Anerkennungsjahr: Bewerbung, Ablauf & Gehalt im Berufspraktikum

Anerkennungsjahr: Bewerbung, Ablauf & Gehalt im Berufspraktikum

Berufsleben | 18.04.2024

In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es das sogenannte Anerkennungsjahr für Erzieher bzw. nach einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit. Dieses Anerkennungsjahr – auch Berufspraktikum genannt – ist also erforderlich, um die staatliche Anerkennung im jeweiligen Berufsstand erwerben zu können. Lesen Sie hier alles Wichtige zur Bewerbung, zum Ablauf sowie zur Vergütung des Berufspraktikums.

Das Wichtigste zum Anerkennungsjahr im Überblick

  • Das Anerkennungs- oder auch Berufsanerkennungsjahr ist auch unter der Bezeichnung „Berufspraktikum“ bekannt.
  • Es beschreibt die berufspraktische Tätigkeit, die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in einigen Bundesländern in Deutschland nach dem Studium absolvieren müssen, um die staatliche Anerkennung in ihrem jeweiligen Berufsstand erwerben zu können.
  • Die Absolventen müssen sich selbstständig auf eine Stelle bewerben.
  • Auch Absolventen aus pflegenden oder pädagogischen Berufen wie zum Beispiel Erzieher in einer Kita oder Heilerziehungspfleger müssen das Berufsanerkennungsjahr ableisten, um die staatliche Anerkennung zu erhalten.
  • Während des Berufspraktikums erhalten die Praktikanten eine Vergütung.
  • Wird das Berufspraktikum in einer Vollzeitbeschäftigung abgeleistet, dauert es 12 Monate. Während dieser Zeit sind die Praktikanten 30 bis 40 Wochenstunden in der entsprechenden Einrichtung tätig.

Was ist eigentlich das Anerkennungsjahr und was hat es für einen Nutzen?

Das Anerkennungsjahr kommt hauptsächlich bei Berufen im (sozial-)pädagogischen Fachbereich vor, also etwa nach der schulischen Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher, aber auch nach dem Studiengang Soziale Arbeit. Mit diesem Praxisjahr wird die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen und der Abschluss „staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher“ bzw. „staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ erworben.

Gleichzeitig soll dieses Praxisjahr eine Brücke zwischen der Schulausbildung (Studium) sowie dem Berufsleben schlagen. Die angehenden Erzieher und Sozialarbeiter sollen die Möglichkeit haben, praktische Berufserfahrungen zu sammeln und unter fachmännischer Anleitung Verantwortung zu übernehmen. Die theoretischen Fachkenntnisse aus der Fachschule oder der Universität werden in der Praxis angewendet, weiter geübt und vertieft. Auf diese Weise wird den Absolventen der Berufsstart wesentlich erleichtert.

Ablauf des Berufspraktikums im Detail

Vorbereitung und allgemeiner Berufspraxisjahrablauf

  • Bevor das Anerkennungsjahr begonnen werden kann, müssen die Auszubildenden der Fachakademien und Fachschulen die Prüfungen mit einem bestimmten Notendurchschnitt bestehen.
  • Das Berufspraktikum wird ebenfalls mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen, die im Allgemeinen einen Praxisbezug zur 12-monatigen Tätigkeit in der (sozial-)pädagogischen Einrichtung hat.
  • Die angehenden Absolventen müssen in der Regel ein wissenschaftliches Fachgespräch (Kolloquium) sowie eine schriftliche und/oder mündliche Abschlussprüfung ablegen.
  • Nach dem erfolgreichen Beenden des Praxisjahres sowie nach dem Bestehen aller wichtigen Prüfungen dürfen die Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher/Heilerziehungspfleger oder Sozialpädagoge“ führen. Ab sofort dürfen sie dann als Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Kindergärten oder Heimen arbeiten.
  • Nach dem Berufspraxisjahr erhalten die Absolventen ein Abschlusszeugnis mit allen praktischen und schulischen Endnoten sowie eine Urkunde für die staatliche Anerkennung.

Bewerbung für das Berufspraktikum

Das Anerkennungsjahr müssen Berufspraktikanten in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolvieren. Diese befindet sich im Allgemeinen innerhalb eines bestimmten Entfernungsradios ausgehend von der jeweiligen Fachakademie/Fachschule.

