300 Euro brutto monatlich liegt, muss 20 bis 21 Prozent für die Sozialversicherungen einplanen.

Die Berechnung für Midijobber richtet sich nach der geringeren Bemessungsgrenze innerhalb der Gleitzone und beträgt zwischen 11 bis maximal 21 Prozent. Versicherungspflichtige nahmen also vor der Aktualisierung des Übergangsbereichs lieber einen Minijob an, als höhere Beiträge für die Sozialversicherungen zu zahlen. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass Arbeitnehmer ab 450,01 Euro bis 1.300 Euro geringe Abgaben leisten müssen.

Da die Beiträge jedoch reduziert sind, wird auch der Rentenanspruch niedriger ausfallen. Sofern Sie es wünschen, ist eine höhere Einzahlung möglich, zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht mehr rückgängig zu machen.

Mit der folgenden Berechnung

Gesamtbeitrag = Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt

erkennen Sie schnell, wie viel Sie als Arbeitnehmer einzahlen müssen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber für Sie. Das gilt für die

  • Rentenversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung,
  • gesetzliche und Pflege- und Krankenversicherung.

Gibt es einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Als Arbeitnehmer in einem Midijob leisten Sie Sozialabgaben: Daher haben Sie einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld ALG 1 bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr.

Sofern Sie bereits Arbeitslosengeld erhalten oder auf Arbeitssuche sind, ist eine geringfügige Beschäftigung als Mini- oder Midijobber möglich. Erkundigen Sie sich in diesem Fall, worauf es dabei zu achten gilt.

Der Midijob und die Steuer

Die Steuer ist nicht gerade das beliebteste Thema bei Beschäftigten: Dennoch ist es wichtig zu wissen, ob und wie viele Steuern Sie als Midijobber zahlen.

Ist ein Midijob lohnsteuerpflichtig?

Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist einer bestimmten Steuerklasse unterlegen und bestimmt die jeweilige Lohnsteuer. Die Steuerklasse richtet sich nach dem familiären Stand und dem gesamten Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer und ggf. der Ehepartner erhält.

Bei einem Midijob müssen Sie in den Steuerklassen von eins bis vier keine Lohnsteuer zahlen. Bei der Steuerklasse fünf hingegen ist es wichtig zu wissen, dass der Ehepartner in Steuerklasse drei sein muss. Das liegt daran, dass der Ehepartner gute Vergünstigungen erhält.

Der Midijob in Steuerklasse sechs wird wie die Haupttätigkeit versteuert: In dieser Steuerklasse befinden sich also alle Arbeitnehmer, die einer Haupttätigkeit nachgehen und die nebenbei einen Midijob ausüben. Alle Einkünfte müssen also - anders als beim Minijob auf 450-Euro-Basis - versteuert werden.

Bei der allgemeinen Berechnung müssen Sie darauf achten, dass einmalige Zahlungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgelder extra berechnet werden.

Midijob im Studium – was ist zu beachten?

Auch im Studium ist ein Midijob möglich. Dann fallen keine weiteren Sozial- oder Krankenversicherungsbeiträge an, sofern die wöchentliche Obergrenze von maximal 20 Arbeitsstunden eingehalten wird. Diese Grenze gilt generell für Studenten, um sich voll und ganz auf das Studium zu konzentrieren. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an, da eine Genehmigung für die Tätigkeit notwendig ist!

Achten Sie auch auf die BAföG-Obergrenze, die ein Jahreseinkommen von 5421 Euro nicht überschreiten darf. Ist der Student unter 25 Jahre alt, kann er weiterhin Kindergeld beziehen und in der Familienversicherung bleiben.

Vor- und Nachteile des Midijobs

Der Midijob bringt also viele Vorteile mit wie etwa einen reduzierten Sozialbeitrag bei gleichen Arbeitsstunden und vollem Anspruch auf Rentenbezug.

Des Weiteren entfallen häufig die Lohnsteuern, da sich Midijobber meist in den Lohnsteuerklassen eins bis vier befinden.

Allerdings ist ein Midijob nicht für jeden geeignet: So können Sie als

  • Praktikant,
  • Auszubildender,
  • Kurzarbeiter
  • oder Nebenbeschäftigter in einer regulären Beschäftigung

nicht als Minijobber arbeiten. In diesen Fällen greifen andere Regelungen, die sich um das Sozialversicherungspflichtiges und dergleichen kümmern.

Zudem muss der Midijobber - anders als der Minijobber - die Einkünfte beim Sozialversicherungsträger anmelden.

Fazit: Ein Beschäftigungsmodus, der sich lohnt?

Ein Midijob ist eine gute Gelegenheit, einer Beschäftigung mit geringem Entgelt nachzugehen. Von der Beschäftigung ausgenommen sind Auszubildende, selbst wenn sie unter 1300 bzw. 850 Euro Nettogehalt bleiben.

Der Midijob hat viele Vorteile wie etwa

  • Urlaubstage,
  • Einzahlung in die Rentenkasse,
  • Lohnfortzahlungen bei Krankheitstagen
  • oder eine feste Arbeitsstelle mit maximal acht Arbeitsstunden am Tag.

Am besten ist es, wenn Sie das Gehaltspotenzial von 1300 Euro voll ausschöpfen. Davon profitieren sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss nur die Hälfte Sozialversicherungsbeiträge beisteuern, während der Arbeitnehmer einen reduzierten Beitragssatz leisten muss.

Die geringeren Sozialabgaben lohnen sich nach neustem Stand allemal für Geringverdiener, sodass am Monatsende mehr unterm Strich übrig bleibt.

Quellen:

https://www.arbeitsvertrag.org/midijob/

https://www.arbeitsrechte.de/midijob/

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.