Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Das Wichtigste auf einen Blick
- Unzulässige Fragen beziehen sich auf Themen wie familiäre Situation, Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit, ethnische Herkunft, politische Einstellung, Gesundheitszustand, Vermögen, Vorstrafen und Ermittlungsverfahren.
- Fragen zu Herkunft, Alter, Familienstand und sexueller Identität sind immer unzulässig und diskriminierend.
- Bewerber haben das Recht, unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.
- Es gibt Strategien, wie Bewerber auf unzulässige Fragen reagieren können, z. B. ausweichende Antworten, Hinweis auf die Unzulässigkeit der Frage, oder alternative Herangehensweisen.
- Diplomatie und Selbstbewusstsein sind entscheidend, um angemessen auf unzulässige Fragen zu reagieren und eine positive Wirkung zu erzielen.
- Es ist wichtig, sich auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch vorzubereiten, um souverän reagieren zu können.
- Unzulässige Fragen können auch indirekt gestellt werden. Daher ist es wichtig, dass Bewerber auch für solche Fragen sensibilisiert sind.
Lügen im Bewerbungsgespräch?
Steht Ihnen ein Bewerbungsgespräch bevor, wissen Sie eines nur zu gut: Lügen haben kurze Beine. Also werden Sie Fragen im Interview möglichst wahrheitsgemäß beantworten. Außerdem stehen Ihnen das Persönlichkeitsrecht und bestimmte Grundsätze zur Seite, die Sie vor bestimmten Fragen schützen sollen. Dennoch überschreiten Personaler gelegentlich die Grenzen Ihres Fragerechts, um das letzte Fünkchen Wahrheit aus Ihnen herauszubekommen. Schnell haben Sie es dann mit unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch zu tun. Das war die schlechte Nachricht.
Die gute Nachricht ist: In bestimmten Bereichen haben Sie das Recht zur Lüge. Verbotene Fragen müssen Sie nämlich nicht wahrheitsgemäß beantworten, auch wenn Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran hat, so viele Informationen von Ihnen zu erhalten wie möglich. Erfahren Sie hier, wie Sie den absichtlich gesetzten Stolpersteinen ausweichen können.
Wann ist eine Frage unzulässig?
Aus rechtlicher Sicht liegt eine unzulässige Frage im Vorstellungsgespräch dann vor, wenn sie nicht gestellt werden darf. Bei solchen unerlaubten Fragen dürfen Sie die Beantwortung nicht nur verweigern, sondern auch eine unrichtige Antwort geben, ohne den Vorwurf einer arglistigen Täuschung fürchten zu müssen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigt. Dies ist er gemäß § 123 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur dann, wenn der Bewerber bei der Einstellung eine zulässige Frage falsch beantwortet oder einen relevanten Umstand verschweigt. Je nach Einzelfall liegt damit arglistige Täuschung vor.
Vorsichtiges und überlegtes Reden ist im Bewerbungsgespräch daher mehr als angebracht. Damit Sie sich nicht um Kopf und Kragen reden, sollten Sie wissen, welche Fragen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einschränkt oder verbietet.
Ausnahmen zum Recht zur Lüge
Wichtig für Sie ist insbesondere, wie unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch aussehen. Zwar sind Fragen nach Religionszugehörigkeit, körperlichen Einschränkungen, Gesundheitszustand, Lohnpfändungen, Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und Schwangerschaft ausnahmsweise möglich. Diese Ausnahmen gelten aber nur dann, wenn der Bezug zum Arbeitsplatz unmittelbarer Natur ist oder die persönliche Eignung des potenziellen Arbeitnehmers zwingend notwendig für die Tätigkeit ist.
Fragt beispielsweise ein konfessioneller Arbeitgeber nach der Religionszugehörigkeit, ist das ebenfalls ausnahmsweise zulässig. Hier besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass sich die jeweiligen Konfessionen miteinander decken.
Auch darf nach Verkehrsdelikten gefragt werden, wenn es um die Arbeitsstelle eines Auslieferungsfahrers für ein Transportunternehmen geht. Selbiges gilt für ein bestehendes Fahrverbot.
Beispiele: typische unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Es gibt unzulässige Fragen, die Personaler besonders häufig stellen:
Fragen zur familiären Situation und bestehenden Schwangerschaft
- Haben Sie einen Partner?
- Welcher Arbeit geht Ihr Partner nach?
- Sind Sie schwanger?
- Wünschen Sie sich Kinder?