  • Die Berufspraktikanten müssen sich bei der entsprechenden Institution selbst bewerben. In der Regel können die Berufsfachschulen oder Universitäten Auskunft darüber geben, welche Einrichtungen Stellen für das Praktikum anbieten.
  • Grundvoraussetzung ist, dass die Berufspraktikanten in der jeweiligen Einrichtung in Vollzeit tätig sein können, das bedeutet 30-40 Wochenstunden. Darüber hinaus müssen in der Einrichtung Kinder und/oder Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren betreute werden. Auch muss sich eine pädagogische Fachkraft bereit erklären, die fachliche Anleitung der angehenden Sozialpädagogen oder Erzieher zu übernehmen.
  • Die Bewerbung für die Stelle im Anerkennungsjahr muss alle Informationen umfassen, die sonst auch in einer Bewerbung eingebunden werden, das heißt konkret Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse sowie alle weiteren relevanten Zertifikate.
  • Mit der Praxisstelle wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. In diesem werden nicht nur Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Vergütungshöhe geregelt, sondern auch Ziele der berufspraktischen Ausbildung festgehalten. Der Ausbildungsvertrag muss auch der Stelle vorgelegt werden, die nach dem erfolgreichen Abschluss die staatliche Anerkennung ausspricht.

Tipp für die Bewerbung: Viele Institutionen schreiben auch spezielle Stellenangebote für das Berufspraxisjahr aus. Es lohnt sich durchaus, telefonisch bei verschiedenen Praktikumsbetrieben anzufragen und auch bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit zu schauen. Auch in lokalen Zeitungen können sich Stellenangebote finden, auf die Sie sich bewerben können.

Anerkennungsjahr zum staatlich anerkannten Erzieher

  • Dauer des Praxisjahres für angehende Erzieher und Erzieherinnen

Im Allgemeinen dauert das Anerkennungsjahr für Erzieher ein Jahr. In einigen Bundesländer kann die Dauer des Berufspraxisjahres auf ein halbes Jahr verkürzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die künftigen Erzieher bereits vor dem Ausbildungsbeginn über einen längeren Zeitraum hinweg in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig waren. Sie müssen also über eine entsprechende Berufserfahrung verfügen.

In einigen Ländern kann das Anerkennungspraktikum vollständig ausfallen, wenn im Vorfeld der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher bereit eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung – beispielsweise zum Kinderpfleger – absolviert wurde.

Einige Fachschulen bieten ihren Absolventen die Möglichkeit, die Berufsanerkennung auch in Teilzeit zu absolvieren. In diesem Fall verlängert sich die Dauer um weitere 12 Monate, denn die Mindestanzahl der abgeleisteten Praxisstunden muss in jedem Fall erreicht werden.

Das Berufspraktikum muss generell nicht zwangsläufig nach dem Abschluss der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher durchgeführt werden, in einigen Bundesländern gibt es jedoch bestimmte Fristen als Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der gesamten Ausbildung. Innerhalb dieser festgelegten Fristen muss also das Anerkennungsjahr erfolgreich abgeleistet werden.

  • Ablauf des Anerkennungsjahres für Erzieher

Während der Praxiszeit in der pädagogischen Einrichtung werden die erlernten Kenntnisse angewendet. Wird das Anerkennungsjahr beispielsweise im Kindergarten absolviert, so betreuen die Berufspraktikanten beispielsweise eine eigene Gruppe. Die Aufsicht obliegt einem aber nicht allein. Die Berufspraktikanten zählen im Grunde wie eine Kinderpflegerin bzw. ein Kinderpfleger, was bedeutet, dass die Betreuung einzelner Kindergruppen gar nicht allein übernommen werden darf.

Während Ihrer Praxiszeit in der Kindertageseinrichtung oder Sozialstelle werden Sie weiterhin von der ausbildenden Fachschule begleitet. Auf diese Weise lässt sich das erlernte Wissen noch weiter vertiefen. Der Schulbesuch ist dann zum Beispiel einmal wöchentlich möglich oder alternativ auch in einem anderen Rhythmus. Für Ihre persönliche Weiterentwicklung erhalten Sie auch spezielle pädagogische Aufgaben, die Sie in Ihrem Anerkennungsjahr umsetzen. Zudem erwarten Sie in Ihrer Einrichtung Besuche von Lehrern, die Ihre Arbeit beobachten und bewerten.

  • Wo kann das Berufspraktikum absolviert werden?

Das 12-monatige Anerkennungsjahr kann – abhängig von dem Beruf, den Sie erlernen – in unterschiedlichen sozialen Einrichtungen stattfinden, so beispielsweise in Bildungseinrichtungen wie:

  • Kindertagesstätte
  • Kinderhort
  • Städtische Kindertageseinrichtungen
  • Jugendheime
  • Nachmittagsbetreuung in Schulen
  • Anerkennungsjahr Vergütung

Das Anerkennungsjahr für die staatliche Anerkennung als Erzieher wird vergütet. Die angehenden Erzieherinnen und Erzieher befinden sich jedoch noch in der Ausbildung und erhalten somit nicht das volle Gehalt eines staatlich anerkannten Erziehers. Wie hoch das Gehalt im Einzelfall ausfällt, hängt zum einen vom Träger der jeweiligen Einrichtung ab. Auch die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Woche spielen eine Rolle.

