Meisterpflicht im Handwerk:  Wiedereinführung in 12 Berufen

Meisterpflicht im Handwerk: Wiedereinführung in 12 Berufen

Berufsleben | 08.03.2024

Wer sich in einem Handwerksberuf selbstständig machen will und auch Ausbilden möchte, benötigt einen Meistertitel in seinem Beruf. Mittlerweile gibt es jedoch auch immer mehr Ausnahmen von dieser Regel. Während vor einigen Jahren der Inhaber des Betriebs Meister sein musste, reicht es heute aus, einen Meister zu beschäftigen. Es wird unterschieden in Handwerksberufe, die eine Meisterpflicht haben, zulassungsfreie Handwerksberufe, ohne Meisterpflicht und handwerksähnliche Gewerbe.

Was ist die Meisterpflicht?

Die Meisterpflicht ist im Handwerk eine Art Marktzugangsbeschränkungen. Diese Beschränkung wurde bereits Mittelalter eingeführt und wurde im Laufe der Zeit immer mal wieder gelockert oder verstärkt. Seitdem die Handwerksordnung von 1953 eingeführt wurde, gilt dass nur ein Meister den „großen Befähigungsnachweis“ erfüllt und damit zur selbstständigen Ausübung des Handwerks berechtigt. Seitdem die Agenda 2010 von der damaligen Bundesregierung eingeführt wurde, gibt es noch 41 Berufsgruppen, die für die Selbstständigkeit einen Meisterbrief verlangen. Die Anzahl der meisterpflichtigen Handwerke wurde um mehr als 50 reduziert.

Warum Meisterpflicht?

Das wichtigste Argument der Befürworter vom Meisterzwang im Handwerk ist, dass durch den Meisterzwang eine höhere Qualität in der Arbeit der Handwerker erreicht wird. Immerhin sei es schwierig, für eine gute Qualität der Arbeit seiner Handwerker zu sorgen, wenn die eigene Qualifikation nicht ausreichend ist. Auch im Sinne der Verbraucher sei eine Qualitätssicherung im Handwerk erforderlich.

Zusätzlich erhalten Handwerker über Ihren Meisterbrief das gewisse Rüstzeug, das für einen Weg in die Selbstständigkeit erforderlich ist. Teilnehmer an der Meisterqualifikation werden auch in betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Führungserfahrung eingeführt, die für den betrieblichen Erfolg notwendig sind.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Meisterpflicht?

Die Einhaltung dieser Pflicht wird durch die zuständige Industrie- und Handelskammer überwacht.

Wo besteht eine solche Pflicht?

Es wird unterschieden zwischen

  • Handwerksberufen mit Meisterzwang
  • Handwerksberufen ohne Meisterzwang
  • handwerksähnlichen Gewerben.

Handwerksberufe mit Meisterzwang sind Maurer und Betonbauer, Zimmerer aber auch Bäcker und Konditoren. Ohne Meisterzwang können seit der Agenda 2010 der damaligen Bundesregierung die Berufe Raumausstatter, Uhrmacher oder auch Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ausgeübt werden. Zu den handwerksähnlichen Gewerben zählen beispielsweise Berufsgruppen wie Fahrzeugverwerter oder Kanalreiniger. Alle Berufe sind in den Anlagen A, B1, und B2 abschließend aufgelistet.

Alle Berufe der Anlage A haben die Voraussetzung einen Meistertitel zu besitzen für die Gründung eines Betriebs.  Das betrifft folgende Berufe:

  • Augenoptiker
  • Bäcker
  • Boots- und Schiffbauer
  • Büchsenmacher
  • Brunnenbauer
  • Chirurgiemechaniker
  • Dachdecker
  • Elektromaschinenbauer
  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Fleischer
  • Friseure
  • Gerüstbauer
  • Glasbläser und Glasapparatebauer
  • Glaser
  • Hörgeräteakustiker
  • Installateur- und Heizungsbauer
  • Informationstechniker
  • Kälteanlagenbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Klempner
  • Konditoren
  • Landmaschinenmechaniker
  • Kraftfahrzeugmechaniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker
  • Schornsteinfeger
  • Seiler
  • Steinmetze und Steinbildhauer
  • Straßenbauer
  • Stuckateure
  • Tischler
  • Vulkaniseure und Reifenmechaniker
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zahntechniker
  • Zimmerer
  • Zweiradmechaniker

Warum wurde die Meisterpflicht im Handwerk abgeschafft?

