Werkstudent: Voraussetzungen & Vorteile für Studenten im Überblick

Werkstudent: Voraussetzungen & Vorteile für Studenten im Überblick

Berufsleben | 24.11.2023

Schlaue Studenten sorgen vor. Sie kombinieren geschickt Studium und Job mit einer Werkstudentenbeschäftigung. Eine Beschäftigung als Werkstudent ist mehr als nur ein Nebenjob und kann wegweisend sein für die gesamte berufliche Zukunft.

Studieren kostet Geld. Aber nicht alle Studenten können einen Bafög-Anspruch geltend machen oder haben wohlhabende Eltern, die ihnen das Studium finanzieren. Manche Studenten wollen mitunter gar nicht abhängig von einem Geldgeber, ob privat oder staatlich, sein. Dann sind sie häufig auf einen Nebenjob angewiesen.

Laut aktueller Studien müssen mehr als 80% aller Studierenden arbeiten, um für ihren Lebensunterhalt während des Studiums sorgen zu können. Es muss jedoch nicht immer der Aushilfsjob im Supermarkt oder in einer Bar sein. Immer mehr Studenten entscheiden sich für einen Job als Werkstudent, weil die beruflichen Möglichkeiten vielfältig und die finanziellen Vorteile lohnenswert sind.

Überblick: Das sind die Beschäftigungsmöglichkeiten für Studenten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Arbeitnehmer in einem Betrieb zu beschäftigen. Studenten, die allerdings ein Vollzeitstudium ausüben, können nicht noch nebenbei in Vollzeit arbeiten. Dann bieten sich folgende Beschäftigungsmöglichkeiten an:

  • Minijob/ geringfügige Beschäftigung
  • Praktikum
  • Nebenjob auf selbstständiger Basis
  • Tätigkeit als Werkstudent

Die Besonderheit der Werstudententätigkeit

Ein Werkstudent übt begleitend zu seinem Studium eine entlohnte Beschäftigung aus, die in der Regel an das Studienfach gebunden ist. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber sowohl für den Werkstudenten als auch für den Arbeitgeber empfehlenswert. Denn ein Werkstudentenjob kann zukunftsweisend sein und die berufliche Laufbahn ebnen.

Typische Tätigkeiten eines Werkstudenten

Ein Werkstudent darf überall da eingesetzt werden, wo kein Berufsabschluss oder keine spezifische Qualifizierung erforderlich ist. Assistierende Aufgaben wie Recherchieren, Informationen zusammenstellen, Datenaufbereitung, Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen oder Konferenzen, Hilfe bei der Erstellung von Präsentationen, Verkauf und Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen, Kundenakquise, Produktion und Entwicklung oder auch Support bei IT-Anwendungen gehören zu den typischen Aufgabenfeldern von Werkstudenten.

Gerade in der ständig wachsenden IT-Branche werden Werkstudenten gesucht und gern eingestellt. Gleiches gilt für die Finanz- und Versicherungsbranche. Aber auch im Ingenieurbereich und im Verwaltungswesen finden sich attraktive Werkstudententätigkeiten.

Einstellungsbedingungen für Werkstudenten

Um als Werkstudent arbeiten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein Werkstudent muss an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sein
  • das Studium muss in Vollzeit ausgeübt werden
  • die maximale Arbeitszeit während eines laufenden Semesters darf 20 Wochenstunden betragen
  • in den Semesterferien dürfen Werkstudenten auch mehr arbeiten
  • Werkstudenten dürfen maximal in 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Wochenstunden arbeiten
  • die Tätigkeit erfolgt begleitend zum Studium, das Studium hat immer Priorität
  • an vorlesungsfreien Tagen wie Wochenende oder auch nachts dürfen Werkstudenten auch mehr arbeiten (sofern es die Tätigkeit erfordert)

Werkstudenten können nicht sein:

  • Studenten, die sich im Urlaubssemester befinden
  • Studenten, die ein Fernstudium absolvieren
  • Studenten, die bereits das 25. Semester erreicht haben
  • Gasthörer oder Teilzeitstudenten

Der Unterschied zum 450€-Job: Mehr Geld für anspruchsvollere Tätigkeiten

Werkstudenten sind Teil des Personals eines Unternehmens. Für ihre Arbeitsleistung erhalten sie meistens ein branchenangemessenes Gehalt. Im Vergleich zu geringfügig Beschäftigen oder Praktikanten gehören sie zur Stamm-Belegschaft dazu und werden nicht nur sporadisch oder bei Bedarf eingesetzt.

