Werkstudent: Voraussetzungen & Vorteile für Studenten im Überblick
Eine Werkstudentin oder ein Werkstudent ist an einer Hochschule eingeschrieben und geht neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nach. Das Gehalt und die Wochenarbeitszeit gehen über die Tätigkeiten eines Studentenjobs hinaus.
Werkstudenten sind Studierende, die neben dem Studium einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und eine festgelegte Anzahl an Stunden pro Woche arbeiten. Während der Tätigkeit als Werkstudent sammeln Studierende wertvolle praktische Erfahrungen in den Unternehmen, in denen sie arbeiten. Eine Werkstudentin oder ein Werkstudent kann das theoretische Fachwissen, das während des Hochschulstudiums erworbene wird, im Unternehmen direkt in die Praxis umsetzen. Die Vergütung und die Arbeitsbedingungen hängen bei Werkstudentenjobs von unterschiedlichen Faktoren wie etwa vom Unternehmen, der Branche oder der Region ab. Werkstudentenstellen sind besonders beliebt und eröffnen den Studierenden nicht nur ein breites Auswahlspektrum an möglichen Arbeitgebern, sondern punkten auch mit einer attraktiven Vergütung während des Studiums.
Das Wichtigste auf einen Blick
Werkstudent ( m w d)
- Ein Werkstudent arbeitet während des Hochschulstudiums in einem Unternehmen. Die Werkstudententätigkeit ist meistens eng mit dem gewählten Studienfach verbunden. Werkstudentenjobs sind für die spätere Laufbahn der Studierenden sehr wertvoll, da bereits früh entsprechende Berufserfahrung gesammelt werden kann.
- Jobs als Werkstudent werden immer beliebter, da bereits während dem Studium wertvolle Erfahrungen gesammelt werden können und der Student gleichzeitig eine Vergütung erhält.
- Für die Arbeit als Werkstudent gilt pro Woche die 20-Stunden-Grenze, die eine Befreiung von der Arbeitslosenversicherung mit sich bringt. Das Werkstudentenprivileg sorgt dafür, dass der Student nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.
- Unternehmen haben viele Möglichkeiten, Studenten zu beschäftigen, so etwa als Minijob, Praktikant oder als Werkstudent.
- Studenten haben grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr einen Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch besteht bei einem Werkstudenten, der sich in der Erstausbildung befindet und wöchentlich nicht über 20 Stunden arbeitet.
Inhalt:
- Minijob oder Werkstudent: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
- Werkstudentenprivileg: Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
- Was macht ein Werkstudent (m w d)?
- Werkstudenten – Voraussetzungen, Dauer und Inhalte
- Gehalt: Was verdient ein Werkstudent?
- Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten
Minijob oder Werkstudent: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Jobs als Praktikanten, Werkstudenten oder studentische Hilfskräfte ermöglichen bereits während des Studiums wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln und ganz nebenbei noch eine attraktive Vergütung zu erhalten. Jede Form der Arbeit bietet dabei ihre eigenen Vorteile - und der Student kann ganz nach seinen individuellen Möglichkeiten und Interessen die passende Stelle auswählen.
Die Unterschiede im Überblick:
Werkstudent
- Arbeitszeit: Während des Semesters dürfen die Studierenden bis zu 20 Stunden pro Woche als Werkstudent arbeiten. In den Semesterferien darf ein Studierender in Vollzeit arbeiten.
- Sozialversicherung: Mit der Werkstudenten Regel wird die Studentin oder der Student von der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit. In einigen Fällen besteht aber eine Rentenversicherungspflicht.
- Gehalt: Das Gehalt fällt oftmals höher aus, als für einen regulären Minijob und wird anhand vom Stundenlohn oder einer festen Vergütung bemessen.
- Werkstudententätigkeit: Die Tätigkeit als Werkstudent ist oft mit der entsprechenden Studienauswahl verbunden.
Minijob
- Arbeitszeit: Flexible Arbeitszeiten für Studentinnen und Studenten.
- Sozialversicherung: Für die Anstellung werden pauschale Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Für die Arbeit besteht in der Regel keine Rentenversicherungspflicht.
- Gehalt: Vergütung darf im Jahr 2024 538 Euro und ab dem Jahr 2025 556 Euro nicht übersteigen.
- Minijob-Tätigkeit: Tätigkeiten können unterschiedlich ausfallen und müssen fachlich nicht mit dem gewählten Studiengang in Zusammenhang stehen.
Studentische Hilfskraft
- Arbeitszeit: Bis zu maximal 20 Stunden pro Woche, je nach Regelungen der Hochschule oder des Instituts.
- Sozialversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch hier wie beim Werkstudentes eine Sozialversicherungspflicht.
- Gehalt: Kann je nach Hochschule unterschiedlich hoch ausfallen.
- Hilfskraft-Tätigkeit: Die Arbeit findet meist an Universitäten oder Forschungseinrichtungen statt.
Praktikant
- Arbeitszeit: Während des Praktikums wird in Vollzeit gearbeitet. Die Praktikumsdauer kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten andauern.
- Sozialversicherung: Im Rahmen des Praktikums besteht Sozialversicherungspflicht.
- Gehalt: Ein Praktikum wird nicht immer vergütet.
- Praktikanten-Tätigkeit: Die Tätigkeit soll für Studierende eine wertvolle Praxiserfahrung ermöglichen und ist oftmals Teil der Studienordnung.
Werkstudentenprivileg: Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
Für eine Werkstudententätigkeit müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung wie etwa der Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Eine Ausnahme ist hier die Rentenversicherung, für die Beiträge gezahlt werden. Überschreitet die monatliche Vergütung die Minijob-Grenze von aktuell 538 Euro, müssen der Arbeitgeber und der Werkstudent jeweils die Hälfte des Gehalts an die Rentenversicherung abführen. Fällt die monatliche Vergütung geringer aus, so zahlt allein der Arbeitgeber die Beiträge in die Kranken- und Rentenversicherung ein. Mit dem Werkstudentenprivileg kann der Studierende selbst entscheiden, ob er freiwillig einen Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen oder sich befreien lassen möchte.
Lohnsteuerzahlungen für die Werkstudententätigkeit
Die abzuführende Lohnsteuer wird nach dem Teilzeitgehalt bemessen und fällt deutlich geringer aus, als bei einer normalen Beschäftigung. Eine wichtige Bedeutung hat für Studenten der jährliche Freibetrag zur Lohnsteuer. In 2024 liegt der Freibetrag bei 11.604 Euro liegt. Beiträge, die über diesem Freibetrag liegen müssen versteuert werden. Ein Werkstudent kann hier eine freiwillige Einkommenssteuererklärung abgeben und zusätzlich noch Ausgaben geltend machen.
Krankenversicherung als Werkstudent
Bis zu einem Alter von 25 können sich Werkstudenten weiterhin familienversichern. Liegt die monatliche Vergütung über 538 Euro, muss sich der Werkstudent selbst krankenversichern und hierfür auch Beiträge zahlen. Werkstudenten, die über 25 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit sich in einer studentischen Krankenversicherung für einen geringen Beitrag zu versichern. Um das Werkstudentenprivileg der Krankenversicherung nutzen zu können, dürfen die bereits geleisteten Semester nicht über 15 liegen.
Was macht ein Werkstudent (m w d)?
Aufgaben
Für einen Werkstudentenjob ist in der Regel keine bestimmte Qualifizierung notwendig. Die Aufgaben für die Stelle gestalten sich je nach gewähltem Unternehmen und Studienfach unterschiedlich. Studierende sollten während ihres Vollzeitstudiums nur immer darauf achten, dass sie die Vorlesungszeiten nach wie vor einhalten können. Hier übernehmen die Studentinnen und Studenten bereits von Anfang an Verantwortung.
In den meisten Fällen arbeiten Werkstudenten im Studium als Assistenz in der Teamleitung oder sind bei der Umsetzung von diversen Projekten behilflich.
Die hauptsächlichen Aufgaben sind unter anderem:
- Recherchearbeit
- Präsentationserstellung
- Aufbereitung von Daten
- Produktentwicklung und Vertrieb von Dienstleistungen
- Kundenberatung
- Kundengewinnung
- IT-Support
- Organisatorische Aufgaben für Konferenzen und Veranstaltungen.
Nach dem erfolgreich absolvierten Studium werden Werkstudenten oft von den Arbeitgebern übernommen.
Arbeitgeber & typische Arbeitsorte
Ein Werkstudent kann in vielen verschiedenen Bereichen arbeiten, so etwa:
- Non-Profit-Organisationen wie etwa Vereinen, Stiftungen oder NGOs.
- Öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, Forschungseinrichtungen oder staatliche sowie kommunale Verwaltungen.
- Private Unternehmen jeglicher Größenordnung.
Persönliche Kompetenzen
Ein Werkstudent ist im Berufsleben mit verschiedensten Herausforderungen konfrontiert und muss dabei immer wieder die eigenen Stärken und Schwächen unter Beweis stellen. Während des Studiums kann der Studierende viele Soft Skills erwerben und weiterentwickeln. Für den späteren beruflichen Werdegang sind besonders Kritikfähigkeit, Empathie, Organisationstalent, Zeitmanagement, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit wichtig.