Die damalige Bundesregierung versprach sich mit ihrer Agenda 2010 und der damit verbundenen Aufweichung des Meisterzwangs mehr Unternehmensgründungen im Handwerk und einen größeren Wettbewerb in Deutschland. Zu dieser Zeit litt Deutschland unter einer hohen Arbeitslosigkeit.

Durch diese Agenda wurden insgesamt 53 Gewerke von der Pflicht eines Meisters befreit und selbst für alle weiteren Berufsgruppen wurden Ausnahmeregelungen geschaffen. Ausnahmen existieren zum Beispiel für Altgesellen und EU-Ausländer.

Seit dieser Agenda besteht die Pflicht einen Meister zu beschäftigen oder selbst zu sein nur noch in Gewerken, die bei mangelnder Qualität Gefahren für Leib und Leben auslösen können.

Wer hat die Meisterpflicht abgeschafft?

Abgeschafft wurde diese Pflicht von der Bundesregierung im Jahre 2004 im Zuge der Agenda 2010. Die rot-grüne Bundesregierung setzte diese Regelung gegen den Willen der betroffenen Verbände, der CDU / CSU sowie der FDP durch.

Weshalb soll es bald wieder die Meisterpflicht geben?

Die Wiedereinführung dieser Pflicht in verschiedenen Berufen im Handwerk ist eines der aktuellen Projekte der großen Koalition. Die Gründe für eine Wiedereinführung liegen im höheren Verbraucherschutz durch eine größere Qualität der zu erwartenden Arbeit der Handwerker. Zusätzlich soll die Leistungsfähigkeit in den betroffenen Berufen verbessert werden und nachhaltige und wettbewerbsfähige Strukturen im Handwerk geschaffen werden. Zusätzlich soll mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht die Integration ausländischer Fachkräfte besser gelingen.

Eine bessere Qualität des Handwerks lässt sich dadurch erwarten, dass die in der Anlage B genannten Berufe zurzeit ohne Meisterbrief ausgeübt werden können. Eine gute Ausbildung zu gewährleisten, ohne selbst die notwendigen Fachkenntnisse zu haben, ist fast unmöglich. Daher würden auch diese Berufe davon profitierten, wenn die Meisterpflicht wiedereingeführt wird. Denn durch diese Pflicht wäre eine bessere Ausbildung und damit ein besserer Nachwuchs in diesen Berufsgruppen möglich. Durch diesen Schritt erfolgt eine wichtige Qualitätssicherung des Handwerks in Deutschland.

Zusätzlich hat eine Studie gezeigt, dass die Handwerksberufe, die nun zu den zulassungsfreien Berufen zählen, die Ausbildungsleistung ihrer Betriebe verringert haben. Grund dafür könnte sein, dass solche Handwerksberufe, die zulassungsfrei sind, die hohen Kosten für eine Ausbildungsberechtigung scheuen und daher weniger ausbilden. Dieser negative Einfluss sollte sich mit der Rückkehr zur Pflicht eines Meisters umkehren.

In den Berufen des Fliesenlegers, Betonsteinherstellers oder auch Parkettlegers sowie bei den Raumausstattern wird die Rückkehr zum Meistertitel diskutiert. Insgesamt 12 Handwerke stehen vor der Wiedereinführung zur Pflicht eines Meisters.

Die Wiedereinführung dieser Pflicht ist von der großen Koalition aktuell für Anfang 2020 vorgesehen. Seit Oktober 2018 gibt es eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema, die auch die Gewerkschaften und Verbände befragt und in die Entscheidung einbindet.

Fazit

Die Wiedereinführung der Notwendigkeit einen Meister für die Selbstständigkeit in einigen Handwerksberufen zu verlangen, ist ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. Die Qualitätssicherung im Handwerk steht hierbei im Mittelpunkt.

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte die notwendigen Kenntnisse in fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht mitbringen. Auch für kleine Handwerksbetriebe gelten mittlerweile enorme Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Nur wer hierfür die richtige Qualifikation als Meister hat, kann diesen Herausforderungen, die mit dem Schritt in die Selbstständigkeit verbunden sind, trotzen und diese bestehen. Sei es als Fliesenleger oder als Bäcker, die Pflicht einen Meistertitel im Handwerk zu haben, ist unbedingt notwendig. Die mittelständischen Handwerke gelten als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und tragen maßgeblich zum Erfolg der Wirtschaft bei. Daher ist eine Sicherung der hohen Qualität unerlässlich.

Mit dieser Rückkehr steht die Qualitätssicherung der Wirtschaft des Handwerks im Mittelpunkt, die unbedingt gelten soll. Auch wenn die Gewerke keine Gefahren für Leib und Leben bedeuten, verlangen die Kunden einwandfreie Arbeiten.

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Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.