Fragen zur Religionszugehörigkeit
- Gehören Sie einer Religion an?
- Haben Sie eine bestimmte Glaubensrichtung?
- Fragen zur ethnischen Herkunft
- Aus welchem Land kommen Ihre Eltern?
- Welchem Kulturkreis entstammen Sie?
Fragen zur politischen Einstellung und Gewerkschaftszugehörigkeit
- Sind Sie Parteimitglied oder Mitglied eines Berufsverbandes?
- Gehören Sie einer Gewerkschaft an?
Fragen zum Gesundheitszustand und Krankheiten
- Haben Sie eine Schwerbehinderung, Behinderung oder eine Krankheit?
- Gab es in der Vergangenheit Krankheiten?
- Sind in Ihrer Familie Erbkrankheiten bekannt?
Fragen zum Vermögen
- Haben Sie Schulden?
- Wie gehen Sie mit Geld um?
- Fragen zu Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
- Haben Sie in der Vergangenheit eine Haftstrafe verbüßen müssen?
- Läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Sie?
Achtung: Beachten Sie, dass bei einer drohenden Haftstrafe oder einem vorliegenden Wettbewerbsverbot eine Offenbarungspflicht besteht. Haben Sie eine Krankheit, mit der Sie Ihre potenziellen Kollegen anstecken können, unterliegen Sie ebenfalls einer Offenbarungspflicht. Selbiges gilt, wenn Sie die zukünftige Arbeit aufgrund einer Erkrankung überhaupt nicht ausüben können.
Antidiskriminierungsrecht und Bewerberrechte
Fragen zu Herkunft, Alter, Familienstand und Fragen zur sexuellen Identität sind ohne Ausnahmen unzulässig und verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Persönlichkeitsrecht. Das AGG verbietet zudem Diskriminierungen, die Themen wie
- Religionszugehörigkeit,
- politische Weltanschauung,
- Geschlecht und
- Behinderung
betreffen. Bei einer unzulässigen Frage in Bezug auf eine Behinderung kommt zudem ein Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) in Betracht.
Als Bewerber haben Sie gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber Bewerberrechte unter anderem auf Basis des Datenschutzes. Insbesondere die Auskünfte, die Sie im Vorstellungsgespräch, Lebenslauf und anderen Dokumenten geben, müssen geschützt sein. Gewährleistet wird der Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Bewerbungsverfahren zu beachten sind.
Wie erkennt man unzulässige Fragen?
Im Stress einer laufenden Gesprächssituation selbst ist es meist schwierig, unzulässige Fragen zu identifizieren. Auch werden die oben genannten Fragen häufig nicht direkt gestellt, sondern über einen Umweg. Anhand der folgenden Faktoren lässt sich feststellen, ob es sich um eine unzulässige Frage handelt:
Anzeichen und Formulierungen unzulässiger Fragen
Bewerber sollten sich auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch einstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollten sie Fragen schenken, die zunächst harmlos klingen. Geschickte Interviewer halten ihre Absichten verborgen und versuchen, aus den Antworten bestimmte Rückschlüsse zu ziehen. Dazu nutzen sie Fragen, die eigentlich der Beantwortung einer unzulässigen Frage dienen sollen. Fragen, die als Mittel zum Zweck missbraucht werden, können daher ohne Umschweife als verborgene unzulässige Fragen gewertet werden.
Beispiele für verborgene unzulässige Fragen
Verborgene, unerlaubte Fragen verstecken sich hinter Fragen nach beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten. Da Personaler während des Bewerbungsgesprächs häufig den Lebenslauf des Bewerbers präsentieren, scheint eine Frage oder ein Nachhaken in Bezug auf die Dauer der beruflichen Erfahrungen zunächst wie eine Aufforderung zur Bestätigung. Aus den Antworten können Personaler schließlich Rückschlüsse auf das Alter des potenziellen Arbeitnehmers ziehen. Direkt nach dem Alter zu fragen, ist generell unzulässig.
Um eine ebenso indiskrete Frage handelt es sich bei einer Frage nach der Herkunft oder nach dem Kulturkreis. Um Antworten darauf zu finden, fragen Personaler gerne nach der Muttersprache. Aus den erläuterten Sprachkenntnissen lassen sich Rückschlüsse auf die Herkunft ziehen. Obwohl das Auskunftsersuchen nach der Erstsprache erlaubt ist, kann sie auf Bewerber eine diskriminierende Wirkung haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Akzent eine andere Muttersprache vermuten lässt.
