Für alle diejenigen, die eine Ausbildung zur Feinoptikerin oder zum Feinoptiker anstreben, gibt es eine wichtige Neuigkeit: Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mitteilt, wird es zum 1. August eine neue Ausbildungsordnung geben.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse sind zukünftig auf der Grundlage von prozess- und produktbezogenen Daten zu analysieren, auszuwerten und zu optimieren.
- Es wird eine gestreckte Abschluss- und Gesellenprüfung geben. Das bedeutet, dass es im Zuge der Ausbildung zwei Prüfungszeitpunkte geben wird: einen nach der Hälfte und einen am Ende der Ausbildungszeit. Auch das Ergebnis der ersten Prüfung zählt zur Abschlussnote.
Die neue Prüfungsordnung wurde vom BIBB im Auftrag der Bundesregierung modernisiert.
Feinoptikerinnen und Feinoptiker sind vor allem in der Herstellung von Mess- und Vergrößerungstechnik wie zum Beispiel Mikroskopen, Kameras und Ferngläsern, aber auch im Bereich der Halbleiterfertigung tätig.
Die Anzahl der Auszubildenden in diesem Beruf ist recht gering. Zuletzt wurden rund 350 Fachkräfte zur Feinoptikerin bzw. zum Feinoptiker ausgebildet. Die beruflichen Perspektiven und die Übernahmechancen der Auszubildenden in diesem Beruf sind angesichts des Fachkräftemangels in diesem Bereich und der wachsenden Halbleiterindustrie in Deutschland sehr gut.
Es stehen diverse Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung wie zum Beispiel zum Feinoptikermeister / zur Feinoptikermeisterin sowie zum Industriemeister / zur Industriemeisterin mit der Fachrichtung Optik.