Absage Bewerbung: So können Sie sogar daraus lernen

Absage Bewerbung: So können Sie sogar daraus lernen

Professionell bewerben | 22.09.2022

Wenn Sie eine Bewerbung einreichen, ist es immer enttäuschend, eine Absage zu erhalten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Absage als Chance zu nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern und sich für künftige Bewerbungen zu empfehlen. Hier sind einige Tipps, wie Sie mit einer Absage umgehen können und auch Lehren für künftige Bewerbungen ziehen können.

Absageschreiben: Was haben Sie zu erwarten?

Eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle zu schreiben nimmt viel Zeit in Anspruch, die mit gepflegten Bewerbungsunterlagen und einem gut geführten Lebenslauf einen ersten positiven Eindruck beim Personaler verschafft. Im besten Fall enden die Bewerbungen mit einer Einladung zum Gespräch oder einer Zusage für den Job, der einen neuen Weg in der Karriere bedeutet. Doch es kommen auch Schreiben beim Kandidaten an, die lauter Absagen beinhalten. Schlechte Nachrichten ziehen manch einen Bewerber herunter und nehmen ihm die Motivation, weitere Bewerbungen zu verfassen.

Absagen nach der Bewerbung sind für beide Seiten ein heikles Thema: Sowohl der abgelehnte Kandidat als auch der Personaler haben es nicht leicht, mit der Situation umzugehen. Enttäuschung, eine geringe Wertschätzung oder Wut sind nur einige Emotionen, die der Bewerber für kurze Zeit empfindet.

Absagen aus den Bewerbungen sind nicht immer etwas Schlechtes: Sie machen Ihnen deutlich, woran Sie zu arbeiten haben. Nicht immer liegt es an Ihnen oder an Ihren Qualifikationen, sodass eine Absage nie persönlich zu nehmen ist.

Was eine Absage für Sie konkret bedeutet, welche Schlüsse Sie daraus ziehen und ob Sie sich trotzdem beim Personaler bedanken sollten, zeigt der nachfolgende Artikel.

Wann kann ich mit einer Zu- oder Absage rechnen?

Der Bewerbungsprozess ist ein Ablauf, der sich bei vielen Bewerbungen wiederholt. Zunächst ist die Motivation vorhanden, sich auf eine ausgeschriebene Stelle hin zu bewerben. Ist die Bewerbung des potenziellen Arbeitnehmers ansprechend für den Personaler, findet meistens ein Vorstellungsgespräch statt. Nach dem Gespräch erhält der Kandidat eine Zu- bzw. eine Absage. In manchen Fällen kommt der Zwischenschritt des Probearbeitens hinzu, damit sich beide Seiten ein besseres Bild voneinander und den gestellten Erwartungen machen können.

Dieser stufenweise Ablauf kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Denn nicht nur ein Kandidat stellt sich dem Unternehmen vor, sondern unzählige. Das gilt sowohl für ausgeschriebene Stellen als auch für Initiativbewerbungen.

In der Regel erhält der Kandidat bereits nach rund drei Wochen Bescheid, ob er für ein Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Andernfalls bekommt er direkt eine Absage zugesandt. Das erfolgt meistens auf gleichem Weg wie die Bewerbung eingegangen ist, also bei schriftlichen Bewerbungen kommen die Absagen postalisch und Bewerbungen per E-Mail elektronisch beim Bewerber an.

Hat der Kandidat sich in einem Gespräch präsentieren dürfen, kann die Zu- oder Absage weitere Zeit in Anspruch nehmen. Der Personaler lädt andere Kandidaten ein, um die passende Wahl zu treffen. Hat er sich entschieden, erhalten Sie in wenigen Wochen gute oder schlechte Nachrichten von ihm.

Wie ist eine Bewerbungsabsage formuliert und aufgebaut?

Absagen für Bewerbungen zu formulieren sind keine leichte Aufgabe: Nachdem sich der Personaler für oder gegen einen Kandidaten entschieden hat, geht es nun darum, den Bewerbern eine Rückmeldung zu geben. In einem Schreiben muss er dem Bewerber mitteilen, dass es leider nicht für die besagte Stelle reicht.