Sensibilisierung der Bewerber für unangemessene Fragen
Sie können sich für unangemessene Fragen sensibilisieren, indem Sie sich mit solchen Fragen auseinandersetzen. Dabei erkennen Sie verborgene, unzulässige Fragen leichter, wenn Sie das Interesse des Fragenden im Auge behalten. Geht es um persönliche Informationen, die unmittelbar mit der Ausübung der Tätigkeit von Bedeutung sind, müssen Sie sogar mit unzulässigen Fragen rechnen. Je nach Einzelfall kann es sich dann um eine eigentlich unerlaubte Frage handeln, die ausnahmsweise gestellt werden darf.
Der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch will die Bewältigung der Aufgaben, die sich für Bewerber aus dem Vertragsverhältnis ergeben, sicherstellen. Sie wollen aber auch sehen, wie sich Bewerber in Stresssituationen verhalten. Deshalb stellen sie im Bewerbungsgespräch auch absichtlich unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Das ist eine harsche Maßnahme, gegen die sich viele Bewerber kaum wehren, obwohl sie es insgeheim wollen. Der Wunsch, den Job zu bekommen, ist stärker. Beantworten Sie als Kandidat die unzulässige Frage nicht, kann das nachteilige Folgen haben. Aus dieser Zwickmühle kommen Sie heraus, wenn Sie sich souveränes Verhalten in Stresssituationen antrainieren.
So reagieren Sie auf unzulässige Fragen
Die bloße Ablehnung der Beantwortung einer unzulässigen Frage kann zu einer unangenehmen Situation führen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie reagieren können, wenn Sie mit einer Frage konfrontiert sind, die Sie nicht beantworten müssen.
Strategien zur Bewältigung unzulässiger Fragen im Vorstellungsgespräch
Bereiten Sie sich gezielt auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch vor, indem Sie sich eine Strategie überlegen. Wenn Ihnen der Personaler eine indiskrete Frage stellt, antworten Sie ausweichend. Damit signalisieren Sie, dass Sie die Vorgehensweise erkannt haben und gekonnt reagieren. Setzen Sie die Fortführung des Bewerbungsgesprächs stets dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers gegenüber, um zulässige von unzulässigen Fragen zu unterscheiden.
Folgen weitere unerlaubte Fragen, sollten Sie freundlich, aber resolut auf den fehlenden Zusammenhang zwischen Frage und Job hinweisen. Vergessen Sie dabei nicht Ihr Recht zur Lüge. Schnell erkennen Sie, ob Sie Ihrem potenziellen Arbeitgeber noch gut gesinnt sind. Brechen Sie das Bewerbungsgespräch ab, wenn Sie sich nicht mehr vorstellen können, für das Unternehmen zu arbeiten.
Es gibt aber auch Personaler, die ein geschicktes Ausweichen zu würdigen wissen. Sie sammeln Pluspunkte, wenn Sie sich in diesen Stresssituationen souverän und ruhig zeigen.
Angemessene Antworten und alternative Herangehensweisen
Bei unzulässigen Fragen können Bewerber den fragenden Personalern ein Signal senden. Indem Sie angemessene Antworten auf eigentlich verbotene Fragen geben, signalisieren Sie ein bestehendes Interesse am Job. Weisen Sie den Interviewer mit diesen direkten oder rhetorischen Antworten auf die unzulässige Frage hin:
- "Was hat diese Frage mit der Jobbeschreibung zu tun?"
- "Sie wissen, dass Sie mir eine unzulässige Frage stellen. Gerne beantworte ich Ihnen weitere Fragen, die für den Job relevant sind."
- "Ich hätte mich nicht bei Ihnen beworben, wenn die Frage zutreffend wäre."
- "Ich kann das Interesse des Unternehmens an meinen Informationen verstehen. Die Frage sprengt jedoch die Grenzen jeglicher Zulässigkeit."
- "Ich bin mir nicht sicher, warum Sie mir diese Frage stellen. Ich will sie Ihnen aber gerne beantworten."
- Wenn es nicht anders geht, nehmen Sie dann von Ihrem Recht zur Lüge Gebrauch
Selbstbewusstsein und Diplomatie
Gehen Sie nicht mit geladener Pistole in ein Bewerbungsgespräch, indem Sie sich in Haltung und Antworten angriffslustig oder ironisch zeigen. Mit der ersten Respektlosigkeit stirbt das Gespräch.
