Am bekanntesten unter den Weiterbildungen sind der Industriemeister und der Handwerksmeister, der Techniker und der Fachwirt. Als Industrie- oder Handwerksmeister können die Berufstätigen anschließend einen eigenen Betrieb führen und auch einen fachähnlichen Studiengang antreten. Diese beiden Fortbildungen sind sehr praxisorientiert, hinzu kommt ein betriebswirtschaftlicher Ausbildungsteil.
Der staatlich geprüfte Techniker erlangt nach der Fortbildung in einem Industriebetrieb einen größeren Verantwortungsbereich, auch er kann weiterführend studieren. Bei der Technikerfortbildung ist der Fokus noch etwas weiter gefasst als bei Meisterfortbildungen. Es gehören beispielsweise auch allgemeinbildende Fächer (Deutsch, Englisch) sowie Berufs- und Arbeitspädagogik auf dem Lehrplan. Das befähigt die Techniker, anschließend eine Position im Management einzunehmen.
Fachwirte arbeiten im Verwaltungsbereich und im kaufmännischen Bereich, sie erwerben während der Weiterbildung zusätzliches betriebswirtschaftliches Wissen und Know-how in branchenspezifischen Fächern. Viele von ihnen studieren anschließend.
Fördermöglichkeiten für die Aufstiegsfortbildung
Die Weiterbildungen nehmen Zeit und Geld in Anspruch, doch sie sind förderfähig. Die Beschäftigten können sie zudem Voll- oder auch in Teilzeit absolvieren, Teilzeitarbeit verursacht kaum einen Einkommensausfall – die Vollzeitvariante hingegen schon.
Der Bund fördert im Rahmen des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz), doch es gibt auch länderspezifische und regionale Förderungen sowie in Einzelfällen eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber.
Die bekannteste Fördervariante ist das Meister-BAföG. Hierbei erhalten die betreffenden Berufstätigen eine monatliche Unterstützung und einen Zuschuss zum Meisterstück. Die Förderung wird altersunabhängig gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Den Antrag können Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung stellen, es ist immer in Wohnsitznähe zu finden. Dort erfahren Sie auch die aktuellen Fördersätze.
Förderfähig sind unter anderem diese Abschlüsse:
- Industrie- und Handwerksmeister
- Fachwirte und Fachkaufleute
- Techniker
- Erzieher
- Fachkrankenpfleger
- Betriebswirt
- Betriebsinformatiker
- Programmierer
- Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt, Controller
Zugelassen werden Berufstätige mit einem anerkannten Berufsabschluss oder einer vergleichbaren Erstausbildung, aber keinem Abschluss (z.B. Hochschulabschluss), dessen Qualifikation höher ist als der durch die Fortbildungsmaßnahme angestrebte Abschluss.
Wie sehr lohnt sich die Aufstiegsfortbildung?
Von den Teilnehmern solcher Weiterbildungsmaßnahmen bekleiden 75 % anschließend eine höhere Position. Das geht aus einer Umfrage des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) hervor.
Eine signifikante Einkommensverbesserung erzielten 69 % der TeilnehmerInnen. Auch das BMBF (Bundesministerium für Bildung-und Forschung) verweist auf die positiven Entwicklungschancen durch berufliche Fortbildungsmaßnahmen.
Grundsätzlich ist also fast immer ein Karriereschub zu erwarten, wenn jemand so eine Fortbildungsmaßnahme durchführt und erfolgreich abschließt. Diejenigen, die nicht sofort aufstiegen oder mehr verdienten (25 bzw. 31 %), blieben möglicherweise nach der Fortbildung in ihrer Firma, die einfach keine höhere Position zu vergeben hatte. Vielleicht bewarben sie sich zunächst erfolglos woanders. So eine Umfrage bildet immer nur eine Momentaufnahme ab, sodass davon auszugehen ist, dass auch diese Berufstätigen überwiegend etwas aus ihrem Abschluss machten, doch möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt. Die Fortbildungen schließen mit handfesten Zeugnissen wie dem Meisterbrief ab, die lebenslänglich zu besseren beruflichen Chancen führen. Daher lohnen sie sich praktisch immer.