Zwischenzeugnis: Soll ich eines beantragen?

Zwischenzeugnis: Soll ich eines beantragen?

Professionell bewerben | 07.02.2019

Viele Arbeitnehmer möchten wissen, wie gut sie ihren Job machen. Diese berechtigte Frage lässt sich relativ einfach mit einem Zwischenzeugnis klären. Allerdings könnte ein Vorgesetzter in der Bitte um dieses Zeugnis Wechselabsichten wittern. Erfahren Sie hier, wie Sie deshalb dieses Zeugnis geschickt beantragen und wann ein Anspruch darauf besteht.

Warum erregt das Zwischenzeugnis Verdacht?

Es ist leider wahr: Die Anforderung eines Zwischenzeugnisses erregt oft Verdacht. Der Personalchef wird sofort bei Ihnen Wechselabsichten vermuten. Sie müssen damit rechnen, dass man Sie dementsprechend befragt. Selbst wenn keine Fragen kommen, klingeln bei Ihrem Arbeitgeber die Alarmglocken. Eine gängige Meinung lautet, dass Arbeitnehmer, die nach einem Zwischenzeugnis fragen, auf dem Absprung sind und sich womöglich schon mitten im Bewerbungsprozess bei anderen Unternehmen befinden. Wozu brauchen sie sonst ein Zwischenzeugnis? Dieser Grund ist tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Daher müssen Sie dem Personalchef und/oder dem Arbeitgeber diesen Verdacht nachsehen. Allerdings gibt noch viele weitere Anlässe, aus denen Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordern. Der eingangs genannte Wunsch, ein ehrliches Feedback zur eigenen Leistung zu erhalten, dürfte der wichtigste dieser Gründe sein.

Können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen?

Nein, Sie haben keinen generellen gesetzlichen Anspruch darauf. Damit unterscheidet es sich vom regulären Arbeitszeugnis beim Ausscheiden aus der Firma, auf das Sie ein Recht haben und das Sie nötigenfalls erzwingen können. Bringen Sie trotzdem Ihr “berechtigtes Interesse“ ins Spiel und versuchen Sie, Ihren Anspruch zu begründen. Dieser mag nicht justiziabel (rechtlich durchsetzbar) sein, doch er kann Ihren Chef überzeugen. Beispiele wären:

  • Sie erhalten einen neuen Chef – in der Regel einen neuen Abteilungs- oder Bereichsleiter. Das ist ein guter Grund,  ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Sie können nicht wissen, wie gut Sie mit dem neuen Vorgesetzten zurechtkommen. Doch wenn Ihr alter Chef Sie gut benotet, haben Sie schon mal eine sehr gute Ausgangsbasis. Fehlt so ein Zeugnis, könnten Ihre Leistungen der vergangenen Jahre unter den Tisch fallen.
  • Sie wechseln intern die Position. Sollte das mit einer Änderungskündigung verbunden sein, haben Sie juristischen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auch wenn Sie die Firma nicht verlassen. Dieses Zeugnis sichert Sie ab, falls es auf Ihrer neuen Stelle Schwierigkeiten gibt. Sie können dann begründen, dass Sie bislang Ihre Aufgaben zufriedenstellend erledigt haben. Außerdem können Sie gut einschätzen, wie Sie momentan beurteilt werden und welche Chancen und Risiken auf Sie zukommen. Sollten Sie beispielsweise gekündigt werden oder selbst kündigen, kann das endgültige Arbeitszeugnis nicht gravierend von dem abweichen, das Sie zwischenzeitlich erhalten haben.
  • Bei einer Beförderung sollten Sie ebenfalls ein Zwischenzeugnis verlangen. Sie brauchen eine Bescheinigung zu Ihren bisherigen Leistungen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie auf Ihrer neuen Position mit vielen neuen, teilweise gänzlich anderen Aufgaben betraut werden. Das Zeugnis ist dann ein guter Nachweis Ihrer Erfahrungen und Ihrer bisherigen Leistungen.
  • Sie streben eine Weiterbildung an und brauchen oder möchten zu diesem Zweck benotet und beurteilt werden. Fordern Sie ruhig ein Zwischenzeugnis an! Dieser Grund wirkt überzeugend und beruhigt natürlich Ihren Chef, der Ihre Initiative sicher zu schätzen weiß. Darüber hinaus verlangen manche Fortbildungsstätten so ein Zeugnis, das ist auch allgemein bekannt.
  • Sie nehmen sich eine Auszeit: Die Elternzeit und auch ein Sabbatical schafft einen Pausenmodus für Sie, der das Zeugnis für Ihre Rückkehr sehr wichtig machen könnte. Darüber hinaus könnten sich im Zuge Ihrer Auszeit Ihre Pläne ändern. Vielleicht möchten Sie danach etwas gänzlich anderes machen und kehren daher nicht zu Ihrem Arbeitgeber zurück. Sie brauchen dann ein Zeugnis und würden es bei einer Kündigung auch erhalten, doch mit dem zeitlichen Abstand zu Ihren letzten Beschäftigungstagen kann sich niemand mehr so recht an Ihre wirklichen Leistungen erinnern. Das ist ein guter Grund, schon jetzt das Zwischenzeugnis zu verlangen.

Wenn Sie lange keine Beurteilung bekamen, würde das ebenfalls sehr gut Ihre Bitte um ein Zwischenzeugnis begründen. Dieses kann die Basis für das endgültige Arbeitszeugnis sein, wenn Sie sich wirklich einmal verändern möchten.

Bei einem angekündigten Übergang Ihres Betriebes dürfte die zuständige Personalabteilung wechseln. Es ist nicht klar, ob die neue Abteilung Ihre früheren Leistungen richtig beurteilen kann. Fordern Sie daher das Zeugnis an.

Sollten Sie wirklich den Arbeitgeber wechseln, benötigen Sie natürlich ein Arbeitszeugnis, und zwar schon im Zuge Ihres Bewerbungsprozesses. Sie könnten schon da Zwischenzeugnis verlangen. Doch wenn Ihnen das zu heikel ist, dann setzen Sie lieber auf Referenzen.

Wann sollten Sie das Zwischenzeugnis beantragen?

Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt, wenn Sie ein Zwischenzeugnis beantragen möchten. Am besten vereinbaren Sie hierfür ein Mitarbeitergespräch mit der Personalabteilung und/oder Ihrem Vorgesetzten. Dann können Sie das Thema direkt ansprechen und einen der erwähnten Gründe anführen. Ihr Chef dürfte Sie anschließend über eine geraume Zeit genauer beobachten, weil er Sie als Mitarbeiter halten möchte. Stellen Sie daher klar, dass es Ihnen wirklich nur um ein echtes Zwischenzeugnis geht.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.