Wenn Ihnen ein Personaler eine verbotene Frage stellt, hat er dabei immer einen Hintergedanken. Zeigen Sie sich daher diplomatisch und selbstbewusst. Damit signalisieren Sie Interesse an der Lösung der schwierigen Situation, ohne unprofessionell zu wirken. Auf diese Weise erzeugen Sie einen positiven Effekt, der sich auf alle Beteiligten auswirkt. Wer sich selbstbewusst und diplomatisch im Bewerbungsgespräch zeigt, kann das mit hoher Wahrscheinlichkeit später im Job und im Umgang mit Kollegen.
So können Sie sich auf die Fragen im Vorstellungsgespräch vorbereiten
Der Komfort der Suchmaschinen ermöglicht es Personalern, Antworten im Internet zu finden. Seien Sie sich daher bewusst, dass öffentliche Beiträge in sozialen Netzwerken, Newsgroups, Foren und privaten Homepages mehr über Sie preisgeben, als Ihnen lieb ist.
Checken Sie auf die Aussagekraft Ihres Online-Auftritts
Haben Sie eine Bewertung zu einem Kauf oder einem Hotelaufenthalt gemacht und ein Einverständnis zur Veröffentlichung Ihres vollen Namens gegeben? Suchende können auf diese Weise Informationen über Ihr Kaufverhalten und Ihre Reisen sammeln.
Zudem wird empfohlen, Einträge und persönliches Auftreten sowie Fotos zu kontrollieren. Suchen Sie auch nach eventuell archivierten Beiträgen, die pikante Informationen über Sie enthalten könnten. Niemand will im Bewerbungsgespräch mit alten Jugendsünden konfrontiert werden. Gehen Sie daher sensibel mit Ihren eigenen Daten um. Vermeiden Sie außerdem recherchierbare Identifikationsmerkmale wie E-Mail-Adressen, Namen, Pseudonyme oder Mobilnummern im Internet. Ihr Personal Branding im Internet kann viele Informationen vorwegnehmen, die Ihr Arbeitgeber sonst in einer unzulässigen Frage hätte herauszufinden versucht hätte.
Haben Sie die Gefahren des Internets gebannt, machen Sie sich am besten mit den unzulässigen Fragen vertraut. Bereiten Sie Ihre Strategie und Ihre Reaktion vor.
Trainieren Sie Ihr Verhalten in Stresssituationen
Reflektieren Sie Ihr Verhalten in Stresssituationen. Werden Sie nervös? Reagieren Sie emotional? Haben Sie Ihr Gegenüber im Blick? Nehmen Sie sich selbst ins Visier. Mit einem realistischen Selbsturteil können Sie bestimmte Reaktionen ändern, die sich nachteilig im Bewerbungsgespräch auswirken können. Dabei arbeiten Sie in Verbindung mit unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch gezielter an Ihrer Selbstwahrnehmung. Erkennen Sie überdies Ihre Schwächen, damit Sie professionelles Kontern trainieren können. Stärken Sie Ihr Selbstvertrauen, indem Sie Konflikten gesichtswahrend und mit erhobenem Haupt begegnen können.
Fazit: Seien Sie auf unzulässige Fragen vorbereitet
Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber ein Fragerecht im Arbeitsrecht zu, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Ist die Frage für die zu besetzende Stelle von Bedeutung, ist sie unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts, der Grundsätze im Arbeitsrecht und der Gesetze gegen Diskriminierungen zulässig. Während bestimmte Fragen generell unzulässig sind, kann bei Ausnahmen eine Abwägung im Einzelfall erforderlich sein. Je nach Fall trifft den Bewerber eine Offenbarungspflicht.
Bei unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch haben Bewerber das Recht zur Lüge. Aber auch mit Antworten, die eine diplomatische Haltung signalisieren, können Kandidaten schwierige Situationen im Jobinterview meistern.
Ihr Interviewer wird sich im Zweifelsfall nicht wie der nette Nachbar von nebenan verhalten. Daher sollten Sie mit unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch rechnen. Im Idealfall legen Sie eine Strategie mit mehreren Antwortmöglichkeiten und Reaktionen fest. Das gibt Ihnen die nötige Sicherheit. Wer weiß, was der Personaler nicht fragen darf, kann sich in angemessener Weise dazu äußern, eine Antwort verweigern oder lügen.
Gehen Sie bereitwillig auf die Beantwortung der Fragen im Bewerbungsgespräch ein, stehen Ihnen natürlich Bewerberrechte zur Seite. Unter anderem sind diese insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutz verankert.