Der Personalchef verwendet dafür bestimmte Textbausteine oder er schaut sich nach den gängigen Mustern um, die im Personalwesen üblich sind.

Zunächst einmal wird er sich für Ihre Mühe bedanken, die Sie mit der Einreichung der Unterlagen gehabt haben.
Danach folgt die konkrete Absage, die unmissverständlich klar macht, dass Sie nicht weiter im Rennen um die besagte Stelle sind.
Zum Schluss wird sich der Personaler noch einmal bedanken und Ihnen alles Gute auf dem weiteren Weg wünschen. Höflichkeit ist das oberste Gebot bei Absagen von Bewerbungen, um den guten Ruf des Unternehmens zu bewahren.

Bei der Auswahl des passenden Kandidaten gilt das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(kurz: AGG). Damit soll die Rechtssicherheit hergestellt werden, um Diskriminierung zu vermeiden. Seit 2006 ist das Gesetz gültig, das auch nach der Einstellung des Bewerbers mindestens für die Dauer der Probezeit greift.

Bewerber dürfen allgemein gesehen laut AGG aufgrund

  • ethnischer Gründen,

  • des Geschlechts,

  • der Religion bzw. der Weltanschauung,

  • Beeinträchtigungen wie Behinderungen oder chronischen Krankheiten,

  • des Alters

  • oder der sexuellen Orientierung

keine Absagen erhalten. Die Absagegründe für die einzelnen Bewerbungen müssen daher anderen Ursprungs sein.

Warum ist eine Bewerbungsabsage in der Regel so allgemein formuliert?

Um den Bewerbungsprozess so zügig wie möglich abzuschließen, werden häufig allgemeine Absagen erteilt. Das hat für den Personalchef enorme zeitliche Vorteile, für den Bewerber sind sie allerdings von Nachteil. Denn er erhält keine konkreten Absagegründe, die ihm bei anderen Bewerbungen weiterhelfen.

Versetzen Sie sich doch einmal in die Position des Personalers, der eine schwierige Entscheidung treffen muss.
Welcher Kandidat ist geeignet für die ausgeschriebene Stelle und wie erkennt er es anhand der Bewerbungsunterlagen?

Denn bei Bewerbungen ist das Schriftliche und das Gespräch meist ausschlaggebend darüber, ob ein Bewerber passend erscheint oder nicht. Wie die Praxis aussieht, wissen alle Beteiligten erst nach einiger Zeit.

Der zeitliche Druck ist im Personalwesen sehr hoch, da die Stelle schnell zu besetzen ist. Zudem warten alle Bewerber auf eine Zu- oder Absage, um die Karriere und das Leben weiter zu planen.
Das bereits erwähnte AGG erschwert dem Personalchef seine Position: Sofern er eine Aussage zur Absage gibt, muss er diese gut begründen - und das ohne eines der sechs Merkmale des AGGs zu nennen. Darum werden Absagen bei Bewerbungen häufig allgemein gehalten, um keinen Fehltritt zu leisten.

Muss die Absage einen Grund enthalten?

Ein Personalchef muss nicht begründen, warum er dem Bewerber absagt. Auch, wenn eine Begründung der Absage für viele Bewerber sehr hilfreich wäre, gibt es keine Begründungspflicht für den Arbeitgeber. 

Sollte ich auf eine Absage reagieren?

Der Höflichkeit wegen ist es immer ratsam, auf ein Schreiben zu reagieren. Eine Rückmeldung über das Bedauern der Absage kommt gut an und bleibt bei manchen Personalern im Gedächtnis.

Der Vorteil daran ist, dass Sie an sich arbeiten und später erneut eine Bewerbung einreichen können. Sind Sie dem Personalchef freundlich mit einem positiven Gefühl im Erinnerung geblieben, haben Sie zu einem späteren Zeitpunkt womöglich bessere Chancen.