Während ein Praktikant vorzugsweise berufliche Kenntnisse erlernen und in die Arbeitswelt hineinschnuppern soll, erbringen Werkstudenten vollwertige Arbeiten. Geringfügig Beschäftigte verrichten eher niederschwellige Tätigkeiten oder kleinere Aushilfsjobs, spezifisches fachliches Know-how wird meistens nicht verlangt und eine aufwändige Einarbeitung unterbleibt hier in der Regel.

Besonderheiten ergeben sich auch für Kranken- und Urlaubstage: Werkstudenten haben wie reguläre Arbeitnehmer auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, der sich nach der Anzahl ihrer geleisteten Arbeitstage errechnet. Dabei ist der gesetzliche Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte maßgeblich. Häufig muss der genaue Urlaubsanspruch wegen unterschiedlicher Arbeitszeiten individuell berechnet werden.

Im Vergleich zum Minijobber besteht für Werkstudenten ebenfalls ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ein genereller Kündigungsschutz sowie das Recht auf Elternzeit und Mutterschutz.

Die wichtigsten Fakten zum Thema "Werkstudent" im Überblick

Werkstudenten…

  • arbeiten in Teilzeit. Die Arbeitszeit kann in der vorlesungsfreien Zeit erhöht werden.
  • müssen weder in die Pflege- noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
  • identifizieren sich oft mit einem Unternehmen und sind deshalb auch länger als Praktikanten beschäftigt.
  • sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung krankenversichert. Das jährliche Einkommen darf allerdings festgelegte Obergrenzen nicht überschreiten.
  • müssen lediglich Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. Für Arbeitgeber ist das besonders lukrativ, denn sie müssen keine sonstigen Abgaben zur Sozialversicherung leisten.
  • erbringen eine vollwertige Arbeitsleistung, können in komplexen Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden und tragen damit dieselben Rechte und Pflichten wie reguläre Arbeitnehmer
  • zahlen weniger Steuern

Mehr als lukrativ: Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Die gute Nachricht gleich vorneweg: Werkstunden müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Es entfallen die nicht zu unterschätzenden Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Lediglich für die Rentenversicherung müssen Abgaben gezahlt werden. Übersteigt das Gehalt die 450 Euro-Grenze, müssen Arbeitgeber und Werkstudent jeweils zur Hälfte Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

Liegt das Entgelt unter 450 Euro oder beträgt es genau 450 Euro, zahlen die Arbeitgeber wie bei geringfügig Beschäftigten auch Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung, die allerdings etwas geringer ausfallen als bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Der Werkstudent kann selbst entscheiden, ob er auch etwas in die Rentenversicherung einzahlen will. Wenn er das nicht möchte, kann er sich von der Beitragszahlung auf Antrag befreien lassen.

Erleichterungen auch bei der Steuerlast

Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Teilzeitlohn, fällt aber gering aus. So bleibt in jedem Fall mehr Netto vom Brutto übrig. Die Lohnsteuergrenze liegt beim aktuellen jährlichen Freibetrag, derzeit sind das 9.744 Euro. Erst ein darüber hinaus gehender Lohn muss versteuert werden. In einer freiwilligen Steuererklärung können Werkstudenten Ausgaben steuerlich geltend machen.

In welcher Steuerklasse ein Werkstudent geführt wird, richtet sich nach dessen Familienstand. Danach richten sich dann auch Steuerfreibeträge und die Höhe der Lohnsteuer.

Gut krankenversichert als Werkstudent

Zwei Faktoren entscheiden darüber, wie Werkstudenten krankenversichert sind. Sind sie nicht älter als 25 Jahre, können sie weiterhin über die Familienversicherung versichert bleiben. Übersteigt das monatliche Gehalt den Betrag von aktuell 470 Euro, müssen sich die Studenten selbst krankenversichern und den Beitrag auch selbst zahlen.