In einer städtischen Einrichtung wie zum Beispiel der Caritas erhalten Berufspraktikanten bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden einen brutto Arbeitslohn von rund 1600 Euro pro Monat. Quelle: Ausbildung Erzieher (m/w/d) | Caritas Jobportal Oberbayern (caritas-nah-am-naechsten.de)

Das Gehalt ist – zumindest im öffentlichen Dienst – tariflich festgelegt, doch andere Träger orientieren sich an den Tarifvereinbarungen des Öffentlichen Dienstes.

Wichtig: Das Berufspraktikum wird nur bei klassischen, vollzeitschulischen Erzieherausbildungen abgeleistet! Die ersten beiden Ausbildungsjahre der klassischen Erzieherausbildung werden nicht vergütet. Allerdings können Studierende das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierbei handelt es sich um eine monatliche Studienförderung mit hohen Freibeträgen, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Im Rahmen der sogenannten PiA-Ausbildung (praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher) sind die angehenden Erzieherinnen und Erzieher vom Ausbildungsbeginn an in einer sozialen Einrichtung angestellt und erhalten dort auch eine monatliche Vergütung, die mittlerweile ebenfalls tariflich geregelt ist.

Weitere Informationen zu Einstiegsgehalt und monatliche Vergütung nach TVöD: Erzieher*innen Gehalt nach TVöD (Entgeldtabelle 2023) (erzieherin-ausbildung.de)

Anerkennungsjahr – Studiengang Soziale Arbeit

  • Dauer des Praxisjahres für angehende Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

In der Regel dauert das Anerkennungsjahr ein Jahr. Mit der Umstellung auf den Bachelorabschluss haben die Studienabsolventen die Möglichkeit, das Anerkennungsjahr auf ein halbes Jahr zu verkürzen. Viele Praxisstellen erwarten von ihren Berufspraktikanten jedoch ein volles Jahr Tätigkeit, damit eine Vergütung ausbezahlt wird.

  • Ablauf des Berufspraktikums

Innerhalb des Anerkennungsjahres werden neben der berufspraktischen Tätigkeit auch vereinzelte Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule besucht. Über die Berufspraktikumszeit wird ein Praktikumsbericht angefertigt. Am Ende der berufspraktischen Arbeit müssen Berufspraktikanten an der Fachhochschule noch eine mündliche Prüfung über das Anerkennungsjahr ablegen. Nach dem erfolgreichen Abschluss wird dem Absolventen die staatliche Anerkennung verliehen.

  • Wo kann das Anerkennungsjahr für Soziale Arbeit absolviert werden?

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen arbeiten überall dort, so die Betreuung, Beratung sowie die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in komplexen sozialen Lebenslagen im Fokus steht. Mögliche Arbeitsfelder sind:

  • Kinderheime
  • Jugendheime
  • Seniorenheime
  • Sozialämter
  • Gesundheitsämter
  • Jugendämter.
  • Vergütung des Anerkennungsjahrs für Sozialpädagogen

Studierende, die nach ihrem Bachelorabschluss noch ein Anerkennungsjahr zum staatlich anerkannten Sozialpädagogen absolvieren müssen, haben einen Vergütungsanspruch. Dieser gilt jedoch nur in den Bundesländern, in denen das Praxisjahr auch verpflichtend ist. Sozialpädagogen, die das Anerkennungsjahr im öffentlichen Dienst ableisten, werden nach Tarifverordnung bezahlt und können mit einem Monatsbruttolohn von rund 1.826 Euro rechnen.

(Quelle: https://www.medi-karriere.de/medizinische-berufe/sozialpaedagoge-gehalt/)

FAQ – häufige Fragen

Wann startet das Anerkennungsjahr in den Kitas?

Der Beginn des Berufspraxisjahres ist von einem Bundesland zum nächsten verschieden. Im Allgemeinen sind die Einstellungstermine zwischen dem 1. Juli sowie dem 1. September des jeweiligen Jahres.

Kann das Anerkennungsjahr verkürzt werden?

Grundsätzlich dauert das Anerkennungsjahr exakt ein Jahr. Haben Sie im Vorfeld jedoch bereits eine andere Ausbildung absolviert, kann die Praxisphase verkürzt werden. Informieren Sie sich in einem solchen Fall schon vorher bei der Fachschule, bei der Sie Ihre Ausbildung absolvieren.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.

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