Stellenangebote für Bauhauptgewerbe

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Stellenangebote Bauhauptgewerbe – die wichtigsten Fragen

Was versteht man unter Bauhauptgewerbe?

Unter den Bauunternehmen wird unterschieden, welche dem Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe zuzurechnen sind. Zum Bauhauptgewerbe gehören diejenigen, die sich mit der Ausführung von Rohbauten beschäftigten, wie Tiefbau, Hochbau, Straßenbau, Zimmerei. Zum Baunebengewerbe zählen die Gewerke des Ausbaus, wie Maler, Bauschlosser, Schreiner, Elektriker etc.

Der Vollständigkeit halber sei das Bauhilfsgewerbe erwähnt, was in manchen Aufzählungen als dritte Einteilung zu finden ist. Hier geht es um die Voraussetzungen der Bauarbeiten, wie Bautransporte oder Bauendreinigungen.

Bei Unternehmen, die eventuell beiden Sparten zuzurechnen wären, kann auf eine Katalogisierung zurückgegriffen werden. Diese wurde 1993 erneut verändert und durch eine EU-weite Verordnung ersetzt.

Zum Bauhauptgewerbe gehören demnach auch Wasserbau, Brücken- und Tunnelbau, Abbrucharbeiten, Test- und Suchbohrungen, Errichtung von Fertigteilbauten, Gerüstbau, Schornstein- und Feuerungsofenbau, Dachdeckerei und andere.

Welche Berufe sind im Bauhauptgewerbe?

Im Bauhauptgewerbe stehen zahlreiche interessante Berufe zur Verfügung, die mit mittleren Berufsabschlüssen oder sogar mit Hauptschulabschluss erlernt werden können. Aufstiegsweiterbildungen sind ebenfalls möglich. Dazu gehören Rohrleitungsbauer, Maurer, Betonfacharbeiter, Estrichleger, Gleisbauer, Brunnenbauer oder auch Zimmerer.

Wie hoch ist der Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe?

Seit März 2019 liegt der Mindestlohn im Baugewerbe bei 12,20 bzw. 15,20 stündlich brutto in den Lohngruppen 1 und 2. Viele Bauunternehmer zahlen auf der Suche nach guten Mitarbeitern inzwischen deutlich mehr.

Außerdem werden im Bauhauptgewerbe häufig Sonderzahlungen und Zuschläge gewährt. So attraktive Zahlungen für Überstunden, wenn Baustellen dringend beendet werden müssen oder dergleichen.

Wie entwickelt sich das Bauhauptgewerbe als Arbeitgeber?

Die anhaltende Baukonjunktur sorgt für gute Gewinne im Bauhauptgewerbe, und damit auch für stabile Arbeitsplätze, gute Lohnzahlungen und stabile Ausbildungsplätze. Hat man sich für eine Ausbildung im Bauhauptgewerbe entschieden, ist immer noch eine Spezialisierung möglich, die bestimmte Arbeitsbereiche umfasst, wie beispielsweise den Brückenbau oder den Bau von Bahnverkehrsstrecken.

Mit allen Berufen des Bauhauptgewerbes ist es nach Ablegen entsprechender Prüfungen möglich, sich selbstständig zu machen. Die Weiterbildungsvarianten hierbei sind verschieden; beispielsweise kann ein Handwerksmeister eine eigene Existenz gründen (Dachdecker und so weiter). Bei entsprechender Ausbildung können selbst Lehrlinge ausgebildet werden.