Wer älter als 25 Jahre ist oder mehr verdient, kann sich in der studentischen Krankenversicherung für einen geringen Beitrag von 80 Euro versichern lassen. Fehlen hierfür die persönlichen Voraussetzungen, zum Beispiel weil schon mehr als fünfzehn Semester absolviert wurden, müssen sich Studierende regulär privat oder gesetzlich krankenversichern lassen.

Werkstudenten: Diese gesetzlichen Ansprüche haben sie

Werkstudenten profitieren vom sogenannten Werkstudentenprivileg und auch von einigen anderen gesetzlichen Ansprüchen.

Besteht ein Anspruch auf Mindestlohn?

Werkstudenten unterstehen dem Mindestlohngesetz. Von den meisten Firmen erhalten sie aber ohnehin einen höheren Stundenlohn. Je nach Branche, Region, Art des Studiums und dem Unternehmen selbst kann mit einem Stundenlohn bis zu 15 Euro gerechnet werden.

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,00 Euro (Stand 2023). Daran müssen sich alle Arbeitgeber halten, wenn sie mit seinem Studierenden einen Werkstudentenvertrag abschließen.

Anspruch auf BaföG?

Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf BAföG. Wer als Werkstudent eine jährliche Gehaltsobergrenze von 5.400 Euro nicht überschreitet, bekommt mitunter auch (weiterhin) staatliche Unterstützung. Höhere Gehälter werden auf einen festgestellten BAföG-Anspruch in jedem Fall angerechnet.

Anspruch auf Kindergeld?

Ein Kindergeldanspruch besteht für Werkstudenten bis zum 25. Lebensjahr. Grundsätzlich erhalten Werkstudenten, die sich in ihrer Erstausbildung befinden und nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, weiterhin Kindergeld.

Mehr als ein Nebenjob: Die Vorteile der Werkstudententätigkeit 

  • schon während des Studiums können umfangreiche praxisnahe Fähigkeiten im angestrebten Beruf gesammelt werden
  • Werkstudenten werden frühzeitig mit in unternehmerische Projekte eingebunden und profitieren langfristig davon
  • nach Beendigung des Studiums werden Werkstudenten oft direkt vom Unternehmen in eine höher bezahlte Festanstellung übernommen
  • Aufwertung des Lebenslaufs
  • Vereinbarkeit von theoretisch erworbenen Kenntnissen und praktischer Ausführung
  • Möglichkeiten des Networking
  • Aufbesserung des finanziellen Polsters durch ein solides Einkommen
  • Selbsttest: Passt das Studium wirklich zu den beruflichen Vorstellungen? Ist das der Traumberuf?
  • Werkstudenten verbleiben oft länger in einem Unternehmen und lernen unterschiedliche Arbeitsbereiche kennen

Vorteile auf beiden Seiten

Auch Arbeitgeber profitieren von Werkstudenten. Sie erhalten eine Nachwuchskraft, die sich fachlich stetig qualifiziert und direkt nach dem Studium direkt als festangestellter Mitarbeiter eingesetzt werden kann. So ersparen sich Unternehmen eine aufwendige Personalsuche und intensive Einarbeitungsphasen. Gleichfalls partizipieren Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen, sie sparen sich Sozialversicherungsbeiträge, weil nur anteilig Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden müssen.

Fazit: Werkstudenten sind die Erfolgsmacher von morgen

Ein Werkstudent geht einer entlohnten Tätigkeit nach und trägt dabei genau dieselben Rechte und Pflichten wie ein regulärer Arbeitnehmer. Sie bieten und erhalten fachlichen Input, tragen im Idealfall zum Erfolg eines Unternehmens bei und übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben.

Ein Job als Werkstudent kann sich durchaus lohnen. Wer zum Beispiel sein Studium selbst finanzieren kann, muss keine Kredite beim Staat aufnehmen und später nichts zurückzahlen. Außerdem erwerben Werkstudenten frühzeitig relevante Berufspraxis, die bei der Jobsuche nach dem Studium sehr von Nutzen sein kann und ein attraktiveres Gehalt rechtfertigt.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.