Arbeitszeitmodelle
- Auch während der Ausübung des Jobs sollte die Hauptpriorität auf dem Studium liegen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist aus diesem Grund begrenzt.
- Während der Vorlesungszeit dürfen die Studierenden bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Studierende können in der vorlesungsfreien Zeit über 20 Stunden als Werkstudent arbeiten.
- Generell dürfen Studierende bis zu 26 Wochen innerhalb eines Jahres mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Für einen Werkstudentenjob gilt die "26 Wochen Regel", das heißt, die Werkstudenten dürfen bis zu 26 Wochen innerhalb von 12 Monaten mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.
Werkstudenten – Voraussetzungen, Dauer und Inhalte
Anforderungen und erwünschte Schulbildung
Für einen Werkstudentenjob müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, so etwa:
- Studium in Vollzeit.
- Der Werkstudent muss an einer Fachhochschule oder Universität eingeschrieben sein.
- Die Arbeitszeiten während des Semesters müssen 20 Wochenstunden betragen.
- Innerhalb von 26 Wochen pro Jahr, darf der Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Das Studium hat immer Priorität vor dem Nebenjob.
- In den Semesterferien oder abends dürfen Studierende auch länger arbeiten, falls es erforderlich ist.
Neben den Voraussetzungen gibt es auch Kriterien, die eine Tätigkeit als Werkstudent ausschließen, wie beispielsweise:
- Studenten, die sich in einem Urlaubssemester befinden.
- Studenten, die ein Fernstudium absolvieren.
- Studierende, die bereits das 25. Fachsemester erreicht haben.
- Teilzeit- oder Gaststudenten.
Gehalt: Was verdient ein Werkstudent?
Ein Werkstudent kann während dem Studium monatlich unterschiedlich viel Geld verdienen. Ausschlaggebend für den Verdienst sind Kriterien wie die Größe des Unternehmens, der Standort, die eigenen Qualifikationen sowie die Branche. Der Mindestlohn für Werkstudenten liegt bei aktuell 12,41 Euro. In vielen Branchen wird aber bis zu 20 Euro pro Stunde oder mehr für die Tätigkeit gezahlt. Das monatlich gezahlte Geld wird in einem Werkstudentenvertrag festgehalten.
Für den Job als Werkstudent gibt es keine festgelegte Verdienstgrenze. Um von der Versicherungspflicht der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung ausgenommen zu sein, dürfen die Studenten während ihres Arbeitsverhältnisses nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Während der Semesterferien darf die Stundenanzahl wie bereits erwähnt höher ausfallen. Eine Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht die Regel. Es gilt für die Rentenversicherung ein Freibetrag, bis zu diesem keine Versicherungspflicht besteht.
Um im Studium als Werkstudent von der Einkommenssteuer befreit zu sein, muss der jährliche Verdienst unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegen. Die Vergütung für eine Werkstudententätigkeit zählt zum Gesamteinkommen und kann bei Überschreitung der Höchstgrenzen dazu führen, dass es Auswirkungen auf BAföG-Zahlungen gibt.
Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten
Nicht nur Werkstudenten profitieren von der Anstellung in einem Unternehmen, auch Arbeitgeber haben Vorteile daraus und können bereits jetzt engagierte Arbeitskräfte für später finden. Im Berufsleben werden Werkstudenten oft von den Unternehmen eingestellt, bei denen sie bereits während des Studiums gearbeitet haben. Ein großer Vorteil ist zum einen die bereits gesammelte Berufserfahrung und zum anderen, dass der Werkstudent mit dem Unternehmen sowie internen Abläufen vertraut ist. Arbeitgeber sparen sich so aufwendige Bewerbungsprozesse und der Student kann anschließend sofort in Vollzeit arbeiten und den Lebensunterhalt finanzieren. Arbeitgeber profitieren auch von weiteren Vorteilen, wie etwa einer Befreiung der Sozialversicherungspflicht für die Arbeitnehmer. Lediglich Beiträge an die Rentenversicherung müssen für Werkstudententätigkeiten abgeführt werden.
Ein Werkstudent sammelt nicht nur bereits während des Hochschulstudiums viel Erfahrung für die spätere Arbeitswelt, sondern kann sich die eigenen Lebenshaltungskosten eigenständig finanzieren. Für das spätere Berufsleben wirkt sich eine nachgewiesene Werkstudenten-Tätigkeit im Anschreiben und in der Bewerbung immer sehr positiv aus.
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