Ist ein anderer Bewerber abgesprungen und Sie sind die nächste Wahl, ist es gut, wenn Sie sich bereits im Vorfeld höflich für die Absage bedankt haben. Die freundlichen Formulierungen halten Ihnen die Tür im Unternehmen offen, sind allerdings mit mehr Arbeit und ggf. Portokosten verbunden.

Sollte ich nach einem Feedback fragen?

Sofern Sie auf die Absagen der Bewerbungen schriftlich reagieren, können Sie in den Formulierungen nach einem Feedback fragen.

Ein Beispiel:

Sehr geehrter Herr Müller,

mit Bedauern habe ich Ihre Absage zu meiner Bewerbung für die ausgeschriebene Stelle als Hotelfachfrau zur Kenntnis genommen und bedanke mich für Ihre Mühe.

Für mein berufliches Weiterkommen würde ich mich freuen, wenn Sie mir ein kurzes Feedback zu meiner Bewerbung und die Gründe für das Bewerbungsabsagen geben. Neben meinen Talenten und Qualifikationen bin ich stets bemüht an mir zu arbeiten.

Gerne können Sie mich telefonisch kontaktieren und meine Daten für eine ähnliche Position speichern.

Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

Erika Mustermann

Mögliche Gründe für eine Absage

Die Gründe für eine Absage in Bewerbungen sind sehr vielseitig: Manch einem Bewerber fehlt es an

  • Talenten,

  • Fähigkeiten

  • oder den entsprechenden Qualifikationen,

die für die Stelle notwendig sind.

  • Unvollständige Unterlagen,
  • Lücken im Lebenslauf oder
  • eine zu hohe Gehaltsvorstellung

sind weitere Gründe für eine Absage. Diese Beispiele führen häufig bereits vor dem Einladen zum Vorstellungsgespräch dazu, dass eine schriftliche oder telefonische Absage erfolgt.

Wertvolle Tipps: Wie gehe ich mit einer Absage um?

Haben Sie eine Absage erhalten für einen Job, den Sie unbedingt haben wollten? Nehmen Sie das Ganze nicht zu persönlich und arbeiten Sie an Ihren Fehlern. Führen Sie eine Selbstreflexion durch und machen Sie sich bewusst, woran es gescheitert ist.

Gehen Sie Ihre Unterlagen noch einmal durch und überprüfen Sie stets die Bewerbungsfrist. Diese sollte niemals verstreichen, da dies ein weiteres Kriterium für eine Absage darstellt.

Sehen Sie das Positive darin und versuchen Sie es erneut bei einem ähnlichen Unternehmen.

Und wenn Sie absagen wollen?: So formulieren Sie eine Absage

Sie möchten selbst eine Absage erteilen? Dann bleiben Sie stets sachlich und höflich, um Ihren guten Ruf nicht zu beschädigen.

Anhand von Mustern formulieren Sie eine gute Absage, die den Zweck erfüllt. Ihre Gründe für die Absage sind ebenfalls nicht zu einen, sodass Sie allgemein bleiben können.

Verwenden Sie die üblichen Standardfloskeln wie eine klassische Anrede und ein Grußwort mit Ihrem Namen. Dazwischen teilen Sie mit, dass Sie sich über ein Vorstellungsgespräch oder über die Stelle gefreut hätten. Leider müssen Sie das Angebot jedoch ausschlagen.

Wer mag, führt an dieser Stelle die Gründe für die Absagen an. Das ist allerdings kein Muss.

Fazit: Nach der Absage ist vor der (nächsten) Bewerbung

Absagen nach Bewerbungen sind auf den ersten Blick demotivierend.
Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand und machen Sie das Beste daraus:

  • Schreiben Sie einen Dankesbrief mit der Bitte um ein Feedback,

  • schauen Sie sich Ihre Unterlagen noch einmal an

  • und bewerben Sie sich weiter.

Mit etwas Mühe, Glück und Geduld wird Ihnen in naher Zukunft ein Personaler mitteilen, dass Sie eine Festanstellung erhalten.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.