So entwickelt sich der Mindestlohn 2024

So entwickelt sich der Mindestlohn 2024

News | 19.02.2024

Auch im Jahr 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn steigen – allerdings nicht so stark wie zuletzt.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Eine weitere Erhöhung ist für das Jahr 2025 geplant – wieder um 41 Cent auf dann 12,82 Euro. Das ergibt sich aus dem entsprechenden Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023.

Die Erhöhung des Mindestlohns fällt vergleichsweise gering aus, nachdem es im Oktober 2022 eine Erhöhung von 10,45 Euro auf 12 Euro gegeben hatte. In der Begründung der Mindestlohnkommission heißt es dazu, man habe verschiedene Faktoren wie zum Beispiel die starke Inflation aber auch die schwache wirtschaftliche Entwicklung bei der Anpassung berücksichtigt. Durch die Anpassung sei für die Unternehmen eine verkraftbare Erhöhung der Lohnkosten gegeben. Gleichzeitig würden sich dadurch die Einkommen der Beschäftigten stabilisieren.

Die Mindestlohnkommission setzt sich aus jeweils drei stimmberechtigten Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen. Die jeweiligen Spitzenorganisationen schlagen die Teilnehmer vor, und die Bundesregierung beruft diese in das Gremium. Der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, der nur in Pattsituationen abstimmt, wird auf gemeinsamen Vorschlag von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite berufen. Die amtierende Vorsitzende ist Christiane Schönefeld. Sie ist Juristin und ehemaliges Vorstandsmitglied der Agentur für Arbeit.

Auswirkungen für Minijobber

Für Minijobber bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns, dass sich die Geringfügigkeitsgrenze automatisch erhöht. Das ist die maximale Höhe des monatlichen Lohns bzw. Gehalts, das ohne Sozialversicherungspflicht ausbezahlt werden kann.

  • Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich.
  • Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro auf 556 Euro monatlich.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 wächst die Geringfügigkeitsgrenze automatisch mit dem Mindestlohn. Man spricht daher auch von einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze. Sie berechnet sich aus dem Betrag, den ein Arbeitnehmer monatlich bei zehn Wochenstunden und dem Mindeststundensatz verdient. Die Geringfügigkeitsgrenze wird anhand dieser Formel berechnet:

Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn * 130) / 3.

Aktuell liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei (12 Euro * 130) / 3 = 520 Euro.

Innerhalb der EU gibt es deutliche Unterschiede bei den Mindestlöhnen. Sie reichen von 2,41 Euro in Bulgarien bis zu 13,80 Euro in Luxemburg. Deutschland hat derzeit innerhalb der EU den zweithöchsten Mindestlohn.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.

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